Die NZZ hilft Unternehmen, das Recht auf Sammelklagen im Keim zu ersticken. Die Zeitung jammert, informiert aber falsch. Der bürgerliche Bundesrat schlägt vor, in der Schweiz eine milde Variante von Sammelklagen zuzulassen. Der NZZ-Journalist David Biner ist darüber so empört, dass er aus einem vertraulichen Papier zitiert und es kritisiert.

Die Rechtskommission des Nationalrats diskutiere, ob sie Kollektivklagen «Tür und Tor öffnen» wolle, schrieb die Zeitung. Und stilisierte die Idee der Sammelklage zur Horror-Vorstellung empor: «Das Schreckgespenst ist zurück». Aus dem NZZ-Bericht wird deutlich: Die Wirtschaftsverbände fürchten das Instrument der Sammel- oder Kollektivklage wie der Teufel das Weihwasser. Offenbar sorgen sich die Unternehmen mehr um sich selber, als dass sie sich um die Anliegen ihrer Kunden kümmern wollen.

Weil die Rechtskommission des Nationalrats wissen wollte, welche volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen die Einführung der Sammelklage verursachen könnte, beauftragte sie das Berner Beratungsbüro Ecoplan und die Rechtsprofessorin Tanja Domej von der Universität Zürich mit dieser Abklärung. Sie kamen in ihrer Studie zum Schluss, dass sich die Gesamtkosten künftiger Sammelklagen «nicht ausreichend präzis» voraussagen lassen, sich indes die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen «in Grenzen halten dürften».

Das gefiel dem NZZ-Journalisten nicht. Er zerzauste den Bericht, noch bevor er veröffentlicht wurde: Er entpuppe sich «bei genauem Lesen als heimlicher Werbespot» für das neue Instrument der Sammelklage. Es falle auf, «wie sorglos die Autoren des Berichts mit den Sorgen der Wirtschaft umgehen». Die Unternehmen hätten Angst, allein dadurch, dass ihnen eine Sammelklage angedroht werde, «stark unter medialen Beschuss zu geraten und dadurch schwerwiegende Reputationsschäden zu erleiden». Die NZZ empört sich, dass der Bericht genau diese Angst als erwünschte Präventivwirkung von Kollektivklagen erwähnt.

Schliesslich kommt die NZZ zum Schluss: «Die Unternehmen müssen also nicht nur beweisen, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen, sie müssen auch ständig vermeiden, dass ein entsprechender Verdacht überhaupt erst aufkommen könnte». Richtig ist allerdings, dass nicht die Unternehmen, sondern immer noch die Klagenden eine Rechtsverletzung beweisen müssen. Und dabei ein erhebliches Prozessrisiko auf sich nehmen müssen. Das dürfte sie vor unberechtigten Klagen abhalten.

All die Schreckgespenste, welche der NZZ-Journalist David Biner heraufbeschwört, dürften sich letztlich in Luft auflösen. In Europa kommt es selten zu Sammelklagen: In Frankreich gab es von 2014 bis 2021 weniger als 30 Fälle, in Österreich etwas weniger und auch in Deutschland nicht wesentlich mehr. Das erwähnt auch der Bericht, der Infosperber vorliegt. Dessen Inhalt ist nicht so einseitig, wie der Artikel vorgibt. Es heisst zum Beispiel: «Im Einzelfall kann für ein beklagtes Unternehmen ein beträchtlicher Aufwand entstehen.» Und es wird sogar anhand des VW-Diesel-Falls vorgerechnet, was bei der Gutheissung einer Sammelklage für Kosten entstehen würden. Nämlich über 70 Millionen Franken Schadenersatz zuzüglich rund 4 Millionen Franken Anwalts- und Gerichtskosten zulasten von VW. Unter dem Strich hätte jede an der Klage beteiligte Person rund 3000 Franken Schadenersatz erhalten.

Wichtig ist aber vor allem: Solch hohe Kosten entstehen nur jenen Unternehmen, die rechtswidrig handeln. «Auf die breite Masse der sich rechtskonform verhaltenden Unternehmen dürfte die Vorlage wenig Auswirkungen haben», heisst es denn auch im Bericht. David Biner stellt sich zu Recht die Frage: «Den vom gleichen Schaden betroffenen Konsumenten ein wirkmächtiges Instrument zu gewähren, um gemeinsam gegen pfuschende oder leichthändige Firmen vorzugehen – warum soll man da dagegen sein?» Statt als Antwort darauf die Wirtschaft über «Medien-Pranger» und «Reputationsschäden» jammern zu lassen, hätte die NZZ auch ehrlich zugeben können: Es gibt keinen vernünftigen Grund dagegen.

Der Bundesrat will die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ändern. Die bisher auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkte Verbandsklage soll ausgebaut werden. Neu sollen alle Rechtsverletzungen eingeklagt werden können, zum Beispiel Schadenersatzfälle bei Implantaten oder Produktemängel wie im VW-Diesel-Skandal. Damit ein Verband klagen kann, müssten künftig aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: Der Verband müsste unter anderem seit mindestens einem Jahr bestehen und dürfte keine wirtschaftlichen Gewinnziele verfolgen, also eine Non-Profit-Organisation sein. Die Interessen, die er mit der Klage verfolgen würde, müssten in seinen Statuten verankert sein.
In der EU müssen seit 2023 alle Mitgliedstaaten eine Verbandsklage ermöglichen, wobei viele eine weitergehende Lösung beschlossen haben, als jene, die der Bundesrat vorschlägt.

Artikel bei Infosperber lesen

Unternehmen beharren auf Freipass zum Rechtsbruch


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