Heute, den 25. August 2023 tritt der «Digital Service Act» (DSA, in etwa: Digitale-Dienste-Gesetz) in der EU in Kraft, doch was ist dieser denn überhaupt? Der Rechtsakt über digitale Dienste ist ein weitreichendes EU-Gesetz, das die Rechte der Verbraucher schützen, illegale Inhalte und Desinformation im Internet eindämmen, den fairen Wettbewerb zwischen Dienstleistern aller Grössenordnungen fördern und die Transparenz und Verantwortlichkeit von Online-Diensten erhöhen soll.

Dieser DSA gilt für viele verschiedene Arten von Unternehmen, die in der EU tätig sind. Es gibt vier Klassifizierungen von Diensten in der DSA:
1. Vermittlungsdienste – Dienste, die Netzinfrastrukturen anbieten (z. B. ISPs, Domain-Registratoren)
2. Hosting-Dienste – Cloud- und Webhosting-Dienste
3. Online-Plattformen – Dienste, die Informationen speichern und ihren Nutzern anzeigen (z.B. soziale Netzwerke, Marktplätze, Reiseseiten, Plattformen zur Zusammenarbeit usw.)
4. Sehr grosse Online-Plattformen – Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern (hier ist die veröffentlichte Liste)

Jede weitere Kategorie wird als Untergruppe der vorherigen Kategorie betrachtet und unterliegt zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen des DSA. Insgesamt gibt es 19 Verpflichtungen, die das erforderliche Verhalten in Bezug auf Dinge wie Inhaltsmoderation und Berichterstattung, Transparenz bei Werbe- und Empfehlungsalgorithmen, Umgang mit Beschwerden und Risikomanagement vorschreiben.

Der überwiegende Teil dieser Anforderungen soll ab dem 17. Februar 2024 greifen, jedoch sieht die EU mit dem DSA vor, dass grosse Plattformen wie Google, Apple, Alibaba oder X (Twitter), TikTok und wie sie alle heissen bereits zum 25. August 2023 diese Vorgaben umsetzen müssen. Zudem müssen diese

strengere Verpflichtungen erfüllen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen gesellschaftlichen Risiken stehen, die von ihnen ausgehen, wenn sie illegale und “schädliche” (‘harmful content’) Inhalte, einschließlich Desinformationen, verbreiten.

Des weiteren müssen sehr grosse Online-Plattformen

systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen. Darüber hinaus müssen große Plattformen, die so genannte “Empfehlungssysteme” (Algorithmen, die bestimmen, was die Nutzer zu sehen bekommen) verwenden, mindestens eine Option anbieten, die nicht auf Profiling basiert und
wenn eine Krise eintritt, z. B. eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit, kann die EU-Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, dringende Bedrohungen auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.

Ergo Zensur durch die Hintertür, was die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit massiv angreift. Wundert es daher, dass der DSA auch vom WEF “beworben” wird und wir dort lesen können:

Das Gesetz über digitale Dienste harmonisiert das Verfahren, nach dem Plattformen über illegale Inhalte informiert werden und daraufhin Maßnahmen ergreifen müssen. Konkret bedeutet dies, dass Plattformen nach der Meldung durch vertrauenswürdige Antragsteller illegale Inhalte “unverzüglich” entfernen müssen. Der DSA sieht auch vor, dass die Nutzer über die Entfernung von Inhalten durch Plattformen informiert werden und diese anfechten können, wobei sie Zugang zu Streitbeilegungsmechanismen in ihrem eigenen Land haben. Wenn Plattformen ihren Nutzern derzeit keine Erklärungen zu ihren Löschungsentscheidungen geben, muss dieses Verfahren flächendeckend eingeführt werden.

Auch wenn das Gesetz über digitale Dienste keine spezifischen Fristen für die Entfernung von Inhalten vorsieht, müssen die Unternehmen auf eine schnelle Entfernung vorbereitet sein und über die richtigen Verfahren und Kapazitäten verfügen, um auf Benachrichtigungen von vertrauenswürdigen Markierern reagieren zu können. Wenn Plattformen ihren Nutzern derzeit keine Erklärungen zu ihren Löschungsentscheidungen geben, muss dieses Verfahren flächendeckend eingeführt werden.

(The Digital Services Act harmonizes the process by which platforms are notified and must take subsequent action on illegal content. More concretely, once notified by trusted flaggers, platforms will have to remove illegal content ‘expeditiously’. The DSA also stipulates that users are informed about, and can contest removal of content by platforms, having access to dispute resolution mechanisms in their own country.

While the Digital Services Act doesn’t have specific timelines for content removal, companies need to be prepared for quick removal and have the right processes and capacity in place in order to act on notifications from trusted flaggers. In addition, if platforms are not currently providing explanations to users about their removal decisions, this process will need to be instituted across the board.)

Letztlich ist der DSA eine Verschärfung des uns bekannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzG) und wird auf mittlere Sicht der Zensur den Weg bereiten, den auch die WHO in ihren Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) vorsieht, über die ich bereits mehrfach berichtet habe. Es sei daher an dieser Stelle nochmals daran erinnert, dass aus meiner Sicht auch kleine Webseiten auf mittlere Sicht massive Probleme bei der Verbreitung ihrer Inhalte bekommen werden. Wer dieser Bevormundung entgehen möchte, kann seine Seiten bei einem nicht EU-Provider hosten, die andere Frage ist, wie lange es geht, bis dort ähnliche Bestimmungen durchgesetzt werden – denn dies ist ganz offensichtlich weltweit geplant…

Heute tritt in der EU der "Digital Service Act" in Kraft


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Es fällt mir schwer zu beschreiben, was ich hier eigentlich tue, DravensTales wurde im Laufe der Jahre Kulturblog, Musikblog, Schockblog, Techblog, Horrorblog, Funblog, ein Blog über Netzfundstücke, über Internet-Skurrilitäten, Trashblog, Kunstblog, Durchlauferhitzer, Zeitgeist-Blog, Schrottblog und Wundertütenblog genannt. Was alles etwas stimmt… – und doch nicht. Der Schwerpunkt des Blogs ist zeitgenössische Kunst, im weitesten Sinne des Wortes.

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