Wer dachte, die Schweizer Demokratie sei sakrosankt, hat das Kleingedruckte wohl übersehen. Genauer gesagt: Artikel 32 im Abstimmungsbüchlein zum E-ID-Gesetz. Dort steht, unscheinbar und brav wie ein Beipackzettel für Kopfschmerztabletten: Der Bundesrat darf völkerrechtliche Verträge in Eigenregie abschliessen. Ja, richtig gelesen – ohne Referendum, ohne Parlament, ohne dass Herr und Frau Schweizer überhaupt wissen, dass da gerade ihre Souveränität im Ausverkauf landet.
Natürlich geht es «nur» um die E-ID, also um unsere digitale Identität. Was soll schon passieren? Ein bisschen Datenschutz hier, ein wenig biometrische Daten da, ein paar technische Standards aus Brüssel – und schwupps, gehört dein Login nicht mehr dir, sondern einem Gremium, das du nie gewählt hast.
Das Beste daran: Der Bundesrat darf auch mit der EU verhandeln. Endlich wird der jahrzehntelange Traum wahr, die Schweiz Schritt für Schritt an den grossen Brüsseler Daten-Nabel zu ketten. Wer braucht schon Volksabstimmungen, wenn man alles mit einem Federstrich im Bundeshaus regeln kann? Demokratie ist schliesslich teuer, langwierig und manchmal kommt am Ende das falsche Resultat raus.
Im Klartext heisst das: Der Bundesrat kann Verträge unterschreiben, die unser digitales Leben für Jahrzehnte prägen – ohne dass jemand gefragt wird. Das Parlament darf höchstens nicken wie ein braver Hund. Das Volk? Darf zuschauen, wie seine Daten von einer Instanz zur nächsten geschoben werden.
Natürlich wird alles in schönster Polit-Rhetorik verpackt: Effizienz, Sicherheit, internationale Kompatibilität. Klingt wie ein Werbespot für Waschmittel, nur dass am Ende nicht deine Hemden sauberer werden, sondern deine Rechte still und heimlich weggespült.
Wer also glaubte, die E-ID sei nur ein praktischer Login für Behörden und Banken, wird eines Besseren belehrt: Sie ist das trojanische Pferd, das gleich noch den Schlüssel zum Keller mitliefert. Und während die Bürger brav diskutieren, ob man die App lieber auf iOS oder Android installiert, verteilt der Bundesrat schon mal die Generalvollmacht zur internationalen Datenintegration.
Fazit: Artikel 32 ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein Freipass. Ein demokratisch nicht legitimierter Joker, mit dem die Landesregierung Souveränität im Ausverkauf anbietet. Und die Pointe? Wenn’s auffliegt, wird’s heissen: «Alles im Rahmen des Gesetzes.»







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