Ein Bundeshausjournalist mit dreissig Jahren Erfahrung stellt an einer Medienkonferenz die naheliegendste Frage der ganzen Pandemie – ob es überhaupt Belege für die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gebe – und der zuständige Beamte gesteht vor laufender Kamera: Nein, gibt es nicht. Ein Jahr später sitzt derselbe Journalist in einer Videokonferenz mit seiner Chefredaktion und bekommt ein Schreibverbot serviert. Willkommen in der Pandemie der Lügen, im Volksmund Corona-Pandemie genannt, wo nicht der Beamte ohne Beleg das Problem war, sondern der Journalist, der ihn danach fragte.

Wie man kritischen Journalismus abschafft und ihn trotzdem so nennt

Die Szene stammt aus einem langen Gespräch mit einem pensionierten Wirtschaftsjournalisten, der drei Jahrzehnte lang aus Bundesbern berichtete – extern, mit kurzem Draht zu Parlament und Verwaltung. Einer, der den Betrieb kennt wie kaum jemand und einer der wenigen, die 2020 nicht in Schockstarre verfielen, als die Angst ausgerollt wurde wie ein Teppich.

Die Bankrotterklärung im Klartext
Im Juli 2020 galt in der Schweiz die frisch verhängte Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. An einer Pressekonferenz fragte der Journalist den zuständigen BAG-Mann geradeheraus, ob es Evidenz für zahlreiche Ansteckungen im ÖV gebe. Die Antwort des Beamten: Man könne gar nicht sagen, wo sich jemand angesteckt habe und diese Evidenz gebe es schlicht nicht. Übersetzt: Wir verordnen einer ganzen Bevölkerung eine Pflicht, für die wir null Belege haben. Für den Fragesteller eine Bankrotterklärung – die Reaktion der versammelten Kollegenschaft bestand aus höflichem Wegschlucken und Weitergehen.

Wie man kritischen Journalismus abschafft und ihn trotzdem so nennt

Dass an dieser Erschütterung mehr dran war als das Bauchgefühl eines Skeptikers, zeigt die grösste unabhängige Auswertung zum Thema. Der aktualisierte Cochrane-Review von 2023 zu physischen Massnahmen gegen Atemwegsviren fand für das Maskentragen in der Bevölkerung kaum oder keinen Unterschied bei laborbestätigten Infektionen. Ehrlichkeitshalber: Cochrane selbst stellte klar, das Ergebnis sei nicht «Masken wirken nicht», sondern schlicht unschlüssig – die miserable Studienlage und die tiefe Trage-Disziplin verwässern jede harte Aussage. Genau das ist der Punkt: Wer null Evidenz hat, verordnet keine Pflicht. Es sei denn, er nennt Handeln um des Handelns willen «Vorsorge».

Wenn die vierte Gewalt zum Sprachrohr wird
Der Journalist blieb kritisch, seine Chefredaktion nicht. Anfangs liess man ihn gewähren, doch je länger die Pandemie dauerte, desto enger wurde die Luft. Im Frühjahr 2021 zitierte man ihn zur Videokonferenz und teilte ihm mit, er dürfe über Corona nicht mehr schreiben. Begründung: Angeblich nicht faktengerechte Berichterstattung – ein Vorwurf, den man nie belegen konnte, weil er nicht stimmte. In Tat und Wahrheit ging es darum, dass er zu kritisch war. Ein partielles Berufsverbot, verhängt nicht vom Staat, sondern vom eigenen Verlag.

Wie man kritischen Journalismus abschafft und ihn trotzdem so nennt

Woher der Wind wehte, wurde wenig später öffentlich. Anfang 2022 machte der «Nebelspalter» ein internes Video von Ringier-CEO Marc Walder publik, aufgenommen im Februar 2021. Darin sagt der mächtigste Boulevard-Verleger des Landes wörtlich, man habe in allen Ländern «auf meine Initiative hin» beschlossen, die Regierung durch die Berichterstattung zu unterstützen, damit alle gut durch die Krise kämen. Die Medien dürften keinen Keil zwischen Gesellschaft und Regierung treiben. Als Musterknaben nannte er ausgerechnet die «Blick»-Gruppe. Ein Verleger, der seine Redaktionen weltweit auf Regierungskurs trimmt und das Timing war kein Zufall: Wenige Wochen später stimmte die Schweiz über ein Mediengesetz mit Millionensubventionen ab, von denen Ringier profitiert hätte.

