Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen (UN) hat einen neuen Entwurf ihres Pandemieabkommens veröffentlicht, dessen Fertigstellung nach Ansicht der Organisation zu lange dauert. Der neueste Entwurf des Verhandlungstextes, der am Montag 30.10.2023 vom Präsidium des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums (INB) veröffentlicht wurde, muss bis zur INB-Sitzung vom 6. bis 10. November geprüft werden, auf der er formalisiert werden soll.
Einige der Verpflichtungen, die in dieser Version des Dokuments enthalten sind, haben mit der Bekämpfung von «falscher, irreführender, Fehlinformation oder Desinformation, auch durch wirksame internationale Zusammenarbeit und Kooperation» zu tun – was Skeptiker leicht als «grenzüberschreitende Zensur» bezeichnen könnten.
Und dann ist da noch die Überwachung: der so genannte One-Health-Ansatz für Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion, der nach dem Entwurf gefördert und umgesetzt werden soll. One Health ist ein Überwachungsinstrument, mit dem neue Methoden der Krankheitsbekämpfung entwickelt werden sollen. Ein weiterer Punkt des Vorschlags ist die «Entwicklung und Stärkung von Kapazitäten zur Pandemieprävention und Überwachung der öffentlichen Gesundheit».
Kritiker haben viele Bedenken und Kritik gegen all dies, einschliesslich der Tatsache, dass die WHO eine so genannte Konferenz der Vertragsparteien – das oberste Leitungsgremium eines internationalen Übereinkommens – rund um das Pandemieabkommen einberufen hat. Die Befürchtung ist, dass es sich um ein weiteres Instrument handelt, das den nationalen Regierungen und Menschen die Entscheidungsgewalt und Zustimmung entzieht und die Entscheidungsprozesse, in diesem Fall in Bezug auf die Gesundheit, auf die Weltorganisation, konkret die WHO, überträgt.
Das Kapitel des Entwurfs über institutionelle Regelungen sieht jedoch die Einrichtung einer solchen Konferenz der Vertragsparteien als Teil des Abkommens vor. Eine Reihe von Interessenvertretungsorganisationen aus der ganzen Welt haben bereits ihre Unzufriedenheit mit dem Entwurf unter verschiedenen Gesichtspunkten zum Ausdruck gebracht, u.a. in Bezug auf die Auswirkungen, die der Vertrag im Falle seiner Verabschiedung auf die weniger entwickelten Länder haben würde, während der Entwurf selbst als «unausgewogen» angesehen wird.
Dieser letzte Einwand ergibt sich aus dem Ursprung des Vorschlags, nämlich den Diskussionen zwischen dem INB-Vorstand und dem Sekretariat, und nicht aus den Sitzungen des INB selbst. Die Vorschläge aller Länder, die den Vertrag umsetzen sollen, zu ignorieren und denjenigen mit dem gröss
ten Einfluss (im Präsidium) zu erlauben, den Ton anzugeben, wird auch in diesem Sinne als einseitig angesehen.

(via Exposing The Darkness)







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