Wenn der Dieb ruft…haltet den Dieb… oder manche sind eben gleicher als gleich. Dies oder der Titel sagt alles und wir erläutern dies am Beispiel Russland und Hessen.
Zuerst Russland:
Aus dem Artikel «Menschenrechte in Russland» der Bundeszentrale für politische Bildung vom 12.9.2016
[…] Das Recht auf freie Meinungsäußerung oder auf Versammlungsfreiheit wirken dagegen fern der Lebenswirklichkeit und abstrakt. Zumal in einer Gesellschaft ohne gegenseitiges Vertrauen und ohne den Glauben an einen möglichen Erfolg gemeinsamen Engagements
[…]
Die staatliche Politik wendet sich jedoch an die Mehrheit und geht seit gut drei Jahren aggressiv gegenüber Organisationen vor, die eigenständig und in kritischer Distanz arbeiten
[…]
Mehr als 30 neue Gesetze oder Gesetzesänderungen zur Einschränkung der gesellschaftlichen Freiräume habe es gegeben. Das Gesetz zur Versammlungsfreiheit wurde bis hin zur strafrechtlichen Verantwortung verschärft
[…]
Auch das Recht auf einen freien Zugang zu Informationen ist in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten systematisch eingeschränkt worden […] Journalisten verstehen ohne Anweisung von oben, was sie berichten oder verschweigen sollen. Die Selbstzensur wirkt
[…]
…und nun nach Hessen:
Aus hessenschau.de vom 4. Mai 2022:
[…]Mindestens 41 Ermittlungsverfahren sind in den vergangenen Monaten gegen mutmassliche Organisatorinnen und Organisatoren von Anti-Massnahmen-Protesten eingeleitet worden, das ergab eine Anfrage an die neun hessischen Staatsanwaltschaften.
Ein Grossteil der Ermittlungsverfahren dreht sich dabei um die Frage, ob die vermeintlich spontanen Spaziergänge geplant waren und somit gemäss Versammlungsgesetz hätten angemeldet werden müssen…
Organisatoren nicht immer identifizierbar
[…]Ein Problem, vor dem alle Ermittler stehen, ist die Identifizierung der Organisatorinnen und Organisatoren. In Fulda, wo Anfang des Jahres die hessenweit grössten «Montagsspaziergänge» mit zeitweise mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfanden, konnte die Polizei durch genaue Observierung der Demonstration zwei mutmassliche Organisatoren ermitteln. Gegen beide hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben. Derweil musste die Staatsanwaltschaft Hanau alle drei bei ihr geführten Ermittlungsverfahren einstellen, weil die mutmasslichen Organisatoren nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten.
Insgesamt wurden 10 der 41 dem hr bestätigten Ermittlungsverfahren bisher eingestellt. Eines endete letzte Woche vor dem Amtsgericht Marburg mit einem Freispruch für den Beschuldigten. In 18 Verfahren wurden Strafbefehle erlassen oder Anklage erhoben. Zwölf Ermittlungsverfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen.
Wir sind der Westen der Besten. Und es ist «unsere» Demokratie! Merk dir das endlich!


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