Es gibt ein Recht auf ein analoges Leben. Das klingt in der Gegenwart so absurd, dass man es zweimal lesen muss. Nicht weil das Recht absurd wäre – sondern weil es nötig ist, es überhaupt auszusprechen. Dass man im Jahr 2026 einen Kommentar schreiben muss, der erklärt, dass Menschen, die kein Smartphone besitzen, trotzdem vollwertige Bürger mit vollwertigen Ansprüchen auf vollwertige Dienstleistungen sind – das sagt alles über den Zustand aus, in dem wir uns befinden.

Die stille Abschaffung des analogen Bürgers: Sie nennen es Fortschritt. Es ist Zwang. Und er ist rechtswidrig.

Das Recht auf ein analoges Leben folgt aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Gleichbehandlungsgebot. Es ist ein noch ungeschriebenes Grundrecht – und es wird täglich, millionenfach missachtet. Ungeschrieben. Das ist das Schlüsselwort. Es steht nicht explizit in der Verfassung, weil die Verfassung zu einer Zeit geschrieben wurde, in der niemand dachte, man müsse das Offensichtliche aufschreiben. Dass Menschen, die keine Technologie nutzen wollen oder können, deshalb keinen Arzttermin bekommen, keine Zugfahrkarte kaufen und kein Paket abholen dürfen – das hätte 1949 wie ein Dystopie-Roman geklungen. Heute ist es Alltag.

Die Deutsche Bahn hat ihre Bahncard vollständig auf digital umgestellt. Fahrkarten an Bord kann der Kunde nicht mehr beim Zugpersonal kaufen, sondern nur noch, wenn er die App «DB Navigator» installiert hat. Schnelle Informationen über Verspätungen, Anschlüsse oder Wagenreihung erhalten nur Handy-Nutzer. Das Staatsbahn-Unternehmen, das mit Steuergeldern subventioniert wird, behandelt Kunden ohne Smartphone als lästige Störer. Die logische Schlussfolgerung aus dieser Haltung ist so klar wie sie unangenehm ist: Wer kein Gerät hat, das ständig Daten sammelt, Updates verlangt, Ortungsdienste aktiviert und in Echtzeit mit Servern kommuniziert, hat im öffentlichen Raum nichts verloren. Er soll entweder mitspielen oder zu Hause bleiben.

Die Deutsche Post hat ihre Packstationen so umgerüstet, dass man ein Paket nur noch abholen kann, wenn man ein Smartphone mit extra installierter Post- und DHL-App besitzt. Das ist kein technischer Fortschritt. Das ist ein Ausschlussmechanismus, der mit dem Wort Fortschritt etikettiert wurde, damit niemand auf die Idee kommt, ihn so zu nennen, was er ist.

Das Bemerkenswerteste an dieser Entwicklung ist ihre Selbstverständlichkeit. Kein Parlament hat beschlossen, dass das Recht auf Paketzustellung vom Besitz eines Smartphones abhängt. Kein Volksreferendum hat entschieden, dass Bahnfahren ein digitales Endgerät voraussetzt. Es ist schleichend passiert, Schritt für Schritt, immer mit der Begründung, es sei effizienter, moderner, nutzerfreundlicher. Nutzerfreundlich für jene Nutzer, die genau das Profil haben, das das Unternehmen bedienen möchte. Für alle anderen: Pech gehabt.

Die stille Abschaffung des analogen Bürgers: Sie nennen es Fortschritt. Es ist Zwang. Und er ist rechtswidrig.

Die Gruppe der Betroffenen ist dabei weit grösser als das stereotype Bild der technikfernen Senioren vermuten lässt. Die Missachtung des Rechts auf ein analoges Leben irritiert nicht nur viele alte Menschen, für die die Welt von Computer und Smartphone ein undurchdringlicher Dschungel ist – auch Technikkenner sind empört. Menschen, die aus Überzeugung kein Smartphone tragen. Menschen, die Datenschutz ernst nehmen. Menschen, die keine ständige Verbindung zu kommerziellen Plattformen wollen. Menschen, die schlicht entschieden haben, dass ein Gerät, das ihre Bewegungen trackt, ihre Kommunikation speichert und ihre Gewohnheiten an Werbealgorithmen verkauft, kein Teil ihres Lebens sein soll.

Diese Entscheidung – vollständig legitim, vollständig legal, vollständig vereinbar mit einem Leben als verantwortungsvoller Bürger – wird zunehmend mit gesellschaftlichem Ausschluss bestraft. Wer kein Smartphone hat, kann keinen Arzttermin buchen. Kein Konzertticket kaufen. Kein Paket abholen. Nicht vollwertig Bahn fahren. Das ist keine theoretische Benachteiligung. Das ist systematische Diskriminierung, die unter dem Deckmantel der Modernisierung betrieben wird.

Die Grundversorger – Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge – stehen in der Verantwortung, ihre Dienste allen Menschen gleichermassen zugänglich zu machen. Die Nutzung der Infrastruktur und die Teilnahme am öffentlichen Leben dürfen nicht unter Smartphone-Vorbehalt stehen. Das ist rechtswidrig.

Rechtswidrig. Das Wort steht da und bleibt bisher folgenlos. Weil niemand klagt. Weil die Betroffenen oft nicht die Ressourcen haben, um zu klagen. Weil die Unternehmen wissen, dass die Durchsetzung dieses Rechts teuer und langwierig wäre. Und weil eine Gesellschaft, die Effizienz über Inklusion stellt, nicht besonders motiviert ist, sich selbst zu korrigieren.

Die digitale Transformation wäre kein Problem, wenn sie eine Erweiterung wäre – neue Möglichkeiten für jene, die sie wollen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung analoger Alternativen für jene, die sie brauchen oder bevorzugen. Das wäre technologischer Fortschritt. Was stattdessen passiert, ist Substitution mit Zwangscharakter: Das Analoge wird nicht ergänzt, sondern eliminiert. Und wer nicht mitmacht, wird eliminiert — aus dem öffentlichen Dienst, aus dem öffentlichen Raum, aus der vollen Bürgerschaft.

Das Recht auf ein analoges Leben ist kein nostalgisches Aufbegehren gegen den Wandel. Es ist die Forderung, dass Bürgerrechte nicht von der Bereitschaft abhängen, ein Überwachungsgerät in der Hosentasche zu tragen.

Das sollte man nicht mal aufschreiben müssen. Aber hier sind wir…

Die stille Abschaffung des analogen Bürgers: Sie nennen es Fortschritt. Es ist Zwang. Und er ist rechtswidrig.


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