Sie kommen tagsüber, manchmal ordentlich angemeldet, mitunter in aller Herrgottsfrühe – ausstaffiert mit staatsanwaltschaftlichen Anordnungen, der Einschüchterungswaffe per se. Jedenfalls in voller Montur mitsamt Prügeleisen und das gleich in einer ganzen Traube polizeilich Uniformierter. Es gibt für Ärzte gewiss Erhebenderes, als «gefilzt» zu werden auf blossen Verdacht hin, man habe kraft ihres beruflichen Wissens unrechtmässig Atteste zwecks Befreiung von der Maskentragpflicht ausgestellt.

Dr. med. Ruke Wyler, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Praxis in Bern, wurde quasi «sanft» heimgesucht und musste vormittags zur abgemachten Stunde der schweizerischen Kriminalpolizei eine ganze Reihe von Dokumenten bereithalten, die dann einzeln versiegelt wurden, bevor der elektronische Rechner vom Spezialisten in der Kanzlei vollständig gespiegelt wurde. Die einbehaltenen Dokumente sowie die Auswertungen aus dem Computer dienen zum Beleg dessen, was ihr – vorbehältlich eines Gerichtsspruchs – angelastet werden könnte, dass sie – quasi kompetenzüberschreitend – v.a. den von ihr betreuten Schulkindern angeblich aus Gefälligkeit Befreiung von der Mund-Nase-Bedeckung bescheinigt habe. In der Befragung musste sie weisungsgemäss u.a. beantworten, wie viel Zeit sie fürs Inspizieren der Kinder aufgewendet habe und ob Letztere bei ihr persönlich in der Praxis aufgeschienen seien.

Im Vorfeld der kriminalistischen Untersuchung wurden bereits drei Elternpaare verhört, welche Dr. Wylers Bestätigung bei den Schulbehörden zugunsten ihrer Kinder geltend gemacht haben. Sie wurden postwendend dafür bestraft, die angeforderten Atteste angeblich widerrechtlich benutzt zu haben. Durch diese Vorverurteilung ist die Ausgangslage hinsichtlich der juristische Nachbereitung für die inkriminierte Ärztin denkbar ungünstig. Frau Wyler sieht sich aufgrund weltweiter Absprachen im «Gesundheitswesen» regelrecht politisch verfolgt, massgeblich befördert durch die WHO und ihre Handlanger in der Schweiz, unter ihnen sogar die willfährig mit den Mächtigen kollaborierende Funktionärskaste der ärztlichen Standesorganisation FMH mit ihren 42’000 Mitgliedern, aus der sie mittlerweile ausgetreten ist. Mit Wyler zusammen haben bislang gut und gerne 30 Ärzte in der deutschen und welschen Schweiz Erfahrungen mit Strafverfolgungsbehörden machen müssen. Es gehe heutzutage nicht (mehr) um die gesundheitliche Fürsorge gegenüber den Patienten, sondern um reine Geschäftemacherei der Pharmaindustrie, meint Wyler unumwunden.

Vor diesem Hintergrund sei es unumgänglich, sich selber treu zu bleiben und halt auf «alternativem» Wege der selbst gestellten beruflichen Berufung gerecht zu werden. In eiserner Konsequenz müsse man gar bereit sein, für seine als Vergehen geahndete Ordnungswidrigkeiten ins Gefängnis gesteckt zu werden. Der über die weltweiten Machenschaften im Covid-Debakel bewussten – und «aufgeklärten» Ärzteschaft – seien die Konsequenzen ihres Tun und Handelns durchaus vertraut. Doch wer abseits der Trampelpfade der Mitläuferschaft und der Zusammenarbeit mit Unrechtsregimes sich bewege – wozu nach Einstufung Dr. Wylers leider auch die Schweiz, mitsamt der korrumpierten Justiz, gehöre – könne nicht mehr retour in die Konformitätszone, allein schon um des Friedens, des Gewissens und der Wahrhaftigkeit wegen. Wenngleich Dr. Ruke Wyler von unverbesserlichem Optimismus durchdrungen ist, schliesst sie nicht aus, dass sie zum Verfahrensende mit einer Busse bis zu 80’000 Franken fürs Ausstellen ihrer Atteste belangt werden könnte. Doch von der Gewissheit, dass sie sich auf der richtigen Seite der Geschichte befände, lässt sie sich keineswegs abbringen. Sie ist bereit für die persönlich in Kauf zu nehmenden Folgerungen und verarbeitet in der stillen Stube mit ihrem Gewissen, was für sie höchsten ethischen Stellenwert besitzt – die realitätskonforme Verklammerung von Innen und Aussen.

Politische Ärzteverfolgung à la Suisse
Politische Ärzteverfolgung à la Suisse

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