Der Mensch steht zum Ausverkauf und solltest du dies nicht explizit mitteilen, dass du dies nicht wünschst, wirst du zu «Lebzeiten» und nicht, wenn du tot bist, ausgeschlachtet und in Einzelteile zerlegt. Voraussichtlich ab 2026 gilt jeder Schweizer und jede Schweizerin als Organspender, wenn er oder sie sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausspricht. Diese Widerspruchslösung hat das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2022 angenommen.
Die vom Bund und Swisstransplant geplante Kampagne vermittelt das Thema mit einer «akzeptierenden Grundhaltung» – kritische Aspekte bleiben dabei unerwähnt. Sie planen ab September 2025 bis 2029 eine millionenschwere Infokampagne. Doch bereits in der Ausschreibung der Kampagne ist die Hoffnung auf eine umfassende, sachliche Berichterstattung dahin. Zum Beispiel, dass das Hirntod-Kriterium 1968 zum Zweck der Organbeschaffung eingeführt wurde, um sich nicht strafbar zu machen. Denn die Entnahme von Organen aus einem noch lebenden Körper stellt juristisch eine strafbare Tötung dar. Hirntote sind warm, der Stoffwechsel funktioniert. Hirntote bekämpfen Infektionen und Verletzungen z.B. durch Fieber. Hirntote müssen ernährt, gepflegt, überwacht und mit Medikamenten versorgt werden, damit sie nicht versterben. Hirntote werden notfalls wiederbelebt.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich: Tote wiederbeleben?
Auch der Ablauf einer Organentnahme wurde bisher vom Bundesamt für Gesundheit und Swisstransplant nicht genau erklärt. Wer weiss denn, dass Organspender eine Narkose erhalten, obwohl sie bereits für tot erklärt wurden? «Tote» reagieren auf den Schmerz der Operation. Ohne Narkose könnte es beim Aufschneiden des Körpers zu Herzrasen, Blutdruckanstieg, kaltem Schwitzen, Tränen der Augen und Abwehrbewegungen der Arme und Beine kommen. Dr. med. Alex Frei, Vizepräsident der «Organisation Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende», sagte gegenüber K-Tipp: «Statt die Organspende neutral und umfassend zu erklären, wie dies die ärztliche Aufklärungspflicht vorsieht, verschleiert der Bund heikle Punkte.» Laut Herrn Frei sei es wichtig, nebst dem Ablauf einer Organentnahme auch über das fehlende Wissen bezüglich Sterben und Tod zu informieren. Zum Beispiel sei unklar, ob mit einem transplantierten Organ auch das Bewusstsein des Spenders weiterlebe.
Wer keine Organe spenden möchte, muss dies schriftlich festhalten, z.B. im Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in einem elektronischen Register, das der Bund vor Einführung der Widerspruchslösung zur Verfügung stellen wird. Andernfalls gilt man automatisch als Organspender…






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