Die Beilagen zum Klagebegehren des Vereins wir Menschen enthält 221 Seiten Sprengstoff, mit Ausnahme der Vollmachten. Doch letzteres ist nicht notwendig, und würde das Datenschutz Gesetz verletzen, da es lediglich die Namen und Adressen der über 10’000 Kläger enthält. Doch in diesen 221 Seiten ist die Arbeit der Anwälte seit dem 7.April 2020 dokumentiert. Es konnte also nie bewiesen werden das wir ein Pandemie haben!

Man beruft sich auf das Epidemie Gesetz ohne das man die Artikel 2 und 3 beachtet. Es fehlt der wissenschaftliche Nachweis welcher in Artikel 4 ausdrücklich gefordert wird. Deshalb sollte man den Satz in die Beweisanträge setzen: Dieses Gericht soll beweisen, das das Epidemie Gesetz angewendet werden durfte. Damit und mit dem Artikel 8. ZGB zwingt man die Gerichte in die Beweispflicht. Fällt dieser Satz in einer Liste von Beweisanträgen, so wird das Gericht diese zurückweisen und sich auf 2 Bundesgerichtsentscheide berufen.

Doch in diesen Bundesgerichtsentscheiden ist lediglich von allgemeinnotorisch die Rede, was jedoch gleichzusetzen ist mit «hören sagen». Es fehlt also der wissenschaftliche Nachweis, gemäss Artikel 4. EpG lit. c . Somit kann man mit diesem Beweisantrag den Zirkelschluss ans Ende des Plädoyer setzen: Dieses Gericht konnte zu keinem Zeitpunkt beweisen, das das Epidemie Gesetz angewendet werden durfte, also kann es auf der Grundlage dieses Epidemie Gesetz kein Urteil fällen. Man fesselt damit den Richter an seinen eigenen Stuhl, denn was immer er entscheidet es ist falsch. Zum einen spricht er einem frei, so verliert er die Unterstützung der Partei welche ihn auf diesen Richterstuhl gebracht hat. Spricht er einem schuldig, so verstösst er gegen das Strafrecht.

Infektionssterblichkeit geringer als 0.2 Prozent - Pandemie der Geisteskranken


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«Dravens Tales from the Crypt» bezaubert seit über 15 Jahren mit einer geschmacklosen Mischung aus Humor, seriösem Journalismus – aus aktuellem Anlass und unausgewogener Berichterstattung der Presse Politik – und Zombies, garniert mit jeder Menge Kunst, Entertainment und Punkrock. Draven hat aus seinem Hobby eine beliebte Marke gemacht, welche sich nicht einordnen lässt.

Mein Blog war niemals darauf ausgelegt Nachrichten zu verbreiten, geschweige denn politisch zu werden, doch mit dem aktuellen Zeitgeschehen kann ich einfach nicht anders, als Informationen, welche sonst auf allen anderen Kanälen zensiert werden, hier festzuhalten. Mir ist dabei bewusst, dass die Seite mit dem Design auf viele diesbezüglich nicht «seriös» wirkt, ich werde dies aber nicht ändern, um den «Mainstream» zu gefallen. Wer offen ist, für nicht staatskonforme Informationen, sieht den Inhalt und nicht die Verpackung. Ich habe die letzten 2 Jahre genügend versucht, Menschen mit Informationen zu versorgen, dabei jedoch schnell bemerkt, dass es niemals darauf ankommt, wie diese «verpackt» sind, sondern was das Gegenüber für eine Einstellung dazu pflegt. Ich will niemandem Honig ums Maul schmieren, um auf irgendwelche Weise Erwartungen zu erfüllen, daher werde ich dieses Design beibehalten, denn irgendwann werde ich diese politischen Statements hoffentlich auch wieder sein lassen können, denn es ist nicht mein Ziel, ewig so weiterzumachen ;) Ich überlasse es jedem selbst, wie er damit umgeht. Gerne dürfen die Inhalte aber auch einfach kopiert und weiterverbreitet werden, mein Blog stand schon immer unter der WTFPL-Lizenz.

Es fällt mir schwer zu beschreiben, was ich hier eigentlich tue, DravensTales wurde im Laufe der Jahre Kulturblog, Musikblog, Schockblog, Techblog, Horrorblog, Funblog, ein Blog über Netzfundstücke, über Internet-Skurrilitäten, Trashblog, Kunstblog, Durchlauferhitzer, Zeitgeist-Blog, Schrottblog und Wundertütenblog genannt. Was alles etwas stimmt… – und doch nicht. Der Schwerpunkt des Blogs ist zeitgenössische Kunst, im weitesten Sinne des Wortes.

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