Freunde, seit dem 25. September 2020 existiert ein Bundesgesetz für polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Dieses Gesetz stellt Menschen unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für Willkür. So sieht das neue Gesetz keine gerichtliche Prüfung der angeordneten Massnahmen vor. Erlaubt wäre zudem der Freiheitsentzug für Kinder. Bitte unterschreibt unbedingt das Referendum auf wecollect.ch!
Referendum NEIN zur Präventivstrafe hält aus folgenden Gründen fest, dass das Terror-Gesetz nicht mit dem Schweizer Rechtsstaat vereinbar ist:
- Die Massnahmen im Gesetz werden nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin (keine Beweise nötig) angeordnet. Das Gesetz sieht kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor: Dies untergräbt die Gewaltenteilung. Zudem verstossen die beschlossenen Massnahmen klar gegen Grund- und Menschenrechte. 50 Schweizer Rechts-Professor*innen haben den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich gewarnt.
- Das Gesetz sieht unter anderem Hausarrest vor, als einzige Massnahme, die von einem Gericht angeordnet wird. Sie erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimmten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung hinsichtlich Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jeder kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest gestellt werden. Dies stellt einen Freiheitsentzug dar und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet es, einem Menschen das Recht auf Freiheit willkürlich aufgrund einer schwammigen Vermutung zu entziehen. Die Schweiz wäre damit die einzige westliche Demokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in Guantanamo.
- Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (respektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden – ohne gerichtliche Anordnung. Das ist ein Verstoss gegen die UNO-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz scharfe Kritik der UNO eingebracht.
- Um als Terrorist zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Dabei wird der Verdacht auf der Grundlage einer sehr weit gefassten Defintion der terroristischen Tätigkeit konstruiert: Denn die neue Definition, wonach die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird» geht – entgegen der fehlerhaften Behauptung des Bundesrates in der Botschaft – weit über die bestehenden Definitionen im Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch hinaus. Die Definition verlangt keinerlei Bezug zu einer Straftat oder einer sonstigen “Gefährdung” mehr. Für einen Verdacht reicht das Bestehen von «Anhaltspunkten», dass die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird», unter anderem durch die «Verbreitung von Furcht und Schrecken». Potentiell könnte auch bisher legaler politischer Aktivismus darunter subsumiert werden. Die UNO hat die neue Schweizer Terrorismusdefinition scharf kritisiert: Es sei eine ernstzunehmende Gefahr für die Menschenrechte in der Schweiz.
- Dies öffnet Tür und Tor für Willkür und Fehler. Die Konsequenzen solcher Fehler und Willkür bei Massnahmen gegen Terrorismus zerstörten bereits Leben in der Schweiz, so wie etwa jenes von Sami A. Wer sechs Monate lang nicht auf der Arbeit erscheint und als Terrorist abgestempelt ist, wird es schwer haben, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden.
- Wir befürworten die Verschärfungen des Strafgesetzbuches für terroristische Delikte. Die Verschärfungen im Strafgesetz erlauben eine genügende gerichtliche Überprüfung und respektieren die rechtsstaatlichen Prinzipien. Ausserdem bietet das Strafgesetzbuch bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, Personen präventiv rein aufgrund von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit einer terroristischen Tätigkeit zu verfolgen und zu bestrafen.
Mehr infos auch unter: www.wecollect.ch der Bogen kann gratis zurück geschickt werden weil der Bogen bereits frankiert wurde. BITTE unterschreiben!







«Dravens Tales from the Crypt» bezaubert seit über 15 Jahren mit einer geschmacklosen Mischung aus Humor, seriösem Journalismus – aus aktuellem Anlass und unausgewogener Berichterstattung der Presse Politik – und Zombies, garniert mit jeder Menge Kunst, Entertainment und Punkrock. Draven hat aus seinem Hobby eine beliebte Marke gemacht, welche sich nicht einordnen lässt.








