Bravo! Die Freunde der Verfassung haben SRF wegen «Schrecken der Bevölkerung» angezeigt, denn «Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Seit Beginn der Corona-Krise ist weltweit ein Phänomen zu beobachten: Die Mainstream-Medien – sowohl staatliche als auch private – lassen die journalistische Sorgfaltspflicht vermissen, die man bei einem Thema dieser Tragweite erwarten müsste. Neben anderen verantwortlichen Corona-Akteuren müssten auch die Medien für die Verdrehung von Tatsachen juristisch belangt werden, sofern strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen.
Als Reaktion auf die Sendung «PULS» vom 1. März 2021 hat der Ökonom und Psychologe Dr. Kai von Massenbach nun Strafanzeige gegen das Schweizer Fernsehen SRF eingereicht. Dort wurde behauptet:
Jeder Vierte entwickelt nach einer erlittenen SARS-CoV-2 Infektion «Long Covid»-Symptome.
Es besteht eine kausale Beziehung zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und dem Auftreten der Symptome, die unter der Bezeichnung «Long Covid» subsumiert werden.
Von Massenbach sieht darin zwei Straftatbestände erfüllt:
«Schreckung der Bevölkerung» (Art. 258 des Strafgesetzbuches): Nähere Infos dazu bei den «Freunde der Verfassung«…