Phillip Buckhaults ist kein Randerscheinung. Er ist Professor für Molekularbiologie und Genetik an der University of South Carolina, Experte für Krebsgenomik – und bekannt dafür, während der Pandemie den Covid-Speicheltest entwickelt zu haben. Ein Mann also, dem man zugetraut hat, nützliche Wissenschaft zu betreiben. Bis er anfing, unbequeme Wissenschaft zu betreiben. Am 12. September 2023 sagte er vor dem Medical Affairs Ad-Hoc Committee des Senats von South Carolina aus. Seine Aussage war von bestechender Klarheit: Der Pfizer-Impfstoff ist mit Plasmid-DNA kontaminiert. Es handelt sich nicht nur um mRNA. Er enthält DNA-Fragmente – und er weiss das, weil er ihn in seinem eigenen Labor sequenziert hat. Man lasse das kurz wirken.
Was Plasmid-DNA bedeutet – und was nicht sein sollte
mRNA-Impfstoffe funktionieren nach einem simplen Prinzip: Boten-RNA wird injiziert, gibt Bauanleitung für ein Protein, wird abgebaut, fertig. Das war das Versprechen. Das war die Grundlage der Zulassung. Das war der Unterschied zu klassischen Impfstoffen, den man dem Publikum als revolutionären Vorteil verkaufte.
Was Buckhaults gefunden hat, ist etwas anderes: Plasmid-DNA – also zirkuläre DNA-Fragmente, die bei der Herstellung des mRNA-Templates verwendet werden und eigentlich vollständig entfernt sein sollten. Nicht in Spuren. In Mengen, die über den von der EMA und FDA gesetzten Grenzwerten lagen.
DNA ist stabiler als mRNA. DNA kann in den Zellkern eindringen. Die Frage, ob und wie injizierte DNA-Fragmente mit dem menschlichen Erbgut interagieren können, ist keine esoterische Spinnerei – sie ist eine legitime molekularbiologische Frage, die beantwortet werden müsste, bevor man einen Impfstoff milliardenfach verabreicht. Sie wurde nicht beantwortet. Sie wurde nicht gestellt. Zumindest nicht laut.
Die Zulassungsbehörden und ihre blinden Flecken
Hier beginnt die eigentliche Geschichte. Pfizer wusste von der DNA-Kontamination. Das ist keine Spekulation – es ist aus Dokumenten hervorgegangen, die im Rahmen von FOIA-Anfragen veröffentlicht wurden. Die Frage ist, ob die Zulassungsbehörden – FDA, EMA, Swissmedic – bei der Prüfung der Herstellungsqualität ausreichend hingeschaut haben.
Die Antwort, die sich aus Buckhaults‘ Testimony ergibt, ist ernüchternd: Offenbar nicht gründlich genug. Oder die Grenzwerte wurden so gesetzt, dass das Ergebnis von vornherein akzeptabel aussah. Das ist kein kleines Detail. Qualitätskontrolle bei Impfstoffen existiert nicht als bürokratische Pflichtübung – sie existiert, weil injizierte Substanzen in den menschlichen Körper gelangen und dort Dinge tun können, die man nicht vollständig vorhersehen kann. DNA-Kontamination über Grenzwerten in einem Massenimpfstoff ist ein regulatorisches Versagen. Punkt.
Die Reaktion – schweigen, ablenken, weitermachen
Buckhaults‘ Aussage vor dem South Carolina Senat ist seit September 2023 öffentlich zugänglich. Die grossen Medien haben sie mit jener Gründlichkeit aufgegriffen, die inzwischen zum Markenzeichen ihrer Wissenschaftsberichterstattung geworden ist: Kaum. Kein Spiegel-Titelthema. Kein ARD-Brennpunkt. Keine dringende Nachfrage an Pfizer, die EMA oder das RKI.
Stattdessen das übliche: Der Mann sei nicht repräsentativ. Die Befunde seien umstritten. Man solle keine Panik verbreiten. Umstritten unter wem? Von wem widerlegt? Mit welchen Daten? Das sind Fragen, die der Wissenschaftsjournalismus stellen müsste – und nicht stellt, weil die Antworten unbequem werden könnten.
Fazit ohne Schleifchen
Buckhaults ist kein Impfgegner. Er hat das in seiner Aussage explizit betont. Er ist ein Wissenschaftler, der ein Problem gefunden hat – und der die institutionelle Reaktion darauf beschreibt: Schweigen, Ignorieren, Weitermachen.
Das ist der eigentliche Skandal. Nicht die Kontamination allein – Herstellungsprobleme können passieren. Sondern die Tatsache, dass ein ausgewiesener Experte vor einem parlamentarischen Gremium aussagt, er habe einen zugelassenen Massenimpfstoff auf DNA-Kontamination untersucht und sei fündig geworden – und die zuständigen Behörden reagieren mit dem Enthusiasmus einer Stadtverwaltung auf einen Antrag zur Parkplatzneugestaltung.

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