Notrecht ist aus gutem Grunde in der Bundesverfassung nicht definiert, wer aber vor Bologna studiert hat, weiss, dass Notrecht rechtlich sehr wohl definiert ist. Als Notrecht werden rechtstheoretisch und staatsrechtlich staatliche Massnahmen bezeichnet, die nicht im Rahmen der normalen demokratischen Kompetenzordnung getroffen werden. Das geltende Recht wird aufgrund einer ausserordentlichen Situation «gebrochen»!
Bis 2020 war allgemein anerkannt, dass es hierfür eine fundierte Analyse braucht und Einschränkungen verhältnismässig sein müssen. Die Covid-Politik hat damit gebrochen und dem Notrecht ein Feld eröffnet, das demokratisch äussert gefährlich ist, wie die Geschichte zeigt. Politiker jeglicher Couleur verlangen plötzlich für vermeintliche Probleme das Notrecht! Der Damm ist gebrochen und wenn, wie jetzt, in der sogenannten Energie- oder Ukrainekrise bzw. auch in der Klimapolitik für die Lösung eines von Politikern zu verantwortendes Problem Notrecht verlangt wird, ist das das Ende jeglicher demokratischen Struktur. Notrecht darf nur im äussersten Fall in Betracht gezogen werden und weder COVID noch die hausgemachte Energiekrise oder die Ukraineproblematik bedürfen des Notrechtes. Auch die die Klimapolitik bedarf keines Notrechtes!


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