Ein Student liest 1974 einen Aufsatz, der davor warnt, was geschieht, wenn die Medizin beatmete Körper als Rohstoff entdeckt. Fünfzig Jahre später sitzt derselbe Mann in einem Fachgespräch und berichtet zufrieden, dass er genau diese Einrichtung gebaut hat. Die Warnung wurde zur Bauanleitung und im ganzen Gespräch stellt niemand die Frage, ob das ein Problem sein könnte.

1931 war es verboten, 2026 ist es Forschung: Es herrscht ein Mangel an ethisch beschafften menschlichen Körpern

Der Aufsatz stammte vom Psychiater Willard Gaylin, erschien im September 1974 im Magazin Harper’s und trug den Titel «Harvesting the Dead». Gaylin erfand darin das Wort «Neomort» für den frisch für tot Erklärten, dessen Herz weiterschlägt und malte Lagerstätten aus, in denen solche Körper für Versuche vorgehalten werden. Heute wird der Text an medizinischen Fakultäten gelehrt. Und parallel dazu gebaut.

Tot genug für die Wissenschaft
Jemand wird für hirntot erklärt, war als Organspender registriert, fällt aber wegen einer Infektion aus der Verwertungskette. Dann treten die Angehörigen auf den Plan, mitten im schlimmsten Moment ihres Lebens und bekommen eine Frage gestellt: Dürfen wir den Körper 72 Stunden weiterlaufen lassen und Versuche daran vornehmen? Viele sagen Ja. Dutzende Standorte testen inzwischen Medikamente an solchen Körpern. Rechtlich müssten die Familien überhaupt nicht gefragt werden, man fragt sie aus Höflichkeit.

Noch schöner ist die Auskunft zum Herztod, jener Todesart, die dein Grossvater hatte und die angeblich unstrittig ist. Unter Ärzten besteht bis heute keine Einigkeit darüber, wann sie ihn feststellen. Nach zwanzig Wiederbelebungsversuchen oder nach einem, das hängt davon ab, wer auf der Bahre liegt und wie alt er ist. Irgendwann ist einer eben tot genug.

1931 war es verboten, 2026 ist es Forschung: Es herrscht ein Mangel an ethisch beschafften menschlichen Körpern

Was 1931 noch verboten war
Am 28. Februar 1931 erliess das Reichsministerium des Innern die Richtlinien für neuartige Heilbehandlung und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche am Menschen. Sie verlangten Aufklärung und Einwilligung, schützten Minderjährige und Menschen in sozialer Notlage und erklärten Versuche an Sterbenden ausdrücklich für unzulässig. Anlass war das Lübecker Impfunglück, bei dem 77 Menschen starben, überwiegend Kinder. Es war der weltweit fortschrittlichste Text zur Forschungsethik seiner Zeit und er blieb formal bis 1945 in Kraft. Was in diesen vierzehn Jahren trotzdem geschah, benötigt hier keine Aufzählung.

Die Bundesärztekammer hat 2012 in ihrer Nürnberger Erklärung etwas festgehalten, das jeder mitlesen sollte, der die Ethik für ein Bollwerk hält: Die Initiative zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen ging nicht von politischen Instanzen aus, sondern von den Ärzten selbst. Kein Diktator musste sie zwingen. Sie kamen von allein darauf.

Wer den Tod definiert, besitzt ihn
Der Hirntod ist keine Entdeckung, er ist eine Setzung. Die USA schrieben ihn 1981 ins Gesetz, 2020 begann die zuständige Kommission mit der Überarbeitung und brach 2023 ergebnislos ab, weil sich die Fachwelt nicht einigen konnte. In der bioethischen Fachliteratur steht seither offen, dass ein erheblicher Teil der für hirntot Erklärten den gesetzlichen Standard gar nicht erfüllt. Der Bioethiker, der die Versuchseinheit aufgebaut hat, formuliert es selbst am ehrlichsten: Der Hirntod sei kein biologischer Tod, sondern eine gesellschaftliche Übereinkunft. Wer eine solche Übereinkunft schreibt, hat die Macht über alles, was danach zulässig ist.

