Es gibt Dokumente, die man nicht will, dass die Öffentlichkeit sie liest. Das BAG hat jahrelang mit Zähnen und Klauen dafür gekämpft, dass genau das nicht passiert. Nach jahrelangem Papierkrieg und mehreren Instanzen bekam Rémy Wyssmann, SVP-Nationalrat und auf Haftungsrecht spezialisierter Anwalt, Anfang 2026 Recht: Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das BAG zur vollständigen Offenlegung der Impfstoffverträge – mehr als fünf Jahre nach deren Abschluss. Warum? Die nun vorliegenden Verträge mit Moderna und Novavax liefern die Antwort – und sie ist so hässlich, dass man fast Verständnis für die Schwärzungen aufbringt.

Fünf Jahre. Das BAG verteidigte die Schwärzungen mit dem Argument, die Geheimhaltung sei im Interesse der Schweiz und ihrer internationalen Beziehungen. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Gründe und entschied, dass Transparenz gemäss Öffentlichkeitsgesetz Vorrang hat. Einfacher formuliert: Das Gericht stellte fest, dass das BAG keine einzige legitime Begründung hatte, diese Verträge vor der Bevölkerung zu verstecken. Trotzdem tat es das fünf Jahre lang.

Carte Blanche für Pharmariesen, Kopf hinhalten für Steuerzahler
Rechtsanwalt Philipp Kruse, der die Verträge für das Aktionsbündnis freie Schweiz juristisch analysiert hat, spricht von «höchst problematischen Inhalten»: Keiner der Verträge enthält irgendwelche Verpflichtungen für die Hersteller, ein wirksames oder sicheres Produkt abzuliefern. Im Gegenteil: Der Bund anerkennt vertraglich, dass er über die Risiken der kurzfristigen Herstellungsprozesse voll im Bild ist, diese Risiken aber aufgrund angeblich noch grösserer Pandemierisiken akzeptiert.

Noch einmal langsam: Der Bund hat schriftlich bestätigt, dass er weiss, dass die Produkte möglicherweise nicht sicher sind – und sie trotzdem bestellt. Für über eine Milliarde Franken.

Darüber hinaus hat sich der Bund verpflichtet, die Hersteller im Falle von Schadenersatz- oder Strafklagen von dritter Seite zu 100 Prozent schadlos zu halten – sowohl für die Anwalts- und Gerichtskosten als auch für allfällige Schadenersatzleistungen.

In normaler Sprache: Wenn Moderna oder Novavax wegen Impfschäden geklagt werden, zahlt die Schweiz. Vollständig. Der Hersteller sitzt am Strand. Der Steuerzahler sitzt im Gerichtssaal.

Milliarden für einen Blindflug: Die offengelegten Impfverträge enthüllen den teuersten Vertrauensbruch der Schweizer Geschichte

Kruse fasst es zusammen: «Im Rahmen dieser extrem einseitigen Risikoverteilung sind die Hersteller völlig frei, ob sie den eigentlichen Zweck des Vertrages – Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Pandemie-Risiken mit wirksamen und sicheren Produkten – sicherstellen oder eigenmächtig unterlaufen wollen. Sie haben Carte Blanche.»

Was Wyssmann «grobfahrlässig» nennt, ist eigentlich ein anderes Wort
Nationalrat Wyssmann wählt die juristische Formulierung «grobfahrlässiger Umgang mit Gesundheit und Steuergeld in Milliardenhöhe». Verständlich – er spricht als Politiker und muss in Parlamentssälen weiterarbeiten. Aber die Substanz ist eindeutig: «Die Impfstoffverträge wurden tel quel unterzeichnet. Es wurde nicht einmal versucht, die heiklen Klauseln zu streichen.»

Nicht versucht. Nicht nachverhandelt. Nicht einmal ein halbherziger Einwand protokolliert. «Wirksamkeit weg, Haftung weg, Gesundheit weg, Geld weg. Und das in Milliardenhöhe.»

