«Ei, Vater, sieh den Hut dort auf der Stange.» Mit Schillers Walter Tell eröffnete die Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen ihre Rede gegen den Unterwerfungsvertrag mit der EUdSSR und beschrieb, was Bern als «Bilaterale III» verkauft: 94 EU-Rechtsakte auf einen Schlag, die Pflicht, künftiges Brüsseler Recht auf Vorrat zu schlucken und eine Prügelstrafe, falls das Volk Nein sagt. Ihr Fazit: Der staatspolitische Preis ist zu hoch. Wer das unterschreibt, modernisiert keinen bilateralen Weg. Er unterschreibt den Totenschein der souveränen Schweiz und lässt ihn sich vom Bundesrat als Wachstumsprogramm beglaubigen.
Grüssen auf Vorrat
Die Zahlen stammen nicht aus einem SVP-Flugblatt, sondern aus der Botschaft des Bundesrats vom 13. März 2026: 94 EU-Rechtsakte, 36 angepasste Bundesgesetze, drei neue Gesetze, vier Verpflichtungskredite. Z’graggen nannte es eine «Gesetzeslawine», die «über Nacht» in die Rechtsordnung rutsche, während ein ordentliches Schweizer Gesetz im Schnitt vier Jahre reife. Vier Jahre Sorgfalt gegen einen Schwung Paragrafen, den kaum ein Ratsmitglied vollständig gelesen haben dürfte. Schon im Einzelvertrag sieht sie die rote Linie überschritten: Das Personenfreizügigkeitsabkommen schafft ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren, erweitert den Familiennachzug und verzichtet auf höhere Studiengebühren für Studenten aus der EU. Das alles als Preis für eine Schutzklausel, deren Gegenwert sie bezweifelt. Dazu ein «Frontalzusammenstoss» mit Artikel 121a der Bundesverfassung, der die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt. Den Begriff «Bilaterale III» erklärte sie zur Verharmlosung, die Verträge seien «ein massiver institutioneller Integrationsschritt». Der Ständerat trat trotzdem mit 29 zu 15 Stimmen auf das Paket ein. Tell verweigerte dem Hut den Gruss und landete im Apfelschuss, die Herren im Stöckli verbeugen sich freiwillig und nennen den Bückling Pragmatismus.
Recht, das noch niemand kennt
Der eigentliche Sprengsatz liegt nicht im heutigen Vertragstext, sondern im Mechanismus für morgen. Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet sich die Schweiz, künftige EU-Rechtsentwicklung zu übernehmen, die heute noch niemand kennt und die meist die EU-Kommission ausbrütet. Mitreden darf Bern im Vorfeld, entscheiden nicht. «Decision Shaping, kein Decision Taking», so Z’graggen. Schlimmer noch: Innerhalb der betroffenen Abkommen kann die Schweiz selbst keine Gesetzgebung mehr anstossen, das Initiativrecht wandert nach Brüssel. Der Bundesrat beteuert auf seinem Portal allen Ernstes, mit der dynamischen Rechtsübernahme blieben «die Unabhängigkeit und die Souveränität der Schweiz erhalten». Zwei Absätze weiter steht, die Schweiz könne die Übernahme verweigern, müsse «dann aber mit Ausgleichsmassnahmen rechnen». Souverän ist also, wer Nein sagen darf und dafür bestraft wird.
Z’graggen nennt das Kind beim Namen: Lehnt Volk oder Parlament neues Recht ab, darf die EU «abstrafen». Weil die Folgen eines Neins nicht präzise definiert sind, sei eine freie Willensbildung nach Artikel 34 der Bundesverfassung kaum mehr möglich. Ihr Mitte-Kollege Beat Rieder warnte, der Mechanismus drohe die Schweiz mit den Jahren zu «zerstören», kein Land der Welt übernehme künftiges Recht auf Vorrat. Die Befürworter halten dagegen, das Schiedsgericht prüfe die Verhältnismässigkeit der Strafe. Tröstlich. Der Henker muss die Länge des Stricks vorher von einem paritätischen Gremium absegnen lassen.
Strom weg, Preis bleibt
Ausgelöst wurden die Verhandlungen laut Z’graggen einst vom Wunsch nach einem Stromabkommen. Dafür machte die Schweiz die grossen Zugeständnisse, dynamische Rechtsübernahme und die Übernahme des EU-Beihilferechts samt eigener Aufsichtsbehörde. Und nun? Das Stromabkommen behandelt der Ständerat erst später, weil es politisch zu heiss ist. Der Köder ist vom Haken, der Haken steckt trotzdem im Maul. Bezahlt wird dennoch: Laut Bundesrat überweist die Schweiz von 2030 bis 2036 jährlich 350 Millionen Franken Kohäsionsbeitrag, den die EU selbst als Eintrittspreis zum Binnenmarkt versteht. Der Ständerat winkte die Kredite über insgesamt 3,3 Milliarden Franken deutlich durch. Wer dafür regelmässig zahlt, darf sich gern selbständig nennen. Es klingt nur nicht mehr so überzeugend. Die Warnung, bei einem Nein erlöschten die Bilateralen I und II sofort, nennt Z’graggen eine Drohkulisse. Die EU habe ein ebenso grosses Interesse an geordneten Beziehungen, schliesslich hat die Schweiz für Milliarden die NEAT gebaut, im Interesse des ganzen Kontinents. Und das Freihandelsabkommen mit Kanada beweise, dass Brüssel Verträge ohne automatische Rechtsübernahme abschliessen kann, wenn es muss.
Die Mitte merkt etwas
Bemerkenswert ist, wer da spricht. Nicht die SVP, die das Paket ohnehin «Unterwerfungsvertrag» nennt, sondern eine Mitte-Politikerin aus dem Tell-Kanton, die sich laut eigener Aussage fragt, wann die Schweiz aufgehört habe, stolz auf ihre Freiheit zu sein. Vor dem Rat sprach sie von einer «faktischen Teilintegration der Schweiz in den EU-Rechtsraum». Immerhin setzte der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen das Ständemehr durch, der Nationalrat kann das in der Wintersession wieder kippen. Dass der Bundesrat die Kantone ursprünglich gar nicht fragen wollte, passt ins Muster, das hier schon unter dem Titel «Wem gehört die Schweiz?» seziert wurde. Und wer sich wundert, warum Bern so eifrig nickt, findet die Antwort bei Jans‘ Kniefall und den sechs Vasallen, die mitnicken.
Abdanken in Raten
Z’graggen schloss mit der einzigen Antwort, die ein freies Land auf einen Hut an der Stange kennt: «Gehen wir selbstbewusst an diesem Hut vorbei, nicht eintreten.» Die Mehrheit trat ein. Die Schweiz stirbt nicht im Kugelhagel, sie stirbt im Vernehmlassungsverfahren, Paragraf für Paragraf, mit Kohäsionszuschlag. Was die Neutralität bereits hinter sich hat, steht jetzt der Gesetzgebung bevor. 1291 schworen die Urkantone, keinen fremden Richter anzunehmen, 2026 verhandeln ihre Erben nur noch über dessen Gebührenordnung. Gessler musste den Hut noch selbst auf die Stange hängen, heute schraubt ihn der Bundesrat eigenhändig fest. Ein Volk, das sich die Strafe für sein eigenes Nein vorab unterschreiben lässt, hat sein Nein bereits abgegeben!









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