1931 war es verboten, 2026 ist es Forschung: Es herrscht ein Mangel an ethisch beschafften menschlichen Körpern

Die Aufsicht, die niemand eingerichtet hat
Und jetzt der Teil, an dem es wirklich unangenehm wird. Die amerikanische Grundregel für Forschung am Menschen kennt nur Lebende als Versuchspersonen. Wer für hirntot erklärt ist, fällt aus dem Schutzbereich heraus, also prüft keine Ethikkommission, genehmigt keine Arzneimittelbehörde, greift kein Bundesgesetz. Die Kontrollgremien an den beteiligten Universitäten sind Selbstbau, freiwillig eingerichtet von denen, die dort forschen.

In dieser Grauzone laufen die Versuche mit genveränderten Schweineorganen. Sechs davon an neurologisch für tot Erklärten allein an einem einzigen New Yorker Haus, der jüngste über 61 Tage am beatmeten Körper, das Organ geliefert von einer Tochterfirma eines börsennotierten Konzerns. Wie sich der Organmangel in ein Geschäftsmodell verwandelt, haben wir hier schon auseinandergenommen.

Und die andere Seite? Die gibt es
Sie ist nicht albern. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist in Deutschland gesetzlich verbindlich geregelt, zwei qualifizierte Ärzte, festgelegte Wartezeiten, apparative Zusatzdiagnostik. Eine Metaanalyse von 2024 mit über 1500 zusätzlichen Fällen fand ganze neun dokumentierte Fehldiagnosen in der gesamten Fachliteratur. Und das Argument, dass ein bereits toter Körper besser geeignet sei als ein Affe und sicherer als der erste lebende Patient, ist keine Ausrede, sondern medizinisch schlüssig. Die Familien stimmen zu, obwohl sie nicht müssten. Der Mann, der die Einheit gebaut hat, fordert selbst schärfere Regeln, Fristen und eine Verankerung in der Patientenverfügung.

1931 war es verboten, 2026 ist es Forschung: Es herrscht ein Mangel an ethisch beschafften menschlichen Körpern

Nur ändert das nichts daran, dass die Regeln bis heute fehlen und trotzdem gearbeitet wird. Wer zuerst baut und danach über Grenzen nachdenkt, hat die Reihenfolge nicht vergessen, sondern gewählt.

Der nächste Schritt steht bereits im Protokoll
Im selben Gespräch fällt der Vorschlag, auch Wachkomapatienten für die Organentnahme zu öffnen, sofern das jemand in seiner Verfügung ankreuzt. Dazu die Anregung, die Lebensversicherung möge ruhig auszahlen, während der Körper noch im Versuch liegt. Parallel schlagen drei Stanford-Forscher in einem Fachbeitrag vor, hirnlose menschliche Körper zu züchten, weil ein Mangel an ethisch beschafften menschlichen Körpern herrsche. Menschlicher Körper als Versorgungsengpass, so nennt man das jetzt. In der Schweiz gilt ab dem dritten Quartal 2027 die Widerspruchsregelung, dein Schweigen zählt dann als Ja.

1931 stand geschrieben, dass an Sterbenden nicht experimentiert wird. 2026 wird an ihnen experimentiert und man nennt dies Fortschritt. Die Ethik ist nicht gescheitert, sie hat geliefert, nur eben das Gegenteil dessen, wofür man sie erfunden hat. Wer neunzig Jahre benötigt, um wieder dort anzukommen, wo er schon einmal stand, hat keinen Kreis beschrieben, er hat nie einen anderen Weg gesucht. Und das Erschütterndste an dieser Geschichte ist nicht der Mann, der die Lagerstätte gebaut hat, sondern dass niemand ihn je aufhalten wollte!

Medical Ethics Unpacked: The History and Ethics of Brain Death
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Transparenzhinweis: Illustrationen wurden digital erstellt und dienen der Veranschaulichung. Der Beitrag wurde redaktionell geprüft und verantwortet.

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