Wenige Tage vor dem Urnengang über die Neutralitätsinitiative hat der Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann das Bundeshaus zum Schlafzimmer erklärt: Darin irrten Schlafwandler umher, die Haltegriffe benötigten, damit sie nicht aus dem Fenster fielen. Die Diagnose sitzt. Der Bundesrat lässt jede Botschaft und jede Verordnung mit Brüsseler Recht abgleichen, hat ein Vertragspaket mit 94 EU-Rechtsakten unterschrieben und der Ständerat beginnt dessen Beratung am Morgen nach der Abstimmung. Den Termin für den Fenstersturz haben die Schlafwandler also längst in der Agenda.
Ob die Schweizer Neutralität deshalb klare Haltegriffe benötigt, muss niemand im Parteiprogramm der SVP nachschlagen. Die Antwort liefert die Regierung gleich selbst, auf der Website ihres Aussendepartements und in ihren eigenen Worten.
Schlafzimmer Bundeshaus: Vier Griffe gegen den Fenstersturz
Im Video legt Wyssmann nach. Der Bundesrat wolle immer mehr in die EU und deklariere das ganz offen. Jedes Gesetz werde heute auf EU-Kompatibilität getrimmt, Bundesrat und Verwaltung wollten die Schweiz EU-reif machen und die EU-Verträge durchboxen. Das sei vorauseilender Gehorsam, früher habe das Land selbstbewusste Bundesräte gehabt. Dasselbe Bild vom Schlafwandler am Fenster trägt auch sein Leserbrief vom 2. September.
Die Griffe selbst stehen im neuen Artikel 54a, den die Initiative in die Verfassung schreiben will. Das Aussendepartement fasst ihn zusammen: Die Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. Die Schweiz tritt keinem Militärbündnis bei und arbeitet mit keinem zusammen, ausser sie wird angegriffen oder ein Angriff wird vorbereitet. Sanktionen gegen kriegführende Staaten sind tabu, ausgenommen jene der UNO. Und die Neutralität soll der Vermittlerrolle dienen. Wyssmann zählt vier bis fünf Haltegriffe, das Departement vier. Bei Schlafwandlern kommt es auf einen mehr oder weniger ohnehin nicht an.
Der Verfassungsvater ohne Fundstelle
Für die Tradition bemüht Wyssmann den ersten Solothurner Bundesrat Josef Munzinger. Der habe 1848 gesagt, man müsse die Neutralität nicht definieren, weil man wisse, was sie sei. Heute wüssten es die Bundesräte eben nicht mehr. Ein schönes Zitat, nur ist es nirgends aufzutreiben. Aktenkundig ist etwas anderes und es ist härter: Laut dem Faktenblatt des Aussendepartements lehnte die Tagsatzung eine Verankerung der Neutralität als Staatsziel ausdrücklich ab, weil sie bloss ein Mittel zum Zweck der Unabhängigkeit sei. In über 150 Jahren Verfassungsgeschichte habe sich stets die Ansicht gehalten, eine inhaltliche Festlegung sei nicht im Interesse der Schweiz.
Die Gründer liessen das Fenster also nicht offen, weil jeder wusste, wohin es führt. Sie liessen es offen, damit der Hausherr im Notfall springen kann. Das Problem von 2026 ist nur, dass der Hausherr das Fenster längst für die Haustür hält und sich dabei ausgerechnet auf jene Väter beruft, die es aus Vorsicht nicht vergittert haben.
Europakapitel Pflicht, Neutralität Ermessenssache
Wyssmanns Satz vom EU-getrimmten Gesetz klingt nach Stammtisch und ist Verwaltungsvorschrift. Die Bundeskanzlei verlangt, dass jede Botschaft des Bundesrates den Vergleich mit dem europäischen Recht und die Vereinbarkeit mit bindendem EU-Recht abhandelt, gestützt auf Artikel 141 des Parlamentsgesetzes. Für Verordnungen schreibt der «Rote Ordner» den Vergleich mit ausländischem Recht vor, insbesondere jenem der EU. Das Wort Neutralität kommt auf dieser Anleitungsseite kein einziges Mal vor.
Dazu das Vertragspaket, das der Bundespräsident am 2. März 2026 mit der Präsidentin der EU-Kommission unterzeichnet hat: 94 EU-Rechtsakte, 36 angepasste Bundesgesetze, drei neue Gesetze. Der Ständerat widmet ihm in der Herbstsession drei Tage, die Knackpunkte sind laut Swissinfo die dynamische Rechtsübernahme, der Lohnschutz und die Schutzklausel bei der Zuwanderung. Ab dem 28. September geht es auch darum, ob das Volk allein oder Volk und Stände entscheiden dürfen. Der 28. September ist ein Montag, der Morgen nach dem Neutralitätssonntag. Dass die Schlafwandler auch nachts in fremde Schränke greifen, hat schon der Beitritt zum Munitionsprogramm der NATO gezeigt.
