Ein Arzt verschreibt ein Medikament. Ein Gericht verurteilt ihn. Nicht wegen eines Kunstfehlers. Nicht wegen fahrlässiger Tötung. Sondern wegen eines angeblichen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz. Willkommen im Jahr 2026, wo die zentrale Frage nicht mehr lautet, ob eine Therapie wirkt – sondern ob sie genehmigt wurde.
Der Anästhesist Dr. med. Manuel Albert wurde während der Pandemie unter anderem wegen der Abgabe von Ivermectin angeklagt. Dazu kamen Maskenatteste, bei denen die Anklage später fallen gelassen wurde. Geblieben ist die Verurteilung durch das Bezirksgericht Höfe vom 14.02.2025. Nun liegt der Fall beim Kantonsgericht Schwyz.
Man könnte meinen, es gehe um einen Einzelfall. Ein Mediziner, der sich verrannt hat. Doch genau hier beginnt das eigentliche Problem. Denn für Albert und seinen Verteidiger geht es nicht um Sympathien oder politische Lager. Es geht um eine fundamentale Frage:
Gilt in diesem Land noch die Methoden- und Therapiefreiheit für Ärzte – oder entscheidet künftig die Verwaltung über die Medizin?
Die Pandemie war ein Stresstest. Nicht nur für Intensivstationen, sondern für das Verhältnis zwischen Staat und Heilkunst. Ärzte wurden plötzlich nicht mehr als eigenverantwortliche Fachpersonen betrachtet, sondern als Ausführungsorgane einer zentralen Linie. Abweichungen galten nicht als ärztliche Abwägung, sondern als Verdachtsmoment.
Das Heilmittelgesetz, ursprünglich geschaffen, um Patientensicherheit zu gewährleisten, wurde zum Instrument, um therapeutische Spielräume einzuengen. Man darf sich fragen: Wann wurde medizinische Entscheidungskompetenz faktisch in behördliche Kompetenz umgewandelt?
Vor dem Gerichtsgebäude in Schwyz versammelten sich Dutzende Personen. Freiheitstrychler mit Glocken, Bannerträger, Bürger, die sich Sorgen um die Autonomie der Medizin machen. Der Antrag der Verteidigung auf einen grösseren Saal für 100 bis 150 Prozessbeobachter wurde abgelehnt. Transparenz scheint offenbar in homöopathischer Dosierung verabreicht zu werden.
Transition TV sprach mit Unterstützern. Darunter ein Wirt aus dem Muotathal, eine Gynäkologin, ein Landwirt und Kantonsrat, Mitorganisatoren der Kundgebung. Man mag über ihre Positionen denken, was man will. Aber die Kernfrage bleibt: Wer definiert, was medizinisch zulässig ist?
Swissmedic tritt in diesem Verfahren als Privatklägerin auf. Gleichzeitig steht deren Präsident an der Spitze der SRG Deutschschweiz. Man kann das für Zufall halten. Oder für eine bemerkenswerte personelle Verdichtung von Einfluss.
Und währenddessen diskutieren wir ernsthaft darüber, ob ein Arzt noch im Rahmen seiner Ausbildung, Erfahrung und Gewissensentscheidung handeln darf – oder ob jede Abweichung von einer zentralen Empfehlung juristisch riskant wird.
Die Methodenfreiheit ist kein anarchistisches Konzept. Sie ist Ausdruck der Tatsache, dass Medizin keine exakte Ingenieurwissenschaft ist. Sie basiert auf Evidenz, Erfahrung, individueller Abwägung. Was für den einen Patienten angemessen ist, kann für den anderen ungeeignet sein. Deshalb existiert ärztliche Freiheit – nicht aus Laune, sondern aus Notwendigkeit.
Wenn Behörden medizinische Fragen verbindlich entscheiden, verschiebt sich die Verantwortung. Dann wird aus dem Arzt ein Vollzugsbeamter mit Stethoskop. Die Haftung bleibt jedoch beim Behandelnden. Eine bemerkenswerte Asymmetrie: Die Entscheidung kommt von oben, das Risiko trägt unten der Arzt.
Ivermectin war in der Pandemie ein Reizwort. Für die einen Hoffnung, für die anderen Häresie. Die wissenschaftliche Bewertung schwankte, Studien widersprachen sich, Daten waren im Fluss. Genau in solchen Situationen braucht es Diskurs – nicht Strafverfolgung.
Es geht nicht darum, ob Ivermectin das Wundermittel war. Es geht darum, ob ein Arzt in einer Ausnahmesituation nach bestem Wissen und Gewissen handeln darf, solange er informiert, dokumentiert und verantwortet. Wer entscheidet letztlich, was «richtig» ist? Das Bundesamt für Gesundheit? Swissmedic? Kantonale Gesundheitsämter? Fünf Richter? Oder der Arzt im direkten Kontakt mit dem Patienten?
Die Pandemie hat eine neue Dynamik geschaffen. Abweichende Meinungen wurden nicht nur fachlich kritisiert, sondern moralisch delegitimiert. Ärzte, die Fragen stellten oder andere Wege gingen, gerieten unter Generalverdacht. Methodenfreiheit wurde zur riskanten Zone.
Wenn dieser Trend anhält, droht eine stille Transformation. Medizin wird zur normierten Verwaltungsdisziplin. Innovation entsteht jedoch selten in normierten Korridoren. Sie entsteht an Rändern, in Kontroversen, im Hinterfragen.
Die Ironie ist offensichtlich: Jahrzehntelang wurde Ärzten vorgeworfen, sie handelten zu autonom. Nun scheint Autonomie selbst zum Problem geworden zu sein. Natürlich braucht es Regeln. Natürlich braucht es Standards. Aber Standards sind Leitplanken, keine Handschellen. Wer jede Abweichung kriminalisiert, erzeugt Konformität – nicht Qualität.
Das Urteil des fünfköpfigen Richtergremiums steht noch aus. Es wird mehr sein als eine persönliche Entscheidung über Manuel Albert. Es wird ein Signal sein. Ein Signal darüber, ob die Schweiz weiterhin auf die fachliche Eigenverantwortung ihrer Ärzte vertraut – oder ob medizinische Therapie zur genehmigungspflichtigen Verwaltungsleistung wird.
Die Methoden- und Therapiefreiheit ist kein Luxus. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Medizin individuell bleibt. Wird sie eingeschränkt, verändert sich das Verhältnis zwischen Arzt, Patient und Staat grundlegend.
Die Frage ist nicht, ob man Manuel Albert mag.
Die Frage ist, ob man einer Medizin vertraut, die nur noch das tut, was zuvor abgesegnet wurde.
In den nächsten Tagen wird entschieden, ob der Arzt weiterhin Arzt sein darf – oder primär Vollstrecker medizinischer Richtlinien.

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