Der Bund zahlte für Moderna-Impfstoff je nach Dosis zwischen 32 und 35 Dollar, für Fertigspritzen knapp 40 Dollar. Bei Novavax waren es rund 22 Dollar pro Dosis. Insgesamt gab der Bund etwa eine Milliarde Franken aus. Für Produkte, für die keine Wirksamkeit und keine Sicherheit garantiert wurde. Für Quantitäten, die eine mehrfache Impfung der gesamten Bevölkerung erlaubt hätten – inklusive aller Dosen, die nie verwendet wurden.

Die Täuschungsfrage, die niemand stellt
Der schärfste Vorwurf in der Medienmitteilung des ABF Schweiz vom 21. April 2026 ist nicht die Haftungsverschiebung. Es ist die Täuschung: Der Bundesrat zog es vor, die Bevölkerung durch Vortäuschen falscher Sicherheit, Wirksamkeit und Notwendigkeit – insbesondere zur Tatsache des experimentellen Charakters der Covid-Präparate – wider besseres Wissen in die Irre zu führen. Die Hersteller haben von Anfang an deutlich gemacht, dass sie nicht garantieren, dass die Impfstoffe sicher und wirksam sind.

«Wider besseres Wissen.» Das ist die Formulierung eines Rechtsanwalts, der weiss, was er schreibt. Der Bundesrat wusste, was in den Verträgen stand. Er wusste, dass keine Sicherheit und keine Wirksamkeit garantiert wurde. Er sagte der Bevölkerung das Gegenteil. Und er hielt die Verträge, die das belegten, fünf Jahre lang unter Verschluss.

Gleichzeitig war die Annahme einer lebensbedrohlichen Pandemie für die gesamte Bevölkerung falsch: 95 Prozent der an Covid-19 Verstorbenen waren über 65 oder vorerkrankte Menschen. Das ist keine Nachbetrachtung – das war bereits beim Zeitpunkt der Beschaffung bekannt. Die Vertragsgestaltung, die eine Generalbevölkerungsimpfung in nie dagewesenen Quantitäten vorsah, war auch auf Basis der damals verfügbaren Daten nicht verhältnismässig.

Was jetzt gefordert wird – und was passieren wird
Wyssmann kündigt für die Sondersession drei parlamentarische Vorstösse an: Vollständige Offenlegung aller Verträge inklusive der noch immer geschwärzten Pfizer-Verträge, verjährungsunterbrechende Massnahmen gegen die Verantwortlichen im Bund und eine Verschärfung der Haftung für Bundesverwaltungs-Kader.

Dass Wyssmann im Parlament eine Mehrheit für seine Forderungen gewinnen wird, ist nicht anzunehmen. So nüchtern schreibt die NZZ. Und sie hat damit wahrscheinlich recht.

Denn das ist das eigentliche Muster: Ein Nationalrat kämpft jahrelang juristisch, bis er die Verträge bekommt. Die Verträge bestätigen das Schlimmste. Ein Rechtsgutachten nennt es grobfahrlässig, täuschend und möglicherweise strafbar. Drei Vorstösse werden eingereicht. Und dann? «Unter all diesen Umständen besteht ohne öffentlichkeitswirksame, politische Aufarbeitung eine jederzeitige Wiederholungsgefahr.»

Wiederholungsgefahr. Das Wort steht im Rechtsgutachten. Es beschreibt kein theoretisches Szenario. Es beschreibt den Normalzustand eines Systems, in dem Bundesangestellte faktisch nicht für angerichtete Schäden haften – und in dem Verträge, die eine Milliarde Franken Steuergeld ohne Gegenleistungsgarantie verschieben, fünf Jahre lang hinter Schwärzungen versteckt werden dürfen.

Und heute, im Jahr 2026, empfiehlt das BAG die Covid-Impfung weiterhin als «sicher und wirksam». Die Verträge sagen etwas anderes…

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