Wer in der Schweiz einen Beamten des Bundes anzeigen will, benötigt zuerst die Erlaubnis seines Arbeitgebers. So steht es im Verantwortlichkeitsgesetz: Ohne Ermächtigung des Justizdepartements keine Strafverfolgung. Als ein ausserordentlicher Bundesanwalt zwei Polizisten wegen falscher Anschuldigung belangen wollte, sagte das Departement nein, das Bundesverwaltungsgericht nickte und das Bundesgericht durfte nicht einmal gefragt werden. In Zürich spielt das Obergericht den Türsteher, in Lausanne stirbt ein Festgenommener und zwei Gerichte finden keinen Schuldigen. Recht und Gesetz gelten für alle. Prüfen darf es nur, wer selbst dazugehört.

Schweiz deckt ihre Schläger: Polizei prügelt, Kollegen prüfen, Richter nicken

Teil 1 hat Deutschland seziert, wo Richter sich auf einen «einfachen Rechtsirrtum» berufen. Die Schweiz braucht dafür nicht einmal einen Freispruch. Sie verhindert schon das Verfahren.

Kein Anspruch gegen den Fehlbaren

Das Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes ist ehrlich, man muss es ihm lassen. Artikel 3 erklärt, der Bund hafte für Schäden seiner Beamten «ohne Rücksicht auf das Verschulden des Beamten». Gleich darunter steht der Satz, um den sich alles dreht: Gegenüber dem fehlbaren Beamten hat der Geschädigte keinen Anspruch. Du klagst gegen die Eidgenossenschaft, bezahlt wird mit deinen Steuern. Zurückholen darf der Bund das Geld beim Täter laut Artikel 7 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Strafrechtlich wird es noch bequemer. Artikel 15 verlangt für jedes Amtsdelikt eine Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Verkehrsdelikte ausgenommen. Wer die beantragen darf, hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2025 geklärt: Du nicht. Ein Bürger zeigte Funktionäre des Handelsregisteramts wegen Urkundenfälschung an, das Gericht beschied ihm, dem Anzeigeerstatter fehle die «Befugnis, bei der Ermächtigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung zu stellen». Die Antwort des Departements an ihn war ein E-Mail statt einer Verfügung, also gab es auch nichts anzufechten. Der Geschädigte darf zuschauen, wie die Behörde entscheidet, ob die Behörde gegen die Behörde ermitteln lässt.

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Der Bundesrat schützt den Altbundesrat

Am 7. Februar 2021 plauderte Altbundesrat Moritz Leuenberger in einem Interview über die Schweizer Praxis bei Lösegeldzahlungen für Entführte. Die Bundesanwaltschaft wollte wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses ermitteln. Am 28. April 2021 lehnte der Bundesrat ab, die Medienmitteilung nennt den Entscheid und keinen einzigen Grund. Die Regierung entschied über ihren Vorgänger, die Öffentlichkeit erfuhr das Ergebnis. Begründen muss sich, wer angeklagt wird, nicht wer die Anklage verbietet.

Die Zahlen sehen harmlos aus. Die Bundesanwaltschaft stellte 2021 zwölf Ermächtigungsgesuche, eines wurde verweigert, 2023 neun, keines verweigert. Gezählt sind allerdings nur Gesuche der Ankläger selbst, denn ein Bürger darf gar keines stellen. Der ausserordentliche Bundesanwalt Christian Lüscher wollte zwei St. Galler Kantonspolizisten belangen, die einem Sonderstaatsanwalt in einem Bericht unterstellt hatten, er habe ein Verfahren gegen einen leitenden Staatsanwalt nach 28 Tagen «gefälligkeitshalber» eingestellt, obwohl ihr eigener Kommandant die Vorwürfe schriftlich als unzutreffend bezeichnete. Das Departement verweigerte am 29. Mai 2024, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Oktober 2025. Verweigert werden dürfe nur, wenn strafbares Verhalten «offensichtlich fehlt», schreiben die Richter und prüfen danach ausführlich, was die Beamten wussten. Weiterziehen geht nicht, das Urteil ist endgültig.

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Zürich: Das Obergericht als Türsteher

In Zürich landet eine Anzeige gegen Polizisten nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern zuerst beim Obergericht, das entscheidet, ob überhaupt ermittelt werden darf. Andere Kantone kennen diesen Vorfilter nicht. Wie er arbeitet, zeigte die Coronazeit: Am 20. August 2021 erhielt ein Mann ohne Maske in einer Migros-Filiale eine Busse und ein Hausverbot, er zeigte den Polizisten wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung an. Das Obergericht befand im Dezember, die Anzeige sei «nicht geeignet, einen Anfangsverdacht» zu begründen. Ende der Ermittlung, bevor sie begann. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sie zu dürftig begründet war. Der Bürger muss sich genauer begründen als das Gericht, das ihn abweist.

