Das sizilianische Oberverwaltungsgericht hält Impfpflicht für Völkerrechtswidrig. In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung vom 22. März 2022 hat der «Consiglio di giustizia amministrativa per la Regione siciliana», ein Gericht, erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässígkeit der Impflicht im Allgemeinen und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Besonderen geäussert und die Sache dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Gericht bezieht sich insbesondere auf die europäische Grundrechtecharta, die medizinische Zwangsbehandlungen dem Grunde nach ausschliesst. Zwangsbehandlungen seien nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich:
1. Die Behandlung muss sicher einen Selbst- und einen Fremdschutz bieten
2. Die medizinische darf keine «über die normale Verträglichkeit hinausgehenden Beeinträchtigungen» erzeugen
3. Über alle möglichen, auch schwerwiegenden Eingriffe, muss umfassend aufgeklärt werden
4. Sollte doch ein Schaden entstehen, muss für diesen eine angemessene Entschädigungsregelung vorgesehen sein
Das Gericht sieht anhand der offiziellen Daten der italienischen Gesundheitsbehörde, dass schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod in relevantem grossen Umfang auch bei den zuständigen Stellen erfasst sind. Unter Beachtung des Rechts auf Leben von jedem einzelnen Menschen stellt es fest:
Für eine Legitimität der Zwangsimpfung durch Präparate, deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Geimpften die Schwelle der „normalen Verträglichkeit“ aufgrund schwerer und tödlicher Nebenwirkungen überschreiten, scheint kein Raum zu sein, selbst wenn die Anzahl der schweren Nebenwirkungen im Verhältnis zur Zahl der geimpften Bevölkerung gering ist. Ein Kriterium, das im Übrigen heikle ethische Fragestellungen aufwirft (wer ist beispielsweise dafür zuständig, den Prozentsatz der «entbehrlichen» Bürger festzulegen).
Der Staat darf in einer Gemeinschaft nicht den einzelnen Menschen zwingen, sich einer Gefahr für seine Gesundheit und sein Leben auszusetzen, um damit potenziell andere Menschen vor eben diesen Gefahren zu schützen. Keine Staatsgewalt und kein Dritter hat die Erlaubnis, derart in die Freiheitsrechte und die körperliche Unversehrtheit eines Menschen einzugreifen. Die Entscheidung des italienischen Gerichts deckt sich mit der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz des deutschen Bundesverfassungsgericht, in dem festgestellt wurde: Es gibt kein Staatsrecht, der Aufrechnung und der Legitimation der Opfer wenigerer Menschen, zum Schutz der Mehrheit. Diese Handlungsweise verstösst gegen Art. 1 GG. Kein Mensch darf gezwungen werden, durch staatlichen, medizinischen Behandlungszwang sein Leben aufs Spiel zu setzen, um eine Katastrophe zu verhindern. Jedes Leben ist gleich viel Wert. Denn wenn irgendjemand beginnt aufzurechnen, dann könnte man auch sagen: jeder Mensch hat zwei Nieren und eine Niere darf entfernt werden – ohne freiwillige Zustimmung des Patienten und unter Strafe, bei Verweigerung. Das wäre meiner Auffassung nach faschistoide und menschenrechtswidrig.
Quelle, Urteil. Oberverwaltungsgericht Sizilien:
https://ilgiuslavorista.it/system/files/articoli/allegati/Cons.%20giust.%20amm.%20rg.%20sic.%2C%20ord.%2022%20marzo%202022%2C%20n.%20351.pdf