Über einen Schweizer Oberst im Brüsseler Freiluftgefängnis, eingefrorene Konten ohne Gerichtsverfahren und eine Wertegemeinschaft, die ihre eigenen Werte nicht mehr kennt.
Jacques Baud ist nicht ins Gefängnis gegangen. Er wurde nicht angeklagt. Er wurde nicht verurteilt. Es gab keine Anhörung, keine Beweise, kein öffentliches Verfahren, keinen Richter, keinen Verteidiger, kein Urteil. Trotzdem sitzt er seit dem 15. Dezember 2025 in Brüssel fest. Seine Konten sind eingefroren. Sein Besitz beschlagnahmt. Reisen verboten. Wer ihm hilft – wer ihm Essen bringt, Geld leiht, ihn unterstützt – macht sich nach europäischem und deutschem Recht strafbar. Potenziell jahrelange Haft für einen Nachbarn, der für ihn kocht. Das nennt die EU-Kommission Sanktion. Man könnte es auch anders nennen.
Wer ist Jacques Baud
Zur Einordnung, weil sie in der Berichterstattung regelmässig fehlt: Jacques Baud ist kein Randphänomen, kein Youtuber, kein Agitator. Er ist ehemaliger Oberst der Schweizer Armee. Mitarbeiter des militärischen Nachrichtendienstes. Gründer des Genfer Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung – das noch immer existiert und Zivilisten schützt. Er war für die UNO tätig, für die Afrikanische Union, jahrelang im Umfeld der NATO, unter anderem im Bereich Korruptionsbekämpfung.
Er ist Autor mehrerer Bücher über den Ukraine-Konflikt, die aufgrund ihrer Detailkenntnis und Quellenarbeit international Beachtung fanden. Er hat in Interviews und Vorträgen stets betont, ausschliesslich westliche Quellen zu verwenden. Sein Vergehen laut EU-Sanktionsliste: Er verbreite «prorussische Propaganda und Verschwörungstheorien» in russischen Medien. Beweise: Keine öffentlichen. Gerichtsverfahren: Keines. Urteil: Findet die EU unnötig.
Die Mechanik des straflosen Strafens
Das ist der eigentliche Skandal – nicht die politische Einschätzung Bauds, nicht die Frage, ob seine Analysen korrekt sind, nicht die Debatte über Ukraine und Neutralität. Der Skandal ist die Methode.
In einem Rechtsstaat – und die EU behauptet, einer zu sein, finanziert Institutionen, die das proklamieren und produziert Berichte über Rechtsstaatlichkeit in Drittländern – gilt: Niemand wird bestraft, ohne verurteilt zu werden. Niemand verliert Eigentum, Bewegungsfreiheit und Existenzgrundlage ohne ein Verfahren, das diese Massnahmen rechtfertigt.
Das Sanktionssystem der EU hebelt genau diesen Grundsatz aus. Sanktionen sind formal keine Strafen – sie sind «Verwaltungsmassnahmen». Diese juristische Differenzierung erlaubt es, jemandem dasselbe anzutun wie eine Verurteilung – Einfrierung von Vermögen, Reiseverbot, soziale Isolation – ohne den Aufwand eines Beweises zu betreiben. Das ist keine Auslegungsfrage. Das ist das Design des Systems.
Was der Besuch der Freiheitstrychler bedeutet
Am 20. März 2026 reiste eine Gruppe Schweizer Aktivisten nach Brüssel. Hirtenkleidung, Treicheln aus den Alpen, Schweizer Käse, Brot, Wurst, Butter. Es war eine Solidaritätsgeste. Es war auch, juristisch betrachtet, möglicherweise eine Straftat – denn wer Baud unterstützt, bewegt sich im Graubereich der Sanktionsgesetzgebung. Baud, der nach eigener Aussage selten von Gefühlen überwältigt wird, war zu Tränen gerührt.
Das ist das Mass des Schadens – nicht gemessen in Euros oder Kilometern Reiseverbot, sondern daran, dass ein ehemaliger Schweizer Oberst und UN-Offizier weint, weil Landsleute ihm Käse bringen. Weil das die grösste Geste der Solidarität ist, zu der jemand noch bereit war, ohne Angst vor Strafe.
Die Schweizer Botschaft und das diplomatische Schweigen
Die Gruppe besuchte auch die Schweizer Botschaft in Brüssel. Botschafter Pitteloud empfing sie – nicht persönlich. Die Antworten, so berichten Teilnehmer einhellig, waren unverbindlich, ausweichend, ohne Substanz.
Baud kommentiert es so: Der Botschafter sei «pro-Ukraine». Das ist sein Recht. Aber als Vertreter eines neutral verpflichteten Landes, gegenüber einem sanktionierten Schweizer Bürger ohne Gerichtsverfahren, in einer Angelegenheit, die die Meinungsfreiheit direkt betrifft – wäre deutlich mehr zu erwarten.
Die Schweizer Neutralität, so Baud, funktioniere nur mit Glaubwürdigkeit. Wer heute schweigt, wenn ein Schweizer Bürger ohne Verfahren sanktioniert wird, weil er eine andere Meinung hat als Brüssel, hat seine Glaubwürdigkeit bereits kompromittiert.
Was der Präzedenzfall bedeutet
Journalist Patrik Baab, der den Besuch dokumentierte, formuliert es direkt: Das Vorgehen gegen Baud stehe in der Tradition der nationalsozialistischen Sippenhaft – der Kollektivbestrafung ohne individuelle Schuldfeststellung. Das ist ein starkes Wort. Es ist auch ein präzises.
Wer Baud hilft, wird mitbestraft. Nicht wegen eigener Handlungen. Nicht wegen eigener Aussagen. Sondern wegen der Verbindung zu einem Sanktionierten.
Baud selbst bringt es auf den Punkt: Wenn man jemanden sanktioniert, statt zu debattieren, hat man keine Argumente mehr. Die Sanktion ist Beweis innerer Schwäche – nicht des Sanktionierten, sondern der Institution, die sanktioniert. Eine Gemeinschaft, die ihre Werte durch Ausschluss statt durch Debatte verteidigt, hat ihre Werte bereits verraten und aufgegeben.

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