Als oberste Prinzipien der Medizinethik gelten

  • die Autonomie des Patienten
  • das Nicht-Schadensprinzip
  • das Wohltätigkeitsprinzip und
  • die Gerechtigkeit

Ein Ethikrat kann nur eine einzige verantwortungsvolle Empfehlung abgeben

Die autonome Entscheidung des Patienten muss in jedem Falle gewährleistet sein. Er muss vollumfänglich über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt sowie über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Therapie und mögliche alternative Optionen informiert worden sein. Darüber hinaus muss er sich in einem Zustand der Abwesenheit äußeren Zwanges befinden – weder physisch noch psychisch darf er unter dem Druck von Dritten stehen, und sei es unter dem Eindruck eines vagen Versprechens, einer Belohnung oder des Ausbleibens von Strafe und finanziellen, juristischen, sozialen oder sonstigen Nachteilen, die der Behandlung folgen könnten. Auch eine Situation der Panik und Hysterie stellt eine Beeinträchtigung der Autonomie des Patienten dar.
Die Therapie darf vor allem nicht schaden. Primum nihil nocere. Etwaige Schädigungen sind nur bei einer imminent und direkt drohenden, wahrscheinlicheren und größeren Gefahr in Erwägung zu bringen.

Medizinethik

Die Therapie muss einen für den Patienten spürbaren Nutzen haben. Sein körperliches und / oder seelisches Wohlergehen muss sich nach der Therapie verbessern.
Die Therapie muss schließlich unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit betrachtet werden. Falls anderen durch die Behandlung ein viel geringerer Anteil an gesundheitlicher Versorgung zukommt (etwa bei Ressourcenknappheit oder der eindimensionalen Fokussierung der Forschung und Behandlung) ist sie unter dem Aspekt Gerechtigkeit nicht zu rechtfertigen.
In der Medizinethik traditionell als unethisch angesehen wird jede Begründung einer Therapie, die das Wohl des Individuums einem möglichen Schutz Dritter oder des Gemeinwohls (der „Volksgesundheit“) unterordnet oder es dafür aufs Spiel zu setzen bereit ist.
(via Gunnar Kaiser)


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