Der Europäische Gerichtshof hat am 21. April Ungarn verurteilt, weil das Land Kindern keine Drag-Lesungen vorsetzen wollte – und hat ganz nebenbei das Vetorecht aller 27 Mitgliedsstaaten zur Makulatur erklärt. Erstmals in der Geschichte der EUdSSR wird Artikel 2 EUV, bisher eine fromme Werte-Präambel zum Drüberhinwegblättern, zur scharfen Waffe gegen nationale Gesetzgebung umgeschmiedet. Was als LGBTQ+-Affäre verkauft wird, ist in Wahrheit ein juristischer Staatsstreich. Sauber, langsam, in feinem Brüsseler Anzug.
Jean-Claude Juncker hatte das Verfahren einst offen beschrieben. Etwas beschliessen, abwarten, ob die Leute aufschreien. Wenn nicht, weitermachen, bis es kein Zurück mehr gibt. Genau dieses Drehbuch läuft. Niemand schreit. Während die Tagesschau über Christopher-Street-Day-Paraden berichtet, wird in Luxemburg jede deutsche, italienische, polnische und ungarische Norm auf den juristischen Prüfstand gehoben. Neu daran ist nicht die Methode. Neu ist die Dreistigkeit, mit der inzwischen selbst gestandene Rechtsprofessoren aus dem Sessel kippen.
Gummibegriffe als Universalschlüssel
Das ungarische Kinderschutzgesetz von 2021 verbietet Minderjährigen den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten. Man kann das gut finden oder schlecht. Das ist eine politische Frage, die in ein nationales Parlament gehört. Genau dort fand sie statt, mit Mehrheitsbeschluss, hinter dem rund drei Millionen ungarische Wähler stehen. Der EuGH erklärte dieses Gesetz nun nicht nur für unionsrechtswidrig – was er auch ohne juristische Akrobatik hätte feststellen können –, sondern auch für einen Verstoss gegen die «Werte» der Union nach Art. 2 EUV. Diese Werte heissen: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte. Wunderbar inhaltsleer. Hochelastisch. Jederzeit gegen jeden einsetzbar. Der Augsburger Rechtsprofessor Franz Josef Lindner spricht von einer «EU-Revolution von oben». Übersetzt: Die Kommission kann ab sofort jedes deutsche Gesetz, jede italienische Bildungsreform, jede ungarische Verfassungsänderung mit dem Argument kippen lassen, sie verstosse gegen einen dieser Schwammbegriffe. Sozialrecht, Arbeitsrecht, Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht stehen offiziell zur Disposition. Lindner präzisiert: Der EuGH legt diese Wertebegriffe «in eigener, alleiniger und vor allem letzter und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit» aus. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Sein Befund: Ein «Quantensprung in Richtung europäischen Richterstaat». Faktum, nicht Spekulation.
Werte mit eingebauter Doppelmoral
Es lohnt sich, der Brüsseler Werte-Liturgie kurz die Realität gegenüberzustellen. Während der EuGH unter Tränen der Rührung «Menschenwürde» und «Wahrung der Menschenrechte» predigt, sanktioniert dieselbe EUdSSR Journalisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud bis an die wirtschaftliche Existenzgrenze – wegen abweichender Meinung zum Ukraine-Krieg. Während «Pluralismus» als Leitwert ausgerufen wird, verschwinden RT, Sputnik und ein wachsender Strauss kritischer Stimmen aus dem digitalen Sichtfeld. Während «Demokratie» als oberster Wert beschworen wird, ist die Kommissionsspitze nie von einem Wähler bestätigt worden und Ursula von der Leyens Pfizer-Deal-SMS sind bis heute spurlos verschwunden. Wer sich noch erinnert, wie der ungarische Wähler vor der Parlamentswahl mit eingefrorenen EU-Geldern erpresst wurde, weiss, in welchem Geist diese «Werte» gepflegt werden. Wer in dieser Konstellation noch von Werten spricht, meint nicht Inhalte. Er meint Hebel.
