Die Schweiz hat 51 Organisationen ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten geschenkt, dazu kommen 186 ständige Missionen und rund 29’000 internationale Beamte, die der Schweiz keinen Rappen direkte Steuern abliefern. Kein einziges dieser Abkommen hat je eine Urne von innen gesehen: Der Bundesrat unterschreibt sie in eigener Kompetenz und das Parlament durfte 2007 nachträglich das Gesetz absegnen, das diese Praxis legalisierte. Wer eine dieser Immunitäten aufheben will, muss die Organisation fragen, die sie geniesst. Höchste Zeit, das ganze Konstrukt auf den Prüfstand zu stellen.
Die offizielle Begründung liest sich wie ein Gebet. Immunität, so die Botschaft zum Gaststaatgesetz, schütze die Organisationen vor jeder Einflussnahme des Gastlandes und die Steuerbefreiung sorge dafür, dass der Gaststaat aus ihrer Anwesenheit «keine besonderen Vorteile» ziehe. Es sei eine «Ehre», eine internationale Organisation aufzunehmen. Für diese Ehre bezahlt die Schweiz.
Wer vergibt: Sieben Leute, null Urnen
Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 184 der Bundesverfassung und schliesst die Sitzabkommen selbst ab, seit 1955 gestützt auf einen simplen Bundesbeschluss. Als er 1993 dem IKRK ein Sitzabkommen gab, wurden die Aussenpolitischen Kommissionen «eingeladen, sich zum Grundsatz zu äussern» und die hatten «nichts dagegen einzuwenden», dass er das Abkommen «in eigener Kompetenz» unterzeichnete. So steht es in der Botschaft, als wäre es ein Kompliment.
Erst 2007 kam das Gaststaatgesetz. Es sollte laut Botschaft die bisherigen Bundesratsentscheide «auf eine formelle Rechtsgrundlage stellen». Was der Bundesrat seit Jahrzehnten ohne Gesetz tat, bekam also nachträglich eines. In der Vernehmlassung war die SVP die einzige Stimme, die das Ganze für überflüssig hielt, alle anderen applaudierten. Das Gesetz unterstand dem fakultativen Referendum, niemand ergriff es und seit dem 1. Januar 2008 bestimmt der Bundesrat «im Einzelfall», wer welche Vorrechte erhält. Dauert die Sache höchstens ein Jahr, darf laut Gaststaatverordnung sogar das EDA allein entscheiden. Der Kanton, dem die Steuern entgehen, wird «angehört». Das Volk wird gar nichts.
Wer profitiert: Von der UNO bis zur Flughafenlobby
Die aktuelle EDA-Liste, Stand Februar 2026, ist eine Lektüre für starke Nerven. Neben UNO, WHO, WTO und IAO stehen dort der Internationale Luftverkehrsverband IATA, die Normenorganisation ISO, das Olympische Komitee, die Anti-Doping-Agentur, das World Economic Forum, die Impfallianz GAVI, der Medicines Patent Pool, seit 2024 ein «Fund for the Afghan People» und das NATO-Büro in Genf. Die Botschaft von 2006 hatte noch versprochen, die Restkategorie «andere internationale Organe» werde «nur in Ausnahmefällen» bemüht und die Schweiz habe sich «stets geweigert», Konferenzteilnehmern aus Privatsektor und NGO eine Vorzugsstellung einzuräumen. Neun Jahre später erklärte der Bundesrat die Stiftung von Klaus Schwab zu genau so einem «anderen internationalen Organ». Das WEF-Abkommen befreit die Stiftung von der direkten Bundessteuer, lässt sie Gold und Devisen frei bewegen, nimmt ihr ausländisches Personal von den Zulassungsregeln aus und stellt ihr die Schweizer Botschaften als Dienstleister zur Seite. Immunität vor Gericht bekam das WEF nicht, alles andere schon.
