Am 28. September 2025 stimmte die Schweiz über die E-ID ab. Das Ergebnis: 50,39 Prozent Ja-Stimmen. Eine Differenz von 21’270 Stimmen. Knapper geht es kaum. Und genau in diesem hauchdünnen Ja steckt alles, was man über den Zustand der Schweizer Demokratie wissen muss.
Die Swisscom spendete 30’000 Franken an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Als bundesnaher Betrieb ist sie zu politischer Neutralität verpflichtet. Dazu kamen nicht-monetäre Zuwendungen der Medienkonzerne Ringier und TX Group an die Pro-E-ID-Allianz in Form kostenloser Werbeflächen im Wert von total 163’000 Franken – ohne dass dies in der Berichterstattung ausgewiesen wurde. Und obendrauf die verspätete Meldung einer 50’000-Franken-Spende des Versicherungsverbands SVV.
Drei Verstösse. Ein knappes Resultat. Und am Ende ein Gericht, das sagt, ja, es war unrechtmässig – und dann zur Tagesordnung übergeht.
Die eleganteste Kapitulation der Schweizer Rechtsgeschichte
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerden zur Swisscom-Zuwendung nicht ein, weil sie nach der dreitägigen Beschwerdefrist eingereicht worden seien. Die Mehrheit von drei gegen zwei Richtern war der Auffassung, dass mit der Publikation der Swisscom-Zuwendung auf der Plattform der eidgenössischen Finanzkontrolle am 26. August 2025 diese Tatsache als bekannt und erkennbar zu gelten hatte.
Man lasse das kurz wirken. Das höchste Gericht der Schweiz versteckt sich hinter einer Behördenplattform, die gemäss zwei der fünf Richter «kein Mensch kennt» – und erklärt, wer diese Seite nicht täglich überwache, habe seine Frist verpasst. Bürger hätten eben früher und genauer hinschauen müssen. In einer Demokratie, wohlgemerkt, in der die Behörden dem Bürger Transparenz schulden – nicht umgekehrt.
Immerhin hat die öffentliche Beratung klargemacht: Solche Spenden staatsnaher Betriebe kommen indirekter Behördenpropaganda gleich und wären eigentlich verfassungswidrig. «Eigentlich.» Das schönste Wort der helvetischen Juristerei. Es bedeutet: Du hast recht, und wir tun trotzdem nichts.
Ringier und TX Group: Wenn Medien Abstimmungen kaufen dürfen
Die 163’000 Franken kostenloser Medienfläche, die Ringier und TX Group dem Ja-Lager schenkten? Das Bundesgericht war sich einig: Private dürfen einseitig und parteiisch sein. Nur grobe Irreführungen kurz vor dem Urnengang seien unzulässig.
Das ist die Botschaft: Wer einen Medienkonzern besitzt, darf Abstimmungen mit Gratisreklame im sechsstelligen Bereich mitgestalten, solange er es nicht «zu grob» macht. Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt den Mächtigen. Der Bürger mit seiner Einzelstimme hat keine vergleichbare Freiheit – er hat nur die Pflicht, auf einer unbekannten Behördenplattform täglich nach Finanztransaktionen zu suchen.
Dass Ringier unter anderem den Blick herausgibt, der während des Abstimmungskampfs enthusiastisch für die E-ID trommelte, ohne den Gratiswerbewert von 163’000 Franken in der Berichterstattung zu deklarieren, interessiert das Gericht nicht. Einseitig und parteiisch ist erlaubt. Transparent muss man dabei nicht sein.
Was die Abstimmung wirklich gekippt hat
Die zwei unterlegenen Richter kritisierten die Zuwendung der Swisscom scharf: Es gehe nicht an, dass der Staat sich indirekt in einen Abstimmungskampf einmische. Der Bund habe beim Telekommunikationsunternehmen eine beherrschende Stellung. Zwei von fünf Richtern sahen also, was zu sehen war. Drei sahen lieber weg – auf eine Fristenfrage, die das eigentliche Problem elegant umging.
Bundesrichter Thomas Müller (SVP) sagte gar, die Spende könnte sogar kontraproduktiv gewirkt haben, weil «ein solches Verhalten das Volk nicht goutiert.» Das ist bemerkenswert: Ein Richter argumentiert, eine illegale Einflussnahme sei vielleicht gar keine gewesen, weil das Volk sie möglicherweise nicht mochte. Mit derselben Logik könnte man Wahlbetrug damit rechtfertigen, dass die gefälschten Stimmen vielleicht für die falsche Partei abgegeben wurden.
Die Abstimmung wurde mit 21’270 Stimmen Vorsprung angenommen. Das Kampagnenbudget des Pro-Komitees lag bei über einer Million Franken. Swisscoms 30’000 Franken entsprechen drei Prozent davon. Ringiers und TX Groups Gratiswerbung entspricht weiteren 16 Prozent. Zusammen fast ein Fünftel des gesamten Ja-Budgets – finanziert von einem bundesnahen Konzern und zwei Medienhäusern, die über die E-ID gleichzeitig «neutral» berichteten.
Nicht schwerwiegend genug, sagt das Bundesgericht.
Das System schützt sich selbst
Was an diesem Urteil so unerträglich ist, ist nicht die Entscheidung allein. Es ist die Struktur, die sie ermöglicht. Das Bundesgericht hat in der Geschichte der Schweiz erst einmal eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt. Die Hürde ist so hoch, dass sie in der Praxis unüberwindbar ist. Und das ist kein Zufall.
Ein System, das seine eigenen Verstösse mit Fristen-Arithmetik beerdigt. Ein Bundesrat, der einen staatlichen Konzern auf eine Abstimmung loslässt. Zwei Medienkonzerne, die Abstimmungskampagnen mit Gratiswerbung alimentieren und gleichzeitig darüber berichten. Und ein Gericht, das all das für «nicht schwerwiegend genug» hält, weil die Beschwerdeführer eine Behördenplattform hätten kennen müssen, die kein Mensch kennt.
Das ist kein Rechtsstaat in einer Krise. Das ist ein Rechtsstaat, der sich abgeschafft und dabei sorgfältig darauf geachtet hat, alle Formulare korrekt auszufüllen.
Die direkte Demokratie der Schweiz gilt weltweit als Vorzeigemodell. Sie ist es – solange niemand genauer hinschaut. Wer hinschaut, sieht 50’000 Franken SVV, 30’000 Franken Swisscom, 163’000 Franken Medienkonzerne, eine 3-Tage-Frist auf einer unbekannten Plattform und am Ende ein Urteil, das sagt: War nicht rechtens. Aber egal.
It’s a big club. Und du bist nicht dabei…



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