Die Schweiz hat viele Talente. Uhren bauen, Käse reifen lassen, Abstimmungen durchführen, bei denen am Ende alle beleidigt sind und trotzdem stolz darauf. Was sie offenbar auch kann: Aus einem Ausnahmezustand eine Produktlinie machen. Mit Upgrade-Paket. Und Wartungsvertrag.

Denn während man in anderen Ländern wenigstens so tut, als hätte man aus den letzten Jahren irgendetwas gelernt, steht bei uns das nächste Kapitel schon parat: Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV), revidiertes Epidemiengesetz (EpG) und als Bonus-Track ein Gesundheitsabkommen mit der EU. Alles natürlich «geringfügig», «administrativ» und «von kleiner Tragweite». Also genau diese Formulierungen, die man immer dann hört, wenn etwas sehr wohl tragweitig ist, nur halt für die Bevölkerung unbequem.

Im EDU-Podcast erklärt Rechtsanwalt Philip Kruse, warum das Ganze nach «Willkür in Reinkultur» schmeckt. Und man muss nicht mal Jurist sein, um den Duft zu erkennen: Wenn ein System so gebaut wird, dass eine einzige Instanz den Notstand leichter ausrufen, länger halten und breiter ausdehnen kann, dann ist das keine Gesundheitsvorsorge. Das ist Machtvorsorge.

Notstand 2.0: Mehr Knöpfe, weniger Bremsen
Die IGV-Änderungen, so der Kern der Kritik, erweitern das Ermessen des WHO-Generaldirektors. Neues Label, neue Kategorie, mehr Spielraum: Neben dem «internationalen Gesundheitsnotstand» taucht eine «pandemische Lage» auf. Klingt wie ein Netflix-Genre, ist aber der rechtliche Hebel, mit dem Staaten in eine Art Dauer-Alarmbereitschaft gedrückt werden können. Und weil die WHO in der politischen Praxis als «Goldstandard» gilt, braucht es nicht mal eine formelle Anordnung. Ein «Vorschlag» reicht. So wie ein «Hinweis» vom Chef reicht, damit alle losrennen. Nur dass hier nicht Kaffeemaschinen entkalkt werden, sondern Grundrechte.

Besonders pikant wird’s bei den «massgebenden Gesundheitsprodukten». Die WHO darf künftig bestimmen, was in der Pandemie als relevant gilt. Und in dieser Produktliste stecken ausdrücklich Zell- und genbasierte Therapien. Also genau die Kategorie, bei der man bei gesundem Menschenverstand eigentlich «Langzeitdaten, bitte» sagen würde, bevor man sie als Standardlösung für ganze Bevölkerungen festschreibt. Stattdessen wirkt es eher wie: «Erst standardisieren, dann diskutieren.»

Testen bis der Abfluss glüht
Dann kommt das, was sich anhört wie Satire, aber leider als Pflicht formuliert wird: Permanente Testbereitschaft, 24/7. Im revidierten EpG soll der Bund Institutionen verpflichten können, bei der Überwachung mitzuwirken, unter anderem über Abwasseranalysen mittels genomischer Sequenzierung. Man muss sich das bildlich vorstellen: Das Land, das seine Demokratie liebt, scannt seine Kanalisation nach genetischen Restspuren, um daraus politische Notstandsentscheidungen abzuleiten.

Und ja: Abwasser-Monitoring kann epidemiologisch sinnvoll sein. Der Punkt ist aber nicht «Darf man Abwasser untersuchen?». Der Punkt ist: Wird daraus eine Entscheidungsbasis gemacht, die in der Praxis schwer überprüfbar, leicht politisierbar und extrem dehnbar ist? Denn wenn der Trigger für weitreichende Massnahmen nicht «nachgewiesene Krankheit» ist, sondern «irgendwas wurde detektiert», dann entsteht genau das, was Kruse «Willkür» nennt. Ein System, das jede beliebige Kurve zur Legitimation benutzen kann.

Impfen als Default-Einstellung
Das revidierte EpG trägt ausserdem eine auffällige Handschrift: Impfungen, Impfquote, Monitoring, Verpflichtung. Ärzte, Apotheker und Gesundheitsinstitutionen könnten verpflichtet werden, Impfungen durchzuführen; für bestimmte Gruppen könnten Impfungen obligatorisch erklärt werden. Das ist der Moment, in dem das Wort «informed consent» nicht mal mehr traurig im Eck sitzt, sondern aus dem Raum getragen wird.