Bei GAVI ging der Bundesrat 2009 weiter: Das Gelände der Impfallianz dürfen Schweizer Behörden nicht betreten, ihre Mitarbeiter geniessen Immunität vor Festnahme. Eine Stiftung mit Gates-Startkapital sitzt damit rechtlich in derselben Liga wie die UNO, während sie mit WHO und CEPI die nächsten Pandemien vorsortiert.
Was es kostet: Steuerfrei, bussenfrei, vom Bund alimentiert
Die Beamten dieser Organisationen sind laut Botschaft von den direkten Steuern befreit, sie führen Umzugsgut zollfrei ein, sind weder AHV noch der obligatorischen Krankenkasse unterstellt, von Militärpflicht befreit und erhalten vom EDA eine Legitimationskarte ausserhalb jeder Kontingentierung. Wer trotzdem falsch parkiert, lacht: Eine Auswertung von 2018 zählte in Genf Bussen gegen Immunitätsträger von rund 4 Millionen Franken, bezahlt waren 629’000.
Und weil der Gaststaat «keinen Vorteil» ziehen darf, zahlt er drauf. Am 20. Juni 2025 bewilligte der Bundesrat 269 Millionen Franken für das internationale Genf, stundete den Organisationen Darlehensrückzahlungen von je rund 19 Millionen für 2025 und 2026 und beantragte ein zinsloses 78-Millionen-Darlehen über 50 Jahre. Allein das EDA schoss in vier Jahren knapp 2 Milliarden ein. Die Verteidiger rechnen dagegen mit 4 Milliarden Franken BIP-Beitrag. Ein Gastgeber, der seinen Gästen die Miete erlässt, die Steuern schenkt und dann noch das Dach saniert, hat aber kein Geschäftsmodell, sondern ein Abhängigkeitsverhältnis.
Wer aufhebt: Der Beschuldigte selbst
Der eigentliche Skandal steht im Kleingedruckten. 2012 trat die Schweiz dem Übereinkommen über die Vorrechte der UNO-Sonderorganisationen bei, WHO inklusive. Danach geniesst eine Sonderorganisation Immunität von der Gerichtsbarkeit, «soweit sie nicht im Einzelfall hierauf ausdrücklich verzichtet hat». Für ihre Bediensteten gilt: «Jede Sonderorganisation ist berechtigt und verpflichtet», die Immunität aufzuheben, wenn sie «nach ihrer Auffassung» verhindern würde, dass der Gerechtigkeit Genüge geschieht. Ihrer Auffassung, nicht der eines Schweizer Richters. Der Generaldirektor samt Frau und Kindern hat vollen Diplomatenstatus. Und wittert die Schweiz Missbrauch, finden «Beratungen» statt, danach geht der Fall an den Internationalen Gerichtshof. Eine Organisation, der Bern die Immunität schenkt, entscheidet also selbst, ob sie sie braucht, auch dann, wenn sie gerade die Gesundheitsvorschriften der halben Welt umschreibt.
Der Prüfstand, den Bern nicht bauen will
Auf den Prüfstand gehört deshalb nicht die einzelne Organisation, sondern das Verfahren. Jedes Sitzabkommen unterstände dem Referendum, die EDA-Liste käme jährlich mit Namen und Steuerausfall vor das Parlament, Immunität wäre auf Amtshandlungen beschränkt und die Aufhebung läge bei einem Schweizer Gericht statt beim Beschuldigten. Das Völkerrecht verbietet nichts davon, das Sonderorganisationen-Übereinkommen erlaubt in Abschnitt 39 ausdrücklich Zusatzvereinbarungen, die Immunitäten begrenzen. Es fehlt allein der Wille. Solange Bern Sitzabkommen wie Gratis-Kugelschreiber verteilt, bleibt Genf eine Stadt, in der 29’000 Menschen über die Regeln der Welt entscheiden und keine einzige Regel der Schweiz gegen sie durchgesetzt wird. Der Souverän darf die Rechnung bezahlen, das Parlament darf nicken und der Bundesrat verschenkt die Gerichtsbarkeit des Landes stückweise an Stiftungen, Verbände und Militärbündnisse. Das nennt er dann «Gaststaatpolitik»!






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