Es gibt Geständnisse, die niemand hören will, weil sie zu nüchtern formuliert sind. Ein pensionierter Strafrichter, einunddreissig Jahre am Landgericht Stuttgart im Dienst, schrieb 2008 einen Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung und protokollierte darin, was er in drei Jahrzehnten mitangesehen hatte: Vom System organisierte Rechtsbrüche, Kolleginnen und Kollegen, die man schlicht «kriminell» nennen müsse, dazu am Ende eines langen Berufslebens ein «tiefer Ekel vor meinesgleichen».

Richter, die ihre eigene Zunft kriminell nennen

Das ist kein Burnout-Gejammer eines verbitterten Beamten. Das ist eine Diagnose, ausgestellt von einem, der drinnen sass und die Akten kannte. Die Kriminellen im Talar blieben sakrosankt, weil sie auf Weisung von oben handelten oder gedeckt wurden, damit die Reputation des Apparats keinen Kratzer bekam. Gegen solche Kollegen vorzugehen sei unmöglich, notierte er, denn das System schütze sich vor der eigenen Entlarvung durch konsequente Manipulation. Wohlgemerkt: Das sagt nicht ein Wutbürger auf Telegram. Das sagt einer, der jahrzehntelang selbst Urteile im Namen des Volkes gesprochen hat. Und er ist nicht der Einzige geblieben.

Der Apparat, der sich selbst nicht anfasst
Wer glaubt, für vorsätzliche Rechtsbeugung gebe es Strafe, hat das deutsche Strafgesetzbuch mit einem Märchenbuch verwechselt. Auf dem Papier ist die Rechtsbeugung nach Paragraf 339 StGB ein Verbrechen, ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe und eine Verurteilung kostet den Richter kraft Gesetzes das Amt. Genau deshalb wird sie praktisch nie ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat den Tatbestand so eng ausgelegt, dass nur noch «elementare Rechtsverstösse» und «offensichtliche Willkürakte» hineinpassen. Wer heimlich Urteilsgründe fälscht, aber glaubhaft macht, er habe dabei bloss die eigene Faulheit kaschieren wollen, geht straffrei aus. Die Zahl der Verurteilungen, so die juristische Fachliteratur, könne man an einer Hand abzählen.

Dazu kommt die sogenannte Sperrwirkung, ein juristisches Wunderwerk der Selbstbedienung. Sie sorgt dafür, dass ein Richter für Urkundenfälschung oder Strafvereitelung im Amt nur belangt werden kann, wenn ihm gleichzeitig Rechtsbeugung nachgewiesen wird. Da Letzteres nie gelingt, verpufft auch der Rest. Kritiker nennen das seit Jahrzehnten ein Richterprivileg und sie haben recht: Die Justiz geht nicht gegen sich selbst vor. Sie hat sich eine Norm gebaut, die aussieht wie ein Schwert und funktioniert wie ein Regenschirm für die eigene Zunft.

Stuttgart, wo man früher hinsah
Dass die Erkenntnis ausgerechnet in Stuttgart früher reifte als anderswo, ist kein Zufall. Wer das Bahnhofsprojekt und seine juristische Nachbereitung von innen verfolgte, sah zu, wie ein Rechtsbruch nach dem anderen abgebügelt wurde. Ein weiterer pensionierter Vorsitzender Richter derselben Kammer geriet wenige Wochen vor seinem Ruhestand, am 30. September 2010, zufällig in die Räumung des Schlossgartens und erlebte, wie der Staat mit Wasserwerfern und Pfefferspray auf die eigenen Bürger losging. Ein Rentner verlor dabei fast sein Augenlicht. Fünf Jahre später stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart fest, dass der Einsatz schlicht rechtswidrig war.

Und dann? Nichts. Der Jurist zeigte einen Oberstaatsanwalt wegen Falschaussage und Strafvereitelung im Amt an, gestützt auf Videos und Zeugen. Angezeigt, abgeschmettert, wiederholt. Die politisch verantwortliche Aufarbeitung wurde so lange verschleppt, bis die Taten bequem verjährt waren. Sein Fazit nach einem Berufsleben im Talar ist so trocken wie vernichtend: Mit einer Justizordnung, in der Staatsanwälte weisungsgebunden nach oben schielen müssen, würde Deutschland heute in die EU gar nicht mehr aufgenommen. Als junger Ermittlungsrichter, erzählte er, habe er einmal eine Hausdurchsuchung bei einem prominenten Politiker angeordnet, worauf ihm bedeutet wurde, seine Laufbahn nach oben sei damit erledigt. Wer das System kritisiert, kommt nicht nach oben. Das notierte übrigens schon der erste Richter, in einem anderen Leserbrief, im Jahr 1981.

