Glory, Gory, Hallelujah! Nachdem der umstrittene Horror-Klassiker von Sam Raimi im August bereits von diversen Beschlagnahmebeschlüssen freigesprochen wurde, hat sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nun ausserdem der seit 32 Jahren bestehenden Indizierung gewidmet und diese mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Evil Dead darf somit endlich wieder öffentlich vertrieben und beworben werden. Einen letzten Schritt auf dem Weg zur Heimkino-Premiere muss der Verleih dafür allerdings noch absolvieren, denn durch die Aufhebung von Beschlagnahmung und Indizierung hat das Unternehmen nun die Möglichkeit, den Film zu einer Neuprüfung bei der FSK vorzulegen. Derzeit bereite man schon die nächsten Schritte vor, um “den Klassiker in ungekürzter Fassung in den Handel zu bringen” und ihn online oder im stationären Handel zugänglich zu machen. Lange wird es also nicht mehr dauern, bis man sich das erste Horror-Abenteuer von Ash ganz offiziell und in hochwertiger Aufmachung nach Hause holen darf!
Auf Tanz der Teufel folgten zwei Fortsetzungen: “Tanz der Teufel II – Jetzt wird noch mehr getanzt” (1987), “Armee der Finsternis” (1992) sowie das hoch gelobte Remake “Evil Dead” (2013), erneut produziert von Sam Rami und Bruce Campbell. Die als Spin-Off angelegte TV-Serie “Ash vs. Evil Dead” ist seit September 2016 auch in unseren Breiten erhältlich. Tolle News an diesem 10. Oktober 2016!