Warum gibt es den Staat? Welche Befugnisse hat er? Was macht einen Rechtsstaat aus und wann droht er, in einen Unrechtsstaat zu mutieren? «Seit den philosophischen Errungenschaften eines Kants oder Hegels wird ein Staat von der Freiheit des Subjektes herrührend gedacht und legitimiert», sagt Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie Dr. Katrin Gierhake. «Ein Staat, der diese Voraussetzung nicht mehr anstrebt, der widerspricht der Grundeigenschaft des Menschen» und wird ihm folglich nicht gerecht.
Im Gespräch mit Gunnar Kaiser redet Prof. Dr. Gierhake über Recht, das bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, ohne dass es aufhört, Recht zu sein, das Prinzip der Verhältnismässigkeit, die vermeintlichen Gegenspieler Individualismus vs. Kollektivismus, sie spricht über das Versagen des Bundesverfassungsgerichts und Juristen, die des kritischen Denkens nicht mehr fähig zu sein scheinen. «Noch werden wir für das Gespräch, das wir hier gerade führen, nicht eingesperrt, doch die Denkstrukturen sind da. Wir haben überhaupt nichts gelernt.» Prof. Dr. Katrin Gierhake ist Professorin Strafrecht, Strafprozessrecht, internationales Strafrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Bereits seit Anfang der Krise betreibt sie den kritischen Blog «Mit!denken«. Geführt und aufgezeichnet wurde dieses Gespräch am 3. September 2021 in München.






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