Und die Schweiz? Nur im Hochglanzprospekt sauberer
Wer jetzt erleichtert aufatmet, weil das alles nach Deutschland klingt, sollte kurz innehalten. Die Schweiz leistet sich eine Eigenheit, die es europaweit sonst nirgends gibt: Wer Richter werden will, muss einer Partei angehören, wird nach Parteienproporz ins Amt gewählt und zahlt dieser Partei danach jahrelang eine Mandatssteuer — zwischen 3000 und 10’000 Franken pro Jahr, quer über Bund und Kantone zusammengerechnet rund 2,5 bis 3 Millionen Franken, die jährlich von der Richterbank in die Parteikassen wandern. Der ehemalige Zürcher Obergerichtspräsident nennt das Kind beim Namen: Die Parteisteuer habe die Funktion eines Schutzgelds, im Mafia-Jargon «Pizzo». Wer zahlt, werde weiter unterstützt und in der Regel wiedergewählt, bei wem sie ausbleibe, da wisse man nicht so genau, was passiere. Die Europarats-Gruppe gegen Korruption rügt die Schweiz dafür seit Jahren, folgenlos. Und wenn ein Bundesrichter einmal nicht auf Parteilinie urteilt, empfiehlt ihn seine eigene Fraktion prompt zur Abwahl — geschehen mit einem Walliser, der seiner Partei danach offen vorwarf, die Justiz zu instrumentalisieren. Alle sechs Jahre zur Wiederwahl antreten, brav den Obolus entrichten: So kauft man sich hierzulande keine Gerechtigkeit, man mietet sie auf Zeit.

Weisse Kragen, saubere Hände
Nennen wir das Kind beim Namen: Das ist Kriminalität mit weissem Kragen, begangen von Leuten, die in einem gewöhnlichen Verfahren die Anklagebank sähen. Der eigentliche Skandal ist nicht der einzelne verbogene Beschluss. Der Skandal ist, dass ein Land seit Jahrzehnten von einer Kaste verwaltet und beurteilt wird, die für dasselbe Verhalten, das sie beim Bürger mit voller Härte ahndet, selbst niemals einsitzt. Und genau diese Kaste erklärt der unbescholtenen Bevölkerung anschliessend mit erhobenem Zeigefinger, was sie zu tun und zu lassen habe, welche Meinungen zulässig seien und welche Parteien man gefälligst nicht wählen dürfe.

Es ist die alte Nummer: Dem einfachen Volk wird Wasser gepredigt, während die Prediger selbst den Wein saufen. Man verlangt vom Bürger Rechtstreue bis zur letzten Kommastelle und liefert ihm einen Apparat, der die eigene Rechtstreue zur reinen Dekoration erklärt hat. Wer das inzwischen für eine Verschwörungstheorie hält, sollte sich fragen, warum ein Rechtsstaat, der um seine eigene Gerechtigkeit betteln muss, gleichzeitig so verblüffend gut darin ist, jeden zum Schweigen zu bringen, der zu laut fragt. Der Staat will deinen Namen, damit du endlich still bist — nicht deinen Respekt, den hat er sich längst verscherzt.

Ob Stuttgart oder Bundeshaus, ob Talar oder Mandatssteuer: Es sind immer dieselben Sätze, dieselbe Diagnose über Jahrzehnte und Landesgrenzen hinweg. Das ist kein bedauerlicher Einzelfall, das ist die Bauanleitung. Ein System, das seine eigenen Verbrecher zu Unantastbaren erklärt und seine Richter per Schutzgeld an Parteien kettet, ist kein Rechtsstaat mehr, sondern nur noch eine gut ausgeleuchtete Kulisse. Wenn selbst die Männer, die im Namen des Volkes verurteilt haben, am Ende nichts als Ekel vor der eigenen Zunft empfinden, dann ist die Frage nicht mehr, ob das Recht gebeugt wird. Die Frage ist nur noch, ob es diesseits und jenseits der Grenze jemals aufrechtgestanden hat!

Richter, die ihre eigene Zunft kriminell nennen

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