Pascal Stirnimann, Chef der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), hat in einem Interview mit Swissvox das offizielle Handbuch der Schweizer Zweiklassenjustiz vorgelesen: Wenn ein Bundesrat gegen Finanzrecht verstösst, informiert die EFK ihn diskret und räumt ihm Zeit zur «Korrektur» ein. Strafanzeige folgt praktisch nie. Für den normalen Steuerzahler gilt dieses Wohlwollen selbstverständlich nicht. Das nennt man in Bern «Praxis». Anderswo nennt man es das, was es ist: Institutionalisierte Zweiklassenjustiz mit offiziellem Bundesbriefkopf.
Ein Anruf statt eine Anzeige
Die EFK ist die oberste Finanzkontrollbehörde des Bundes. Sie soll unabhängig Bundesmittel prüfen, Verstösse aufdecken und die Einhaltung des Rechts sicherstellen. Was sie stattdessen tut, hat Stirnimann ohne erkennbares Unbehagen beschrieben: Die Behörde entdeckt Unregelmässigkeiten bei Politikern und informiert diese diskret, damit sie die Verstösse «vorzeitig korrigieren» können. Erst wenn diese freundliche Vorabinformation ignoriert wird, käme theoretisch eine Strafanzeige infrage. Praktisch, sagt Stirnimann, kommt sie kaum je vor.
Man stelle sich das Szenario vor: Ein Steuerzahler aus Frenkendorf übersieht in seiner Steuererklärung die Einnahmen aus einer Nebentätigkeit. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass ihm die Behörde zuerst diskret Bescheid gibt und eine Korrekturfrist einräumt, bevor rechtliche Schritte folgen? Natürlich nicht. Was für Millionen von Steuerzahlern eine unmittelbare Rechtspflicht ist, wird für die politische Klasse zur kulanten Einladung zum Nachbessern.
Das ist keine Verschwörungstheorie und keine politisch gefärbte Unterstellung. Das ist die offizielle Praxis der obersten Finanzkontrollbehörde des Bundes, aus dem Mund ihres eigenen Chefs – beschrieben ohne Zögern, ohne Entschuldigung und ohne den Hauch eines Bewusstseins dafür, dass das Geschilderte in einem Rechtsstaat ein Problem darstellen könnte.
Was Stirnimann beschreibt, ist strukturelle Vetternwirtschaft, eingebaut in den Kontrollmechanismus selbst. Die Kontrollbehörde, die als unabhängige Instanz auftreten soll, fungiert de facto als institutionalisierter Puffer zwischen Fehlverhalten und Konsequenz. Wer zu den Privilegierten gehört, bekommt Zeit zum Nachdenken. Alle anderen bekommen Post vom Staatsanwalt.
15 Millionen für eine Abstimmung, Spesen im Dunkeln
Im selben Interview sprach Stirnimann auch über die Abstimmungskampagne zur Nachhaltigkeitsinitiative. Über 15 Millionen Franken wurden dafür aufgewendet – eine Zahl, die öffentlich kommuniziert wird und als Beleg für gelebte demokratische Verantwortung herhalten soll. Die Zahl steht für sich, solange nach dem Rest der Rechnung nicht gefragt wird.
Was Politiker persönlich an Spesen im Zusammenhang mit solchen Kampagnen verbuchen, welche Zahlungsflüsse innerhalb des politischen Betriebs anfallen und wer am Ende wessen Rechnung begleicht – das bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar. Mandate, Beraterhonorare, Interessenbindungen: Der politische Betrieb legt seinen eigenen Finanzhaushalt bis heute nicht vollständig offen. Was sichtbar gemacht wird, gilt als Transparenz. Was unsichtbar bleibt, existiert offiziell nicht.
15 Millionen Franken für eine Abstimmungskampagne klingen nach gelebter Demokratie. Die weitaus unbequemere Frage – wer vom politischen Betrieb auf welchen Wegen persönlich profitiert – wird in Bern lieber gar nicht erst gestellt.
