Seit dem 2. August 2026 gilt in der EUdSSR die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Wer einen Text von der Maschine schreiben lässt und ihn der Öffentlichkeit als Information über Politik, Verwaltung, Gesundheit oder Umwelt vorsetzt, muss offenlegen, dass da eine Maschine am Werk war, sonst drohen bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ausser jemand liest kurz drüber. Dann fällt die Pflicht komplett weg, angeordnet und wieder kassiert im selben Paragrafen.
Vier Fälle, ein Etikett, ein Stichtag
Artikel 50 der KI-Verordnung regelt vier Konstellationen. Chatbots müssen sich als Maschine zu erkennen geben, generative Systeme ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, Emotionserkennung muss offengelegt werden und Deepfakes sowie KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse benötigen eine sichtbare Kennzeichnung. Anwendbar ist die Vorschrift seit dem 2. August 2026, der Bussgeldrahmen liegt bei 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Weltumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Privat bist du draussen. Sobald du aber regelmässig wirtschaftlichen Nutzen aus der Sache ziehst, giltst du als Betreiber und sitzt mitten in der Pflicht. Der Bäcker mit Newsletter, die Einzelfirma mit Blog, der Kleinverlag mit drei Leuten: Alle drin. Was unter öffentlichem Interesse zu verstehen ist, hat die Kommission grosszügig ausgelegt, von Politik über Verwaltung, Justiz, Grundrechte, Gesundheit und Umwelt bis zu jeder wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entwicklung, die Gegenstand öffentlicher Debatte sein könnte. Übersetzt: Alles.
Der Absatz, der sich selbst zurücknimmt
Und dann kommt Unterabsatz zwei. Die Pflicht gilt nicht, wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Kein Etikett, kein Hinweis, kein Sternchen. Der Text darf zu hundert Prozent aus der Maschine stammen, solange ein Mensch mit Fachverstand ihn bewusst durchgesehen und freigegeben hat.
Die Kommission hat in ihrer Antwortsammlung vom 24. Juli 2026 nachgeschoben, dass eine Rechtschreibkorrektur nicht genügt, es benötige die vorsätzliche Prüfung des Inhalts durch eine sachkundige Person. Klingt streng. Nur steht in Artikel 50 weder eine Dokumentationspflicht noch eine Beweislastregel. Es gibt kein Prüfprotokoll, kein Register, keinen Nachweis. Es gibt eine Behauptung, die nichts kostet.
Wer eine Redaktion hat, ist raus
Damit ist sortiert, wen diese Verordnung schützt und wen sie trifft. Verlagshäuser mit Chefredaktion, Konzernkommunikation mit Freigabekette, Ministerien mit Pressestelle, Agenturen mit Vieraugenprinzip: Sämtlich befreit. Ausgerechnet jene Apparate, deren maschinell erzeugter Ausstoss täglich in Millionen Bildschirme läuft, dürfen schweigen, weil irgendwo jemand einen Haken gesetzt hat. Der Einzelne ohne Redaktionsstruktur klebt das Etikett hin, das die Grossen nicht benötigen. Wer verfolgen will, wie diese Umverteilung von Glaubwürdigkeit sonst noch funktioniert, findet sie im Umbau des kritischen Journalismus in Reinform.
Fairerweise: Das Argument der Gegenseite ist nicht dumm. Redaktionelle Verantwortung bedeutet Haftung, eine benennbare Person steht mit ihrem Namen für den Inhalt gerade und das ist mehr wert als ein Klebezettel, den niemand liest. Ein Etikett benennt die Herkunft, Verantwortung benennt den Schuldigen. Nur zerlegt genau dieses Argument die Verordnung von innen. Ist die Zurechenbarkeit das eigentliche Schutzgut, dann ist das Etikett für alle anderen Zierrat. Ist das Etikett das Schutzgut, dann ist die Befreiung der Grossen ein Freibrief. Beides gleichzeitig geht nicht. Brüssel hat beides gleichzeitig beschlossen.
Der freiwillige Kodex mit Nachdruck
Dazu kommt der Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte, ausdrücklich freiwillig. Wer unterzeichnet, geniesst Rechtssicherheit. Wer nicht unterzeichnet, muss die Einhaltung mit alternativen angemessenen Mitteln nachweisen und darf laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen. Freiwillig heisst hier: Freiwillig mehr Post von der Behörde.
Fristen gelten für dich, nicht für Brüssel
Der Rest ist Verwaltungskomik. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 trat am 27. Juli 2026 in Kraft und schob die Hochrisiko-Pflichten von August 2026 auf Dezember 2027, produkteingebettete Systeme auf August 2028, die nationalen Reallabore auf August 2027. Begründung: Die harmonisierten Normen sind nicht fertig. Die Mitgliedstaaten wiederum mussten bis zum 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen, der deutsche Gesetzentwurf dazu wurde erst im März 2026 im Bundestag beraten. Verpasst der Bürger eine Frist, kostet es bis zu 15 Millionen. Verpasst der Staat eine Frist, gibt es ein Verfahren, irgendwann, vielleicht. Dieselbe Maschinerie, die zwanzig Millionen Wörter Regelwerk ausgeschieden hat, kommt mit ihren eigenen Terminen nicht nach.
Und die Schweiz? Schaut zu, aber nicht ungeschoren
Hierzulande gibt es keine KI-Gesetzgebung. Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen, sektoriell, prinzipienbasiert, ohne Übernahme des AI Act. Das Aufatmen hält genau so lange, bis du merkst, dass die Verordnung auch für Anbieter ausserhalb der Union greift, sobald deren Ausgabe in der EU verwendet wird. Der Schweizer Blog mit deutschen Lesern ist bereits mittendrin, ohne je gefragt worden zu sein.
Was hier entstanden ist, ist keine Transparenzregel, sondern eine Zuständigkeitsordnung: Wer eine Hierarchie vorweisen kann, ist glaubwürdig, wer keine hat, ist verdächtig. Die Verordnung schützt nicht den Leser vor der Maschine, sie schützt den Apparat vor dem Verdacht, dieselbe Maschine zu benutzen. Und während Brüssel den Bürger mit Millionenbussen zur Ehrlichkeit prügelt, verschiebt es die eigenen Hausaufgaben um sechzehn Monate und nennt das Vereinfachung. Ein Etikett, das ausgerechnet dort fehlt, wo die Reichweite sitzt, ist kein Warnhinweis, es ist eine Gütezeichen-Verleihung an den Apparat! Wer Transparenz derart baut, will keine Transparenz, er will eine Rangordnung, wer ungefragt reden darf und wer sich zuerst ausweisen muss!










«Dravens Tales from the Crypt» bezaubert seit über 15 Jahren mit einer geschmacklosen Mischung aus Humor, seriösem Journalismus – aus aktuellem Anlass und unausgewogener Berichterstattung der Presse Politik – und Zombies, garniert mit jeder Menge Kunst, Entertainment und Punkrock. Draven hat aus seinem Hobby eine beliebte Marke gemacht, welche sich nicht einordnen lässt.