Schlussfolgerung: Vasallen mit Aussendepartement
Eine Regierung, die für jedes Gesetz ein Europakapitel schreiben lässt, die EU-Sanktionen gegen Russland weitgehend übernommen hat und 94 Brüsseler Rechtsakte in ein einziges Paket verschnürt, handelt nicht als Treuhänderin der Schweiz. Sie handelt als Statthalterin der EUdSSR. Der Bundesrat samt Ignazio Cassis, der den Abstimmungskampf gegen die Initiative am 11. August im Namen der Landesregierung lanciert hat, ist in dieser Logik kein Schlafwandler mehr, sondern eine Runde von Vasallen, die sehr genau wissen, wohin sie laufen. Schlafwandler verirren sich. Vasallen folgen ihrem Lehnsherrn.
Das Aussendepartement liefert die Begründung gleich mit. Die Neutralität sei nie starr gewesen, der Bundesrat habe den Spielraum stets so genutzt, wie es den Interessen der Schweiz am besten entsprach. Wie ernst es ihm mit der Neutralität selbst ist, verrät ein anderer Satz derselben Seite: Neutralität sei grundsätzlich keine Voraussetzung, um glaubwürdig zu vermitteln. Wer sie schon für die guten Dienste für entbehrlich hält, hat sie innerlich bereits abgemeldet und die Erbschaft längst verteilt.
Portemonnaie, Waffenschmiede, Sanktionsliste
Wyssmann warnt: Wer die Neutralität verwässere, verwässere das Erfolgsmodell und das spüre jeder im Portemonnaie, schliesslich habe die Schweiz weniger Arbeitslose als die EU. Das Bundesamt für Statistik gibt ihm recht: Im zweiten Quartal 2026 lag die Erwerbslosenquote nach ILO hierzulande bei 4,9 Prozent, in der EU bei 5,9. Allerdings mit steigender Tendenz: Vor einem Jahr waren es 4,6 Prozent und die Zahl der Erwerbslosen wuchs auf rund 252’000.
Auch der Bundesrat argumentiert mit dem Portemonnaie, nur mit einem anderen. Auf die Frage, warum eine strengere Neutralität ein Risiko sei, nennt das Aussendepartement die Schweizer Rüstungsindustrie, die auf Exportmärkte angewiesen sei und Vertrauen einbüssen würde. Bei einem Ja müssten zudem die bestehenden Sanktionen gegen Russland fallen. Die offizielle Neutralität verteidigt also vorwiegend zwei Dinge: Den Absatz der Waffenschmieden und die Treue zur Brüsseler Sanktionsliste. Warum die Gegner die Initiative lieber zur Pro-Putin-Initiative verklären, erklärt sich bei dieser Bilanz fast von selbst.
Haltegriffe mit Loslass-Klausel
Auch die Gegenseite hat ein Argument, das sich nicht wegwischen lässt. Der Bundesrat hält fest, die Initiative schreibe in wesentlichen Punkten fest, was ohnehin Praxis sei: Keine NATO, keine Kriegsbeteiligung, alle UNO-Sanktionen. Und der wackligste Griff steckt im Text selbst. Die Zusammenarbeit mit Bündnissen bleibt erlaubt, sobald ein Angriff «vorbereitet» wird. Ob ein Neutralitätsfall vorliegt, entscheidet laut Aussendepartement der Bundesrat. Der Schlafwandler bestimmt also selbst, wann er den Griff loslässt.
Trotzdem ist ein Griff, den man loslassen muss, etwas anderes als eine glatte Wand. Heute steht die Neutralität nur als Auftrag bei den Zuständigkeiten, ihr Inhalt ist das Ermessen von sieben Leuten. Mit Artikel 54a müsste jeder Bruch gegen einen Verfassungstext begründet werden, sichtbar und angreifbar vor der Öffentlichkeit, wenn schon nicht vor einem Gericht. Die Umfragen sagen trotzdem ein klares Nein voraus, 63 zu 34 Prozent und der Souverän schickt sich an, die Griffe dankend zurückzuweisen. Die Schweizer Neutralität benötigt die Haltegriffe also nicht, weil sie die Schlafwandler zuverlässig festhalten, sondern weil man ohne sie hinterher nicht einmal beweisen kann, wer losgelassen hat.
Sonntag Urne, Montag Brüssel
1848 liess die Tagsatzung das Fenster offen, weil sie ihren Nachfolgern Verstand zutraute. 2026 stehen 94 Brüsseler Rechtsakte zur Beratung und genau ein Neutralitätsartikel zur Abstimmung. Am Sonntag darf der Souverän die Griffe verweigern, am Montag tappt der Ständerat bereits schlafwandelnd ins Vertragspaket. Schlafwandler soll man bekanntlich nicht wecken, also schraub ihnen am Sonntag wenigstens die Griffe an die Wand!










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