Im März 2024 filmte eine Frau in Urdorf eine Festnahme aus sicherer Distanz. Ein Polizist hielt ihr die Hand vor die Linse und drohte, sie auf den Posten mitzunehmen. Sie und der Verhaftete zeigten vier Beamte an. Das Obergericht verweigerte die Ermächtigung, die Hand vor der Kamera sei das «mildeste Mittel» gewesen. Erst das Bundesgericht sah im Dezember 2025 «zumindest gewisse Hinweise auf eine (versuchte) Nötigung» und schickte den Fall zur Staatsanwaltschaft. Den Nati-Captain mit der erworbenen Impfbestätigung nahm sich die Luzerner Staatsanwaltschaft ohne jedes Vorgericht vor. Für den Bürger gilt der Anfangsverdacht, für den Uniformierten der Anfangsschutz.

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Freispruch nach dem Todesfall

Lausanne, 2018: Mike Ben Peter, 39 Jahre alt, wehrt sich gegen eine Drogenkontrolle und stirbt nach dem Einsatz. Sechs Polizisten stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, im Juni 2023 folgt der Freispruch, im Juli 2024 der zweite. Die Anklageschrift umfasste sechs Seiten und klärte laut Kritikern nicht, welcher Beamte was getan haben soll. Die Rechtsmediziner konnten nicht mit Sicherheit sagen, ob er am Einsatz oder an der Bauchlage starb, das Gericht sah die Sorgfaltspflicht nicht schuldhaft verletzt. Ein Toter, sechs Angeklagte, kein Verantwortlicher.

Morges, 30. August 2021: Ein Polizist erschiesst auf dem Perron den 37-jährigen Nzoy, der ihn mit einem Messer bedroht haben soll. Die Polizei meldet sofortige Erste Hilfe. Tatsächlich beginnt eine anwesende Pflegefachfrau rund vier Minuten nach dem letzten Schuss mit der Reanimation. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft stellt nach mehr als drei Jahren ein, der Schütze habe in Notwehr gehandelt und keine Alternative gehabt. Am 28. Mai 2025 befiehlt das Kantonsgericht, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Dass Schweizer Ermittler die eigenen Leute schonen, hat inzwischen Strassburg festgestellt. Im Fall Mohamed Wa Baile verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz am 20. Februar 2024 wegen Diskriminierung bei einer Personenkontrolle, wegen ungenügender Untersuchung und fehlender Rechtsmittel. Neun Jahre Verfahren, 23’975 Euro Entschädigung.

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326 gegen 2

Am 11. Oktober 2025 löste die Polizei in Bern eine unbewilligte Palästina-Demonstration auf. Die Polizei meldete zwei Verletzte. Amnesty International zählte 326, dazu 1100 Gummischrotpatronen und 320 Einzelgeschosse, teils auf Kopfhöhe abgefeuert, sowie 25’000 Liter Wasser. Die Polizei spricht von Notwehr und Notwehrhilfe auf kurze Distanz. Amnesty verlangt eine unabhängige Untersuchung durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft. Der Polizeikommandant verweist darauf, es sei bloss eine einzige Anzeige eingegangen. Wer nach dem Gummischrot auf dem Posten Anzeige erstatten soll, gegen dieselbe Behörde, sagt er nicht.

Neu ist das alles nicht. Bereits 2007 sprach Amnesty Schweiz von faktischer Straflosigkeit, bemängelte fehlende Statistiken und das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdeinstanz. Achtzehn Jahre später verlangt Amnesty in Bern wieder genau das, eine unabhängige Untersuchung. Derweil stellt Bern neun Millionen Schweizer unter Generalverdacht und liest ihre Grundrechte, wie man es von Amtsträgern gewohnt ist, nämlich als Anleitung.

Ermächtigung verweigert

Warum Beamte und Richter sich in der Schweiz nicht an Recht und Gesetz halten müssen, ist damit beantwortet. Das Gesetz verlangt es von ihnen, aber prüfen dürfen es nur ihre Vorgesetzten, ihre Kollegen oder ein Obergericht, das zuerst die Schuldlosigkeit feststellt und danach die Ermittlung verbietet. Der Bürger zahlt die Haftung, darf die Ermächtigung nicht beantragen und erstattet Anzeige bei der Polizei gegen die Polizei. Zwei Verletzte laut Polizei, 326 laut Amnesty. Sechs Angeklagte, null Verantwortliche. Für dich gilt das Strafgesetzbuch, für sie das Gesuch!

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Transparenzhinweis: Illustrationen wurden digital erstellt und dienen der Veranschaulichung. Der Beitrag wurde redaktionell geprüft und verantwortet.

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