In Österreich kommen seit 2020 in vielen Bereichen, vor allem Schulen, Antigen-Schnelltests zur Anwendung. Die Bundesregierung hat der zuständigen Behörde BASG ursprünglich per Gesetz verboten, diese Tests auf Inhaltsstoffe und Funktionsweise zu prüfen. Diese Weigerung, für die Sicherheit der Österreicher zu sorgen, führte zu intensiven zivilgesellschaftlichen und journalistischen Nachforschungen. Inzwischen kann auf Basis privat finanzierter Labor Untersuchungen nachgewiesen werden, dass sich in den Schnelltests ausserordentlich giftige Substanzen befinden.
Das Unternehmensbündis «Wir-EMUs – Zur Förderung von Gesellschaft und Wohlbefinden» hat die Tests in unabhängigen Labors untersuchen lassen und präsentiert nun die schockierenden Ergebnisse. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Erkenntnisse im Ausland offen auf dem Tisch liegen und dort Gesundheitsämter wie auch Giftinformationszentralen voll informiert sind. In Österreich sind diese Substanzen und die damit verbundenen Gefahren weder auf den Verpackungen noch auf dem Beipackzettel deklariert. Dieser Sachverhalt ist rechtswidrig, geschieht aber möglicherweise mit Wissen und Duldung der CE-Prüflaboratorien, der EU und der Bundesregierung. Es ist davon auszugehen, dass begonnen vom Import bis hin zum Einsatz in Schulen und Wohnzimmern zahlreiche Gesetze im Bereich Zoll, Umweltschutz sowie Strafrecht, Stichwort § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit, gebrochen wurden.