Der Verfassungsschutz wird nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz und Österreich dem Anschein nach immer mehr für regierungsnahe Interessen eingesetzt. Beschützt wird nicht die Bundesverfassung, sondern möglicherweise an der Macht stehende Politiker, dies oft unter dem Deckmantel der Verteidigung des Rechtsstaates. In Deutschland spricht man mittlerweile von der sogenannten «Delegitimierung des Staates», um über den Verfassungsschutz effektiver gegen sogenannte «Staatsfeinde», insbesondere auch Demonstranten, vorzugehen. Schaut man sich die Fälle genauer an, erhärtet sich schnell der Verdacht, dass damit nur Regierungskritiker mundtot gemacht werden sollen.
Dieser Artikel des deutschen Staatsrechtsprofessors Dr. Dietrich Murswiek sieht in diesen neuen Begrifflichkeiten «gefährlich unscharfe» Begriffe. Eine solche Entwicklung ist aus demokratiepolitischer Sicht äusserst problematisch, weil sich der instrumentalisierte Verfassungsschutz als «Richter» über berechtigte und unberechtigte Kritik in Szene setzt. Eine solche Rolle kommt ihm aber – auch im Lichte der Gewaltentrennung – keinesfalls zu.
Auch wenn in diesem Zusammenhang oftmals das Wort «Agitation» verwendet wird, um durch eine spezielle Semantik den Druck auf die verfolgten Personen zu erhöhen, bleibt in vielen Fällen substanziell nichts übrig, als die Formulierung berechtigter Kritik. Derartigen politisch gesteuerten Staatsübergriffen ist daher mit aller Deutlichkeit entgegenzutreten, weil es de facto einer verfassungswidrigen Zensur gleichkommt, wenn Menschen, die angesichts politischer Fehlhandlungen von einem «Staats- oder Behördenversagen» sprechen, zu «Delegitimierern», die Politiker verächtlich machen sollen, abgestempelt werden. Wenn sich unsere Volksvertreter nicht mehr offener Kritik stellen können, sondern sich hinter einem eingespannten Verfassungsschutz verstecken müssen, ist das Ende unserer pluralen und grundrechtsbezogenen Werteordnung auf demokratischer Basis längst eingeläutet. Wollen wir das?


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