Irgendwo über dem Ozean steht plötzlich ein Flugbegleiter im Gang, hebt eine Spraydose über die Sitzreihen und vernebelt die Kabine mit einem Insektizid – ohne Ankündigung, ohne Erklärung, ohne dass irgendjemand gefragt worden wäre, ob er gerade Lust auf eine Nervengift-Dusche hat. Offiziell heisst das Desinsektion, schützt vor eingeschleppten Mücken und ist selbstverständlich vollkommen unbedenklich. Unbedenklich für wen, lautet die Frage, die an Bord keiner laut stellt.
Die Dusche, die keiner bestellt hat
Das Verfahren trägt den harmlos klingenden Namen In-Flight-Spraying und kommt in zwei Geschmacksrichtungen: Einmal kurz nach dem Abheben, einmal beim Sinkflug auf den Zielflughafen. Beide Male sitzt die volle Kabine darunter. Versprüht wird ein synthetisches Pyrethroid, meist d-Phenothrin für die Sofortwirkung, dazu kommt auf den Oberflächen das langlebigere Permethrin. Beides sind Nervengifte, oft verstärkt durch den Synergisten Piperonylbutoxid, damit das Insekt den eigenen Stoffwechsel nicht mehr zur Entgiftung benutzen kann. Sie töten, indem sie das Nervensystem lahmlegen. Dass der Mensch dasselbe Nervensystem mit sich herumträgt, nur grösser, ist kein Geheimnis, sondern Chemie.
Wie viel davon tatsächlich über den Köpfen hängt, hat das Fraunhofer-Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin schon vor zwanzig Jahren gemessen. In einer Boeing 747 mit laufender Klimaanlage lagen die Konzentrationen während und kurz nach dem Sprühen zwischen 853 und 1753 Mikrogramm pro Kubikmeter Kabinenluft. Erst zwanzig bis vierzig Minuten später sinkt der Wert in Bereiche, die man getrost als gering bezeichnet. Dumm nur, dass die Passagiere genau in der ersten Phase darunter sitzen und nicht erst eine halbe Stunde nach dem Nebel zusteigen.
Drei Wege in den Körper
Der Stoff kennt drei Eingänge. Den ersten liefert die Atmung, den zweiten die Haut und den dritten – den hübschesten – liefert das Kabineninventar selbst. Was sich auf Sitzen, Kopfstützen und Stoffbezügen ablagert, wird durch Abrieb kleinster Faserstoffe wieder frei und landet oral im Körper. Man isst sein Insektizid also nach, lange nachdem sich der Nebel verzogen hat.
Genau dieser Weg ist der pikanteste. Die US-Umweltschutzbehörde EPA stufte Permethrin 2009 als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ein – ausdrücklich über den oralen Pfad. 2020 ruderte dieselbe Behörde zurück auf eine bloss noch hinweisende Evidenz, gestützt auf Lungentumore bei weiblichen Mäusen und die Krebsforschungsagentur der WHO mochte sich schon 1991 gar nicht erst festlegen. Man darf das beruhigend finden oder bemerkenswert: Die schärfste Warnstufe, die je vergeben wurde, galt exakt jenem Aufnahmeweg, den abgeriebene Sitzbezüge serienmässig öffnen.
Verboten in der leeren Kabine, versprüht in der vollen
In Europa wird die Sache vollends absurd. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hält die von der WHO empfohlene Zwei-Prozent-Rezeptur auf Permethrin-Basis für so wenig sicher, dass sie im Europäischen Wirtschaftsraum gar nicht erst zugelassen wird – und zwar selbst dann nicht, wenn man sie in einer komplett leeren Kabine ohne einen einzigen Passagier versprüht. Zu giftig für niemanden, könnte man sagen.
Dasselbe Brüssel, das ein Mittel im menschenleeren Flugzeug durchfallen lässt, akzeptiert d-Phenothrin in derselben Kabine – nur eben mit voll besetzten Sitzreihen, weil die Behörde es für das kleinere Übel hält. Die Logik lautet also: Was man im leeren Flieger nicht verantworten kann, lässt sich über besetzten Köpfen schon vertreten. Wer hier den Witz sucht, sitzt mittendrin.
Das Institut, das die Notlösung gebaut hat
Wer wissen will, wie unbedenklich Behörden eine Sache wirklich finden, schaut nicht auf ihre Beteuerungen, sondern auf ihre Bauprojekte. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt seit den neunziger Jahren, dass Passagiere und Besatzung beim In-Flight-Spraying erheblich belastet würden und gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschliessen seien. Gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut und der Lufthansa wurde daraufhin ein neues Verfahren entwickelt, bei dem vor dem Einsteigen gesprüht wird, sodass sich der Nebel legt, bevor der erste Fluggast die Maschine betritt.
