Sechs Jahre nach dem ersten Lockdown hat Eric Gujer seinen Mut gefunden. Auf einem Podium in Zürich geisselte der NZZ-Chefredaktor die Corona-Berichterstattung der Schweizer Presse und nannte als Tiefpunkt das Plakat des Bundesamts für Gesundheit, das Zeitungen auf ihre Frontseiten druckten. Die Weltwoche zitierte ihn mit dem Satz «Das war betreutes Denken». Das ist zu höflich. Wer ein Amtsplakat auf Seite eins klebt, betreut kein Denken, er schafft es ab. Bleibt die Frage, um die es eigentlich geht: Kann eine Branche, die jeden Irrtum der Regierung mitgedruckt hat, heute auch nur einen davon zugeben?
Das Amtsplakat als Titelseite
Am 16. Oktober lud der Verein für unabhängigen Journalismus zu seinem ersten Journalistenkongress ins The Circle am Flughafen Zürich. Am Abend sassen unter dem Titel «Ist die Tageszeitung bereits tot?» Gujer, Patrik Müller von CH Media, Rolf Cavalli vom Blick und Rainer Nowak von der Wiener «Presse» auf dem Podium. Laut Medienmitteilung des Veranstalters kritisierte Gujer die Corona-Berichterstattung auch in der Schweiz. Müller entgegnete, die Schweiz habe im Vergleich zu Deutschland und Österreich keine so schlechte Coronapolitik gemacht, wie persoenlich.com festhält. Man beachte die Reihenfolge: Gefragt war nach dem Versagen der Medien, geantwortet wurde mit einem Zeugnis für die Regierung. Genau dieser Reflex war das Problem. Das Plakat «So schützen wir uns» verschickte das BAG im März 2020 gratis an alle Gemeinden, Zeitungen hoben es auf ihre Frontseite. Dass dieselben Häuser später Steuergeld für die Corona-Aufklärung des Bundes einstrichen, steht in Bund zahlte Medien 22 Millionen Franken. Wer vom Amt bezahlt wird, druckt dessen Plakat eben besonders gern auf Seite eins – oder etwa nicht?
Der Kolumnist, der zu früh fragte
Dabei hätte die NZZ ihre Selbstkritik viel billiger haben können. Am 1. September 2020 erschien auf nzz.ch die Kolumne «Kollabierte Kommunikation: Was, wenn am Ende ‚die Covidioten‘ recht haben?» von Milosz Matuschek. Er warf Politik und Journalisten vor, mit steigenden Fallzahlen eine Bedrohung herbeizurechnen, während Spitaleinweisungen und Todesfälle sanken und Demonstranten pauschal als Spinner abzustempeln. Eine Woche später war der Text seine letzte Kolumne. Am 8. September beendete die NZZ die Zusammenarbeit nach fast sechs Jahren, wie persoenlich.com berichtete. Offizielle Begründung: Nicht der Inhalt, sondern «unterschiedliche Vorstellungen» zur Weiterverbreitung, nachdem Matuschek den Text dem Portal KenFM überlassen hatte und die NZZ dort mit juristischen Schritten drohte. Matuschek pochte auf sein Urheberrecht. Wort gegen Wort. Fest steht nur: Die Zeitung, die heute das betreute Denken beklagt, hatte damals einen, der unbetreut dachte und liess ihn über eine Urheberrechtsfrage fallen. Wie die Leitmedien mit Leuten umgingen, die am Ende recht behielten, zeigt der Denunzianten-Konsens.
Regierungsirrtümer im Vierfarbendruck
Der Prüfstein ist nicht, ob die Kritiker recht hatten. Der Prüfstein ist, ob die Presse einen belegten Irrtum der Regierung als Irrtum benennt. Beispiel eins: Im März 2020 erklärte BAG-Chefbeamter Daniel Koch, Schutzmasken seien in der Bevölkerung «sehr wenig wirksam». Im August legten Sitzungsprotokolle offen, dass der Bund abriet, weil schlicht zu wenige Masken im Land lagen. Am 23. März notierte die Taskforce, man müsse der Bevölkerung das «Gefühl geben, sie sei gut geschützt». Die Kehrtwende kam Ende April, als die Lager voll waren. Und die Redaktionen, die Kochs Satz wochenlang als Gesundheitsrat verbreitet hatten? Wo stand je die Zeile: Wir haben ungeprüft abgeschrieben?
Beispiel zwei: Einen Monat vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz sagte Gesundheitsminister Alain Berset in der Tagesschau, mit dem Zertifikat könne man zeigen, «dass man nicht ansteckend ist». SRF hängte eine «Präzisierung» an, die Aussage sei «so nicht präzis». Falsch heisst bei der SRG also unpräzis. Eine Zertifikatspflicht, verkauft mit einer Behauptung, die SRF selbst relativiert, weil auch Geimpfte und Genesene ansteckend sein können, schrumpfte so zur Stilfrage.
Lautsprecher mit Verlegerlizenz
Warum das so lief, hat ein Verleger selbst erklärt. Im internen Video vom 3. Februar 2021 sagte Ringier-Chef Marc Walder, man habe in allen Ländern «auf meine Initiative hin» beschlossen, die Regierung «durch unsere mediale Berichterstattung» zu unterstützen, die Medien dürften keinen Keil zwischen Gesellschaft und Regierung treiben, wie 20 Minuten zitierte. Wie das im Alltag aussah, zeigen ein Bundeshausjournalist mit Schreibverbot und die vergoldeten Corona-Leaks. Selbst die Universität Zürich, die den Medien eine «relativ hohe» Qualität attestierte, fand in der sensiblen Phase vor dem Lockdown weniger kritische Distanz. Genau dann, als die einschneidendsten Massnahmen fielen.
Und die NZZ? Fairerweise schrieb Gujer im Dezember 2021 den Leitartikel «Eine Impfpflicht wäre falsch». Vier Tage später druckte dasselbe Blatt auf seiner Meinungsseite einen Gastkommentar für ein «Impfobligatorium für die Freiheit», in dem die Impfgegner argumentativ «weit hinter der Lautstärke ihrer Kuhglocken» zurückblieben. Auf derselben Seite stand ein Korrigendum zu falsch berechneten Gemeinderatssitzen der CVP: «Wir bedauern das.»
Ein Korrigendum für Gemeinderatssitze
Vertrauen kehrt nur zurück, wenn jemand den Satz «Wir haben uns geirrt» ausspricht und dabei die Regierung mitmeint. Der Ständerat zog im September mit 43 zu 1 Stimmen «Lehren aus Corona» und will den Staat bei Schulschliessungen bremsen, deren Folgen die Generation Plexiglas trägt. Aus dem Fehler wird so eine Lehre, aus der Lehre ein Paragraf und aus dem Schuldigen niemand. Die NZZ bedauert falsch gerechnete Gemeinderatssitze, für eine Pandemie ist die Rubrik offenbar zu klein. Eine Presse, die der Regierung keinen Irrtum nachweisen will, damit sie den eigenen nicht zugeben muss, ist keine vierte Gewalt, sondern ein Amtsblatt mit Kreuzworträtsel!











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