Und hier wird es juristisch heikel, weil das Grundprinzip nicht «Impfung ja/nein» ist, sondern: Der Staat darf Menschen nicht in medizinische Massnahmen drücken, ohne volle Information, ohne freie Entscheidung, ohne Nachteile beim Ausstieg. Punkt. Gerade wenn Produkte unter Zeitdruck entwickelt und ausgerollt werden, ist die Schwelle für Zwang nicht «niedriger», sondern höher. Alles andere ist nicht «Public Health». Es ist eine Dressurübung mit Spritze.

Informationskontrolle mit Gütesiegel
Als wäre das nicht genug, kommt die nächste Schicht: «Risikokommunikation» und das Adressieren von «Missinformation» und «Desinformation». Wörter, die immer neutral klingen, bis man merkt, dass sie in der Praxis bedeuten: Wer bestimmt, was wahr ist? Wer markiert, was abweicht? Und wer sanktioniert?

Die Schweiz habe zwar einen Vorbehalt zu einem entsprechenden IGV-Anhang gemacht, heisst es. Schön. Ein Vorbehalt ist die Schweizer Version von «Ich habe Bedenken». Das Problem: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Informationsdruck, Löschungen, Warnhinweise und algorithmische Drosselung auch ohne formelle Pflicht hervorragend funktionieren. Wenn die politische Kultur bereits reflexartig «Abweichung = Gefahr» denkt, dann ist die Rechtsgrundlage nur noch das Polster unter der Faust.

Und das hat demokratische Sprengkraft: Wenn die Bevölkerung Entscheidungen (persönliche und politische) auf einer kuratierten Informationslage treffen muss, dann ist das keine freie Willensbildung. Das ist gelenkte Navigation. Mit freundlichem UI.

Föderalismus: Zahlen dürfen die Kantone, entscheiden soll der Bund
Interessant ist, dass sich drei Kantone laut Text klar gegen die Revision stellen: Bern, Tessin, Obwalden. Bern, mit der Begründung, das EpG beschädige die kantonale Autonomie und öffne dem Bund Tür und Tor für «Schindluder» unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung. Übersetzung: Föderalismus wird zur Kulisse, während die Rechnung nach unten durchgereicht wird.

Das Muster kennen wir: Zentral entscheiden, dezentral umsetzen, kantonal zahlen, bürgerlich schlucken. Und wenn irgendwas schiefgeht, gibt es «keine finalen Zahlen», «geschwärzte Verträge» und «leider keine Zuständigkeit». Ein Verwaltungs-Perpetuum-Mobile.

Und dann wäre da noch die EU
Als Dessert kommt das Gesundheitsabkommen mit der EU: Zulassungen nicht mehr primär national, sondern europäisch; Pandemieentscheidungen stärker bei EU-Strukturen; Souveränität als Abo-Modell. Und als Symbolfigur hängt die Geschichte im Raum, dass milliardenschwere Impfstoffbeschaffung per SMS verhandelt wurde. Transparenz als modernste Form: «Vertrau mir einfach.»

Natürlich wird das alles verkauft als «Zusammenarbeit» und «Sicherheit». Es ist immer Sicherheit. Sicherheit ist der Joker, den man ausspielt, wenn Freiheit zu viele Fragen stellt.

Fazit: Der Staat als Versuchsanordnung
Der rote Faden ist simpel: Mehr Notstandskompetenz, mehr Test- und Überwachungsmechanik, mehr Impffokus, mehr Kommunikationskontrolle, weniger wirksame Rechtskontrolle, weniger echte Aufarbeitung. Und das Ganze nennt sich dann «Weiterentwicklung». Wie ein Software-Update, das plötzlich Admin-Rechte verlangt, den Zugriff auf deine Kamera, deine Kontakte und deine Entscheidungsfähigkeit.

Das ist nicht «Vorsorge». Das ist ein System, das sich die Option offenhält, wieder durchzuregieren, ohne sauber nachweisen zu müssen, was genau die Grundlage dafür ist und wer dafür haftet.

Und das Absurde: Ausgerechnet in der direkten Demokratie wird eine Architektur gebaut, die direkte Demokratie im Ernstfall elegant umkurvt. Man könnte es fast genial nennen. Wenn es nicht so unerquicklich wäre.

Denn am Ende geht’s nicht um «Pro» oder «Contra» zu einzelnen Massnahmen. Es geht um ein Grundprinzip: Wer Notstand kann, wird Notstand nutzen. Wer Standards setzt, setzt Macht. Und wer Informationsräume kontrolliert, kontrolliert die Wirklichkeit.

Willkommen im Gesundheitszeitalter 2.0. Jetzt neu: «Geringfügige Anpassungen» mit unbegrenzter Laufzeit…

Corona-Hammer: War alles GEPLANT? | EDU Podcast (Teil 3)
Corona-Hammer: War alles GEPLANT? | EDU Podcast (Teil 3)

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