Wer in der Schweiz einen GPS-Tracker an einem Fahrzeug ohne Wissen der betroffenen Person anbringt, erfüllt keinen Straftatbestand. Mit einem solchen GPS-Tracker kann per Mobilfunk-Verbindung rund um die Uhr heimlich ermittelt werden, wo sich das betreffende Fahrzeug befindet. Der Entscheid erweckt den Eindruck, dass es sich die Berner Justiz zu einfach gemacht hat. So schloss sich das Obergericht des Kantons Bern den nachfolgenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft vollumfänglich an und bezeichnete sie als zutreffend:
Aus der Erfassung eines Fahrzeugs per GPS können keine direkt personenbezogenen Informationen abgeleitet werden. Insbesondere sind keine Rückschlüsse darauf möglich, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist oder wohin sich die Person schlussendlich begibt, da sie sich nach dem Parkieren des Fahrzeugs zu Fuss weiterbewegt.
Wenn also das eigene Auto per GPS-Tracker überwacht wird, sprich aufgezeichnet wird, wo es steht und wohin es fährt, dann würden nur Daten gesammelt, die sowieso sichtbar seien. Somit ist es in der Schweiz legal, an Fahrzeugen anderer Leute einen GPS-Tracker anzubringen. Zur Information, in der Schweiz werden übrigens die Standortdaten von allen Handys im Rahmen der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung erfasst. Die Bewegungsprofile werden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung während mindestens sechs Monaten gespeichert.
Liebe Schweizer, wir sollten ein paar Franken crowdsourcen und damit GPS-Tracker für die Autos unserer Politiker kaufen, um die Positionsdaten dann Live zu streamen. Bin neugierig wie lange es ginge, bis die Gesetzeslage geändert würde…