Ein gewöhnlicher Geisterfahrer dreht irgendwann das Radio auf, hört die Verkehrsmeldung und realisiert, dass die hundert hupenden Autos im Gegenverkehr vielleicht doch recht haben. Der Bundesrat hupt zurück. Trotz einer Vernehmlassung, die einem kollektiven Misstrauensvotum glich, trotz mehr als 15’000 Petitionsunterschriften, trotz Warnungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und halb Europa hält Bern eisern an der Revision der Überwachungsverordnung VÜPF fest – und nennt die präventive Vollerfassung der eigenen Bevölkerung weiterhin «technische Anpassung».
Anfang Mai wurde publik, was das Justizdepartement von Bundesrat Beat Jans seit Februar hinter verschlossenen Türen herumreichte: Ein überarbeiteter Entwurf der VÜPF, verschickt an eine Handvoll ausgewählter IT-Firmen, vorbei an Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft. Die «Republik» hat das geheime Dokument geleakt und ihr Urteil gleich in den Titel gemeisselt: Der Bundesrat hat nichts gelernt. Die Digitale Gesellschaft formulierte es noch eine Spur direkter: Die Geisterfahrt des Bundesrates müsse endlich gestoppt werden, bevor sie Grundrechte, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen unter die Räder bringe.
Ein Misstrauensvotum als Hintergrundrauschen
Zur Erinnerung: Die erste Fassung der Revision schaffte im Sommer 2025 das Kunststück, sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer gegen sich zu vereinen – ausser den Kantonen, deren Staatsanwaltschaften sich das Daten-Buffet schliesslich selbst bestellt hatten. Alle Parteien dagegen, die Wirtschaftsverbände dagegen, die Wissenschaft dagegen, dazu ein internationales Bündnis von 19 Digitalrechtsorganisationen, das Bern in einem offenen Brief daran erinnerte, dass anlasslose Massenüberwachung mit der Rechtsprechung europäischer Gerichte kollidiert. Eine Petition verglich die Pläne mit Überwachungsgesetzen, wie man sie aus Russland, China oder dem Iran kennt. In jeder funktionierenden Demokratie wäre das der Moment, in dem ein Projekt beerdigt wird. In Bern ist es der Moment, in dem man das Briefpapier wechselt.
Kosmetik für den Kontrollapparat
Denn was der geleakte Entwurf an «Nachbesserungen» enthält, ist Fassadenpflege am selben Bunker. Die Schwelle für die Überwachungspflichten wurde von 5000 auf 100’000 Kunden angehoben – ein Taschenspielertrick, der kleinere Anbieter verschont und die eigentlichen Ziele umso präziser trifft: Proton, Threema und alle anderen, die ihr Geschäftsmodell auf dem skandalösen Konzept aufgebaut haben, ihre Nutzer nicht auszuspionieren. Der Kern bleibt unangetastet. Identifikationspflicht für Nutzer, Vorratsdatenspeicherung über Monate, standardisierte Behördenabfragen auf Knopfdruck. Wer kommuniziert, wird erfasst, weil er irgendwann einmal für irgendeine Ermittlung relevant sein könnte. Die Unschuldsvermutung wird damit nicht eingeschränkt, sondern in ihr Gegenteil verkehrt: Generalverdacht als Betriebssystem des Staates.
Der Exodus ist eingepreist
Die Folgen sind keine düstere Spekulation, sondern angekündigte Betriebsökonomie. Proton-Chef Andy Yen hat mehrfach klargestellt, dass sein Unternehmen die Schweiz verlässt, sollte die Revision in dieser Form in Kraft treten – auch andere IT-Firmen wie Nym drohen offen mit dem Wegzug. Eine Regulierungsfolgenabschätzung beziffert den Schaden inzwischen konkret: Bis 2035 drohen jährliche Umsatzverluste von rund 10 Milliarden Franken und kumulierte Steuerausfälle von etwa 7 Milliarden. Ausgerechnet jene Firmen, die der Schweiz nach dem Tod des Bankgeheimnisses ein neues Exportgut verschafft haben – Vertrauen –, sollen nun per Verordnung zu Hilfssheriffs degradiert werden. Während die Sonntagsreden von Innovation und digitaler Souveränität triefen, sägt die Verwaltung werktags am einzigen Standortvorteil, den man nicht in Singapur kopieren kann.
Die Umgehungsstrasse heisst Verordnung
Besonders entlarvend ist der gewählte Weg. Eine Ausweitung staatlicher Überwachung dieser Grössenordnung gehörte vor das Parlament und letztlich vors Volk. Stattdessen läuft alles über den Verordnungsweg, an der Legislative vorbei, ausgearbeitet von genau jenem Überwachungsdienst, der sich seine Kompetenzen gleich selbst in den Entwurf schreiben darf. Sogar aus dem bürgerlichen Lager kam der Versuch, die Notbremse zu ziehen – FDP-Ständerätin Johanna Gapany verlangte per Motion eine grundlegende Überarbeitung. Brüssel hat mit der Chatkontrolle vorgemacht, wie man Massenüberwachung so lange neu verpackt, bis der Widerstand ermüdet. Bern hat offenbar mitgeschrieben und das Prinzip veredelt: Keine Abstimmung, keine Debatte, nur ein PDF, das in ausgewählten Postfächern zirkuliert. Wer das mit dem restlichen Puzzle des digitalen Kontrollstaats zusammenlegt, erkennt das Muster: Lückenlose Erfassung, verkauft als Sicherheit, eingeführt als Formalie.
Endstation Generalverdacht
Der Bundesrat beteuert derweil treuherzig, es gehe keineswegs um Massenüberwachung. Eine Beteuerung, die ungefähr so viel wert ist wie das Versprechen eines Geisterfahrers, er fahre ja nur kurz falsch. Ob der Staat die Daten selbst absaugt oder private Anbieter zum Absaugen zwingt, ist für die Überwachten eine rein akademische Unterscheidung. Die Frage lautet längst nicht mehr, ob diese Revision zu weit geht, sondern warum eine Regierung gegen den geschlossenen Widerstand des eigenen Landes ein Projekt durchdrückt, das Grundrechte schreddert, Milliarden vernichtet und das letzte Vertrauen in die Institutionen gleich mit entsorgt. Die Schweiz hat das Bankgeheimnis auf Druck von aussen begraben – das digitale Briefgeheimnis beerdigt sie nun ganz freiwillig in Eigenregie. Bern baut den Überwachungsstaat per Verordnung und nennt dies «Rechtssicherheit». Wenn die letzten Datenschutzfirmen ihre Container Richtung Ausland packen, wird man in Bundesbern betroffen von einem Standortproblem sprechen. Und das Stimmvolk, das man nie gefragt hat, darf dann die Trümmer dieser Geisterfahrt bezahlen – wer hupt eigentlich noch, wenn der Geisterfahrer das ganze Land im Wagen sitzen hat?!










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