Prof. Dr. Werner Bergholz widmete sein berufliches Leben dem Qualitätsmanagement, den Industrienormen und der Risikoanalyse. In seiner Gefährdungsanalyse „Durchführung von Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests“ geht er detailliert auf das gesundheits- und umweltschädliche Potential dieser Tests ein.
Der mehrfach ausgezeichnete Physiker mit Karriere bei Siemens referierte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Thema Infektionsrisiko für und durch Kinder und Jugendliche. In der Pathologie-Konferenz «Todesursache nach Covid-19-Impfung. Undeklarierte Bestandteile der Covid-19-Impfstoffe» nahm er ausführlich Stellung zur Frage, ob es tatsächlich ein Risiko durch die neuartigen Corona-Impfungen gibt – seine klare Antwort lautete: Ja, eindeutig!
Angesichts der derzeitigen sprichwörtlichen Flut an täglich durchgeführten Corona-Tests aller Art lenkt Dr. Bergholz die Aufmerksamkeit auf eine Problematik, die in die öffentliche Debatte bislang keinen Eingang fand:
Alle bisher betrachteten Antigen-Testkits enthalten mehrere Gefahrstoffe und deshalb ist die Durchführung unweigerlich mit Risiken für die Gesundheit der Anwender und für deren Umgebung und der Umwelt verbunden. Die Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, dass es bei einem Test gesundheitliche Gefährdungen gibt. Es wird (…) dargelegt, dass auch bei größter Sorgfalt eine Rate von Kontamination / Kontakt mit Haut usw. ohne geeignete Schutzmaßnahmen (die in den Beipackzetteln für Laienanwendung oft unterschlagen werden) in vielen Fällen vorkommen wird.
Mit dem Ziel, mehr Klarheit zu gewinnen, führt Dr. Bergholz seine Gefährdungsanalyse in drei Schritten durch:
- Auflistung der Gefahrstoffe
- Schädigungen, die durch die Gefahrstoffe hervorgerufen werden können
- Vermutete Effektivität von Schutzmaßnahmen
Er schliesst mit der Empfehlung, Antigenschnelltests nur durch Fachpersonal in entsprechend ausgestatteten Laboren und nur bei symptomatischen Personen einzusetzen. An dieser Stelle wird aus Dr. Bergholz’ Ausführungen die Zusammenfassung der Gefährdungsanalyse zitiert. Das Dokument selbst findet sich am Ende des Artikels.
I) Die Antigenschnelltests enthalten Gold Nanopartikel und mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Alle diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Alle bisher untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen gesundheitsgefährdende Chemikalien auf. Ein Spucktest beruht auf Kohlenstoffnanoröhrchen, auch ein Nanomaterial, das grundsätzlich der europäischen REACH Chemikalienverordnung unterliegt.
II) Es ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen davon auszugehen, dass die Abstrichstäbchen sowohl für die Antigenschnelltests als auch für die PCR-Tests von der Ethylendoxyd (EO) Sterilisierung 50 mal so viel EO auf den Oberflächen enthalten wie die täglich erlaubte Menge für beruflich exponierte Personen. In Lebensmitteln darf überhaupt kein EO enthalten sein, da es extrem krebserregend und erbgutschädigend ist. Die teilweise auf Packungen angegebene Sterilisierung mit Gammastrahlen (R) wäre unbedenklich, eine Sterilisierung von täglich mehreren Millionen Stück erscheint wegen der hohen Kosten und beschränkter Bestrahlungskapazitäten aber unrealistisch und deswegen ohne Zertifikatsnachweis über die Bestrahlung als unglaubwürdig.
III) Ein zusätzlicher Schaden wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da diese die Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen, Fremdkörper auf den Schleimhäuten hinterlassen und im Extremfall bei Nasenabstrichen zum Austritt von Gehirnwasser geführt haben.
IV) Die in den Beipackzetteln wegen der Gefahrstoffe geforderten Schutzmaßnahmen sind uneinheitlich, sie reichen von keiner Angabe bis ca. 80% der eigentlich zu erwähnenden Schutzmaßnahmen. Beipackzettel für den Laiengebrauch unterschlagen oft wichtige Informationen zu Gefahrstoffen und Schutzvorkehrungen komplett und enthalten meistens überhaupt keine näheren Informationen zu den Chemikalien.
V) Die Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in Klassenräumen verstößt gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und in mindestens einem Fall gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung REACH und war somit vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig.
VI) Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann. Dies gilt in besonderem Maße für die Anwendung bei Schülern, für die das Risiko von Hospitalisierung (also einem schweren Verlauf) verschwindend gering ist, und von Schülern geht auch kein signifikantes Infektionsrisiko für andere Altersgruppen aus. Dies gilt aber auch im Berufsalltag, da für unter Sechzigjährige das Risiko ebenfalls sehr klein ist, vergleichbar mit dem Risiko einer mittleren Grippe.
Hier kannst du die gesamte Analyse herunterladen oder online lesen. Und jetzt habt ihr auch eine Studie welche ihr zu weiteren Argumentarien nutzen könnt, wenn ihr euch gegen das Testregime wehren wollt.







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