Der Bundesjet und die Zwei-Stunden-Woche
Stirnimann lieferte noch ein weiteres Detail, das für sich selbst spricht: Der Bundesjet, jener Privatflieger zur exklusiven Nutzung durch Regierungsmitglieder, wird im Schnitt gerade einmal zwei Stunden pro Woche in Betrieb genommen. Zwei Stunden. In einer 168-Stunden-Woche. Dennoch entstehen dem Steuerzahler Kosten, die laut Stirnimann um über 2 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden könnten – wenn man das rationell angehen würde.
Rationell. Das Wort liest sich wie eine schlechte Pointe in einem Gespräch, das eben erklärt hat, warum Strafanzeigen gegen Bundesräte kaum je vorkommen. Der Bundesjet ist kein fiskalisches Randproblem. Er steht stellvertretend für den Umgang des Bundeshauses mit fremdem Geld: teuer, selbstverständlich und folgenlos.
Das System erklärt sich selbst
Was Stirnimanns Aussagen so aufschlussreich macht, ist nicht die Brisanz jedes Einzelpunkts für sich. Es ist die vollständige Abwesenheit jeglicher Scham. Kein Zögern, keine Entschuldigung, kein Anzeichen dafür, dass das Beschriebene in einem funktionierenden Rechtsstaat irgendjemanden alarmieren müsste. Der Chef der obersten Finanzkontrollbehörde erklärt Zweiklassenjustiz mit der Beiläufigkeit, mit der man den Wetterbericht vorliest.
In den vergangenen Jahren hat das Bundeshaus bei jeder Gelegenheit Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie beschworen. Gleichzeitig wurde still und leise ein System konserviert, in dem die Kontrollbehörde als institutionalisierter Frühwarndienst für genau jene Klasse fungiert, die sie eigentlich in die Schranken weisen sollte. Wer gegen Finanzrecht verstösst, bekommt einen Anruf. Wer keinen Strafbefehl zu fürchten hat, hört auf, Regeln als verbindlich zu betrachten.
Die Frage, die Stirnimann im Interview nicht beantworten musste – weil niemand sie stellte – lautet: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Es ist die älteste und meist unbeantwortet gelassene Frage im politischen Betrieb und die Antwort lautet immer dieselbe: Niemand, der nicht selbst zum Betrieb gehört. Dass diese Frage in einem Land, das seine direkte Demokratie als Exportschlager vermarktet, ungestellt bleibt, sagt mehr über den Zustand dieses Systems aus als jede Strafanzeige es je könnte.
Die EFK entdeckt Verstösse bei Politikern, warnt diese diskret, statt Anzeige zu erstatten und nennt das «Praxis». Rund 2 Millionen Franken verbrennt der Bundesjet pro Jahr für durchschnittlich zwei Stunden Wochenbetrieb, weil niemand im System ein Interesse daran hat, das zu ändern. Das ist kein Versagen des Rechtsstaats, das ist der Rechtsstaat – entworfen von jenen, die sich das Privileg leisten können, ausserhalb seiner Regeln zu operieren. Und die Frage, wer die Kontrolleure kontrolliert, hat in der Schweiz seit Jahren dieselbe stille Antwort: Niemand. Ein Kontrolleur, der die Kontrollierten vor sich selbst warnt bevor er sie anklagt, ist kein Kontrolleur – er ist deren Anwalt auf Staatskosten. Über 15 Millionen für Abstimmungskampagnen, rund 2 Millionen Bundesjet-Verschwendung pro Jahr und null Strafanzeigen gegen Bundesräte – das sind keine Zufälle, das ist Methode! Ein Kontrollsystem, das die Kontrollierten schützt statt die Bevölkerung, verdient den Namen Rechtsstaat nicht! Was in Bern «Praxis» heisst, nennt man anderswo schlicht Korruption!









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