Man baut keine teure Ersatzmethode für etwas, das harmlos ist. Die Bundesregierung schloss sich 2009 auf parlamentarische Anfrage der Einschätzung des BfR ausdrücklich an: Ja, das Spritzen über besetzten Köpfen berge Gesundheitsrisiken. Und das Bordpersonal, das die Dose Flug für Flug schwingt, trägt die Rechnung am deutlichsten – Untersuchungen an Flugbegleitern fanden erhöhte Pyrethroid-Abbauprodukte im Urin, je frischer die Desinsektion, desto höher der Wert.
Der Arzt winkt ab
Was unten ankommt, liest sich wie ein Beipackzettel, den niemand bestellt hat: Hautausschlag, Taubheitsgefühle, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, in dokumentierten Einzelfällen Atemnot bis zum anaphylaktischen Schock. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hielt schon 1995 fest, das Ganze sei bei korrekter Anwendung kein Risiko – um im selben Atemzug einzuräumen, manche Menschen könnten vorübergehend Beschwerden verspüren. Vorübergehend. Ein elegantes Wort für einen Zustand, der für Asthmatiker oder Chemikaliensensible alles andere als vorübergehend ausgeht.
Und genau hier sitzt die eigentliche Frechheit nicht in der Chemie, sondern in der Inszenierung. Niemand wird bei der Buchung gefragt, niemand vor dem Sprühen aufgeklärt, niemandem wird auch nur eine Atemmaske gereicht. Man bezahlt für einen Sitzplatz und bekommt ein Nervengift gratis dazu, serviert über dem Kopf, kommentarlos. Juristen sprechen längst von vorvertraglichem Verschulden und möglichen Schadenersatzansprüchen, wenn eine Airline weder informiert noch schützt. Wer danach beim Arzt sitzt und von der Spraydose erzählt, erntet im besten Fall ein Schulterzucken. Unbedenklich? Aber ja doch – für den, der nicht darunter sass.
Wer das anordnet
Die Grundlage für all das ist fast achtzig Jahre alt. Seit dem Chicagoer Luftfahrtabkommen von 1944 darf jeder Staat von einfliegenden Maschinen eine Desinsektion verlangen, wenn er seine Gesundheit, Landwirtschaft oder Umwelt bedroht sieht. Rund zwei Dutzend Länder machen davon Gebrauch, ein gutes Dutzend verlangt das Sprühen ausdrücklich bei besetzter Kabine – darunter Indien, Panama, Madagaskar, die Seychellen oder Trinidad und Tobago. Frankreich ordnet es für Flüge aus Malaria-, Gelbfieber- und Denguegebieten an.
Pikant dabei: Die USA selbst stellten das routinemässige Sprühen 1979 ein und verlangen es für einfliegende Flüge gar nicht. Eine Maschine, die in einem dieser Länder eingenebelt wurde, fliegt anschliessend munter weiter um die Welt – auch dorthin, wo man das Mittel nie zugelassen hätte. Die Wolke kennt keine Landesgrenze, nur der Genehmigungsstempel kennt eine.
Bilanz: Gratis-Nebel über dem Kopf
Am Ende bleibt ein simpler Befund. Ein Verfahren, das ein Insekt durch Zerstörung seines Nervensystems tötet, wird über Menschen versprüht und als unbedenklich verkauft, während die Behörden, die es absegnen, im Hinterzimmer längst an Ersatzmethoden basteln. Wer ein Nervengift über besetzten Sitzreihen vernebelt und dies «Schutz» nennt, schützt vorwiegend das eigene Protokoll. Wer dasselbe Mittel im leeren Flieger verbietet und im vollen erlaubt, betreibt keine Risikobewertung, sondern Buchhaltung mit Menschen als Restposten. Wer Passagiere weder fragt noch aufklärt noch eine Maske reicht, hat das Wort Einverständnis aus dem Bordmenü gestrichen und durch den Begriff Beförderungsvertrag ersetzt. Und wer all das als «vorübergehende Beschwerde» abtut, hat begriffen, dass sich jeder Skandal kleinhalten lässt, solange er nur in zehntausend Metern Höhe geschieht und unten niemand zusieht!









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