Mit der Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) will der Bundesrat den Mobilfunkausbau «beschleunigen». In der Vernehmlassungsvorlage vom 12. Dezember 2025 klingt das wie ein Stück Bürokratie-Entrümpelung. In der Praxis liest es sich eher wie: «Demokratie? War nett. Wir melden uns.»

Bisher läuft eine Mobilfunkanlage in der Regel über ein ordentliches Baubewilligungsverfahren. Das ist zwar nicht sexy, aber hat einen Vorteil: Betroffene können vorher Einwendungen machen, Gemeinden sind involviert und wenn gestritten wird, passiert das nicht erst, nachdem die Hardware bereits installiert ist.

Neu soll das bei bestimmten 5G-Anlagen über ein Meldeverfahren gehen. Das klingt nach «kurz Bescheid geben» statt «bitte prüfen». In der Vorlage wird das nicht einmal besonders verschämt formuliert: Das Verfahren wird vom klassischen Bauverfahren entkoppelt und damit verschiebt sich die Mitsprache von «vorher» zu «vielleicht irgendwann nachher».

Und jetzt kommt der Teil, der nicht «technisches Detail» ist, sondern die ganze Pointe: Beschwerden sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Heisst: Die Anlage darf in Betrieb gehen, auch wenn du Beschwerde führst. Das ist juristisch gesehen ungefähr so, als würde man sagen: «Du darfst schon klagen. Wir ignorieren es nur erst mal praktisch.» Der Rechtsschutz wird nicht abgeschafft. Er wird nur… komplett entkernt.

Natürlich wird niemand offiziell sagen: «Wir schaffen eure Rechte ab.» Das wäre kommunikativ unschön und würde möglicherweise sogar auffallen.

Stattdessen macht man es eleganter: Man lässt den Rechtsschutz formal bestehen, aber nimmt ihm den Moment, in dem er überhaupt wirksam wäre. Denn in der Realität ist der wichtigste Schutz oft zeitlich: Wenn etwas irreversible Fakten schafft (gebaut, eingeschaltet, betrieben), dann ist «du kannst ja nachher noch klagen» häufig ein Trostpflaster mit Ablaufdatum.

Die Vorlage bzw. der erläuternde Bericht begründen das mit Effizienz- und Ausbauzielen. Aus Sicht der Kritiker ist es aber eine strukturelle Verschiebung: Weg von niederschwelliger Mitsprache, hin zu nachgelagerten Rechtsmitteln, die in der Praxis teurer, komplexer und zäher sind. Das Bittere ist nicht, dass der Staat modernisieren will. Modernisierung ist okay. Man muss nicht aus Prinzip in der Steinzeit wohnen, nur weil dort der Empfang schlechter ist.

Das Bittere ist der Mechanismus: Beschleunigung wird hier nicht primär durch bessere Verfahren erreicht, sondern durch weniger wirksame Beteiligung. Und das trifft nicht «die Querulanten», sondern ganz normale Leute, die plötzlich feststellen, dass «mitreden» jetzt bedeutet: Nachträglich protestieren, während das Ding schon in Betrieb ist.

Im Interview von Hoch2 TV von Regina Castelberg mit Daniel Laubscher, Architekt, Raumplaner und 5G-Fachmann, wird genau diese Sorge zugespitzt: Aus «Einspracherecht» wird «Beschwerderecht» und zwar auf einem Spielfeld, das viele gar nicht betreten können oder wollen, weil es juristisch aufwendig ist. Und ja: Wer Geld, Zeit und Nerven hat, ist im Vorteil. Überraschung.

Ein zweiter Punkt, der in solchen Debatten immer wieder auftaucht: Kontrollierbarkeit. Bei adaptiven Antennen (Stichwort Beamforming etc.) ist die Frage der Mess- und Vollzugspraxis für Laien schwer greifbar. Genau deshalb ist der Rechtsschutz so wichtig: Wenn du als Betroffener schon technisch nicht «auf Augenhöhe» bist, benötigst du wenigstens Verfahren, in denen deine Einwände vor der Inbetriebnahme geprüft werden können, nicht erst, wenn die Anlage längst Realität ist.

Behörden müssten sich auf Betreiberangaben verlassen, effektive Kontrolle ist schwierig und das neue Regime belohnt genau diese Asymmetrie. Doch was geht konkret verloren? Wenn man das Ganze entromantisiert, geht es um drei sehr handfeste Dinge:

Timing des Rechtsschutzes
«Du darfst klagen» ist weniger wert, wenn die Anlage währenddessen schon läuft.

Niederschwellige Mitsprache
Ein geregeltes Baubewilligungsverfahren ist oft verständlicher und näher an der Gemeindeebene. Ein Meldeverfahren plus nachgelagerte Beschwerde verschieben das weg von Alltagsdemokratie hin zu Rechtsmittel-Logik.

Faktische Machtverschiebung
Wer handeln will, kann handeln. Wer sich wehren will, darf es später versuchen. Das ist keine technische Optimierung, das ist eine Machtarchitektur.

Warum das kein „Detail“ ist? Weil es ein Muster ist: Grosse Projekte werden nicht nur durch Technik entschieden, sondern durch die Frage, wann und wie Menschen noch wirksam «Nein» sagen können. Eine Demokratie stirbt selten dramatisch mit Fanfaren. Meistens stirbt sie in kleinen Sätzen wie: «Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.» So unscheinbar, so effizient, so modern»…

Bundesrat schwächt Einsprachen: 5G-Antennen bald ohne Bewilligung
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