Selbstermächtigung im Gerichtssaal
Die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin nennt das, was in Luxemburg vorgefallen ist, beim Namen: «Selbstermächtigung» des EuGH und Grundlegung einer «supranationalen Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten». Polzin spricht von einem «fundamentalen Machtzuwachs», der «wenig greifbar» bleibe und nach Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes als «offensichtlicher und strukturell bedeutsamer Kompetenzverstoss» einzustufen wäre. Martin Höppner, Politikwissenschaftler am Kölner Max-Planck-Institut, sieht eine «Tiefengrammatik», in der die Machtverhältnisse zwischen Brüssel und den nationalen Hauptstädten gründlich neu vermessen werden. Höppner vermutet, das Urteil vom 21. April sei lediglich eine «Durchgangsstation». Das Endergebnis: Eine umfassende Werteaufsicht der EUdSSR über jede mitgliedstaatliche Institution, jedes Gesetz, jede Praktik. Auf gut Deutsch: Brüssel entscheidet, Berlin und Budapest dürfen ratifizieren. Der Heidelberger Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker formulierte es noch direkter: Mitgliedstaaten dürften bei der Ausgestaltung ihrer Verfassungen und Gesetze «bestimmte rote Linien nicht überschreiten». Welche das sind, definiert nicht das deutsche Grundgesetz, nicht das ungarische Parlament, nicht der italienische Senat. Definiert wird in Luxemburg. Punkt. Der Politikwissenschaftler Andreas Wehr formulierte schon 2017, was inzwischen empirisch belegt ist: Die EU sei «eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur». Hervorgegangen aus einer schlichten Zollunion, mutiert zu einem Konstrukt, das sich anmasst, immer mehr Lebensbereiche zu regulieren. Heute regelt es den juristischen Rahmen, in dem ungarische Eltern entscheiden, was ihre achtjährigen Kinder im Schulbuch lesen.
Kein Aufstand in Sicht
Genau hier schliesst sich der Juncker-Kreis. Die Methode funktioniert nur, solange niemand wirklich aufsteht. Und niemand steht auf. Die deutsche Bundesregierung schweigt, weil sie das Vorgehen begrüsst – Berlin gehörte zu den 16 Mitgliedsstaaten, die gegen Budapest mitgeklagt haben. Die deutschen Leitmedien feiern das Urteil als Sieg über «Orbáns Anti-LGBTQI-Gesetz» und vergessen den juristischen Sprengsatz, der mit dem Urteil unter dem Bundestag detoniert. Die Frage, was das Urteil tatsächlich für die deutsche Souveränität bedeutet, wird ausserhalb juristischer Fachblätter nicht gestellt. Höppner attestiert dem Vorgang ein «demokratiepolitisch gefährliches» Mass an öffentlicher Aufmerksamkeit – nämlich null. Verständlich, wegen der Komplexität. Verheerend, wegen der Folgen. Die Botschaft an Berlin, Rom, Warschau und Wien lautet: Nationales Recht ist ab sofort widerruflich. Genauso wird ein Putsch unter Kinderschutz-Etikett erfolgreich. Leise, juristisch verkleidet, mit Beifall der eigenen Bevölkerung.
Junckers Drehbuch funktioniert tadellos, weil niemand schreit, also wird Schritt für Schritt weitergemacht, bis es kein Zurück mehr gibt! Das Grundgesetz wird zur Verhandlungsmasse, die nationale Souveränität zur Fussnote – und Brüssel nennt dies «europäische Werte»! Wer in dieser Konstellation noch von Demokratie redet, hat entweder das Wörterbuch verloren – oder steht auf der Lohnliste der Täter!
Quellen
- Transition News – Schleichender Putsch entmachtet EU-Mitgliedsstaaten
- Apolut – EU: Putsch ohne Widerstand (Tilo Gräser)
- Verfassungsblog – Verordnete Werte: Art. 2 EUV nach dem Ungarn-Urteil
- Max-Planck-Gesellschaft – EU-Werteschutz: Klare Ansage an Mitgliedstaaten
- Legal Tribune Online – EuGH-Grundsatzurteil C-769/22
- Curia Europa – Schlussanträge Generalanwältin Ćapeta
- Ungarn Heute – Orbán: Ungarn wird EuGH-Urteil nicht umsetzen









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