Der Draht, den niemand sehen durfte
Es kommt schöner. Während der kritische Journalist sein Schreibverbot bekam, pflegte die Chefetage seines Berufsstands einen Draht, von dem gewöhnliche Redakteure nur träumen. Die Corona-Leaks-Affäre förderte zutage, dass der Kommunikationschef des damaligen Gesundheitsministers und ebenjener Ringier-Chef über Jahre in regem Mailaustausch zur Pandemiepolitik standen – aufgedeckt von der «Schweiz am Wochenende» Anfang 2023. Der Sonderermittler las darin den Verdacht wiederholter Amtsgeheimnisverletzung, der Kommunikationschef sass gar vier Tage in Haft. Das Ergebnis? Ein Bundesgericht erklärte die Mails wegen des Quellenschutzes für unantastbar, die Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren im März 2025 ein. Der Gesundheitsminister wurde von den Geschäftsprüfungskommissionen weitgehend entlastet, Ringier war formell nie beschuldigt. Bleibt der Vorhang, hinter dem einer telefonisch mit Bundesbern verbandelt sein durfte, während der andere für kritische Fragen gefeuert wurde.

Wie man kritischen Journalismus abschafft und ihn trotzdem so nennt

Selbstbeurteilung mit Bestnote
Fair bleibt festzuhalten: Nicht jeder Beobachter teilt diese Deutung. Das Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft konstatierte für die Schweizer Corona-Berichterstattung insgesamt eine überwiegende Behördendistanz. Und wo dann doch einmal aufgearbeitet werden soll, sieht man an der Reaktion, wie die Gegenseite tickt: Wie ein Ressortleiter Wissenschaft und Medizin bei der TX Group die filmische Aufarbeitung des ersten Pandemiejahrs behandelte, habe ich bereits an anderer Stelle seziert – keine Filmkritik, sondern ein klinisch reines Anschauungsstück dafür, wie Presse und Politik auf das eine Wort reagieren, das sie mehr fürchten als jede Variante: Aufarbeitung. Der Kern bleibt: Ein Beamter gestand fehlende Belege, ein Verleger gestand die Regierungstreue, ein Ministeriumssprecher tauschte Mails mit ihm. Wer eine Massnahme verordnet, sie selbst überprüft und sich für gut befindet, hat keine Aufarbeitung geliefert, sondern eine Selbstbeurteilung mit vorab feststehender Bestnote.

Genau darum ist das Kapitel nicht abgehakt, sondern hochaktuell. Das revidierte Epidemiengesetz soll dem Bundesrat künftig ermöglichen, Maskenpflicht, Tests und Einschränkungen praktisch auf Knopfdruck wieder anzuordnen – in die Hand gelegt ausgerechnet denselben Institutionen und Beratern, die 2020 ohne Evidenz agierten und es nie aufarbeiten liessen. Und wie beim ausgelagerten staatlichen Maulkorb läuft die Zensur längst nicht mehr nur über Amtsstuben, sondern durch die Vorstandsetagen der Verlage selbst.

Ein Beamter gesteht null Evidenz für eine Pflicht und niemand im Saal zuckt. Ein Verleger befiehlt seinen Redaktionen weltweit Regierungstreue und man nennt es Verantwortung. Ein Ministeriumssprecher füttert den grössten Boulevard des Landes und das Bundesgericht nennt es Quellenschutz. Der einzige, der seinen Job verlor, war der, der noch Fragen stellte – und diese Bilanz nennen sie bis heute «kritischen Journalismus»!

Bundeshausjournalist Peter Morf erhielt einen Maulkorb
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