Doktor Kai von Massenbach, Ökonom und Psychologe, hat Strafanzeige gegen das Fernsehen SRF erstattet. Grund dazu gab ihm die Sendung „Puls“ vom 1. März 2021, die ohne wissenschaftlichen Nachweis behauptete, dass ein Viertel der infizierten Covid- Erkrankten später von „Long Covid“ betroffen sein werden. Damit sei die Bevölkerung unnötig in Schrecken versetzt worden. Herr Massenbach macht in seiner Strafanzeige den Straftatbestand gegen Artikel 258 im Strafgesetzbuch geltend: „Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft”. Gleichzeitig verstoße die Sendung der Gestaltung wie auch den Aussagen nach gegen den Artikel 125 im selben Gesetz: „Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft”.
Warum sieht Herr Doktor Massenbach diese zwei Straftatbestände als erfüllt? Die Kernbotschaft der „Puls“-Sendung hatte zum Inhalt, dass eine Covid-19-Erkrankung langanhaltende Spätschäden zur Folge haben könne, die sich in unerklärbaren Erschöpfungszuständen oder Depressionen äußere und unter denen auch junge Patienten leiden würden, selbst bei mildem Verlauf. Jeder Vierte sei davon betroffen.
Von Massenbach wirft den Verantwortlichen vor, die Angst vor einem hohen Risiko von „LongCovid”-Symptomen zu schüren, besonders auch bei Jugendlichen. Eine derartig unreflektierte Berichterstattung über mögliche Krankheitsverläufe könne den sogenannten „Nocebo-Effekt” auslösen, der sehr gut untersucht und schon lange bekannt ist. Nocebo Effekt bedeutet, dass jemand erkrankt, ohne dass er ein echtes, sondern nur ein Scheinmedikament bekommen hat. Aus diesem Grund seien alle Bürger der Schweiz potenzielle Opfer der Schadwirkung der Sendung und könnten Anklage erheben. Von Massenbach kritisiert die „Puls“- Redaktion im Detail wegen Unterlassungen und mangelnder Sorgfalt. Die Pulsredaktion nahm ihre Informationen einseitig aus einer Studie von Professor Milo Puhan von der Universität Zürich, in der jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass diese nicht für die Publikation in den Medien geeignet sei, da übergeordnete Zusammenhänge fehlen würden. So zum Beispiel die Aussage der „Swiss Corona Stress Studie“ der Universität Basel, die feststellte, dass sich die maximalen Stresswerte in der Bevölkerung seit Beginn der Pandemie verdoppelt hätten. Mittlere bis schwere depressive Symptome wären im Vergleich zu vor der Pandemie von 3 % auf 18 % im November 2020 gestiegen. Dabei hätten 90 % der betroffenen Personen gar keinen Kontakt mit Covid- 19 gehabt und würden trotzdem an den zu „Long Covid“ gehörenden Symptomen leiden. Diese Menschen waren aber alle von den Lockdown-Maßnahmen betroffen und Opfer einer ununterbrochenen medialen Angsteinflößung.
Von Massenbach folgert aus vorher genannten Zusammenhängen: Als Leitmedium beeinflusse SRF auch andere Medien und trage deshalb eine besondere Verantwortung, da diese sich auf eine sorgfältige Recherche dieses Senders verlassen würden.
Zur Erinnerung: Der journalistische Berufsethos verpflichtet sich der Wahrhaftigkeit und sorgfältigen Recherche, dem Hinterfragen von Aussagen der Regierung, dem Schutz der Ehre und der Achtung der Würde der Menschen, der Prüfung von Informationsquellen, dem Vermeiden sensationeller Darstellungen, die überzogene Hoffnungen oder Befürchtungen wecken könnten.
Aus diesem Grund müssen Medien juristisch belangt werden für Verdrehung von Tatsachen, wenn strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen!

Strafanzeige gegen SRF wegen Schreckung der Bevölkerung
Strafanzeige gegen SRF wegen Schreckung der Bevölkerung

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