In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Rechtsorgans der Regierung eine Rüge erteilt, massgebliche Grundbedürfnisse für die Menschen klargestellt und per Urteil wiederhergestellt. Dabei wurde festgestellt, dass auch Veranstaltungen der Kultur allgemein zum gesellschaftlichen Grundbedürfnis und zur gesellschaftlichen Daseinsfürsorge gehören und als geschützte Rechtsgüter verfassungsrechtlich der religiösen Ausübung bei Veranstaltungen in Gemeinschaften gleichgestellt sind.
Kulturelle Einrichtungen wurden in den letzten zwei Jahren über Monate auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz geschlossen. Im Freistaat Sachsen wurde z.B. ab dem 25.11.21 und nach Aufhebung der pandemischen Lage nationaler Tragweite des Bundestages über Wochen und ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des Landesparlaments durch den sächsischen Verordnungsgeber eine Schliessung der Kulturstätten durchgeführt und darüber hinaus für identifizierbare Personengruppen durch 2G-Sanktionen der Zugang z.B. zu Friseuren, zur Kultur und anderen gesellschaftlichen und sozialen Bereichen über längere Zeit untersagt. In einigen anderen deutschen Bundesländern wurde ebenfalls und speziell ein Kulturlockdown durch den jeweiligen Verordnungsgeber durchgeführt, ebenfalls meist ohne parlamentarischen Beschluss des Landesparlaments und nach gesetzlicher Massgabe aus § 28 a Abs. 8 IfSG, die für die Bundesländer ab dem 25.11.21 griff.
Nun hat der Verfassungsgericht Österreich grundsätzlich Folgendes für die Schutzrechte der österreichischen Bürger aus deren Verfassung festgestellt:
Der Lockdown der Kulturveranstaltungen in Österreich im November 2021 und die der kulturellen Teilhabe für die Gesellschaft, im Gegensatz zu den Kirchen, die nicht geschlossen wurden und bei der die religiösen Teilhabe in Veranstaltungen grundsätzlich nicht untersagt wurde, war verfassungswidrig und verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der österreichischen Verfassung gegenüber religiösen Veranstaltungen:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_312_2021_vom_30._Juni_2022.pdf
Das zeitgleiche Zugangsverbot unter 2G für identifizierbare Personengruppen zur allgemeinen Daseinsfürsorge, also auch für Kultur, hier aber am Beispiel für Friseurbesuche, im 2. Lockdown, war grundsätzlich verfassungswidrig:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_3_2022_vom_30._Juni_2022.pdf
Hier die Presseerklärung des VFGH:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Kunst_Religion_Grundbeduerfnisse.php
Geht doch, zwar sehr spät, aber immerhin. Jedoch ist mein Vertrauen in die Gesellschaft und in den Staat unwiederbringlich zerstört worden! Umso mehr merke ich mir jede einzelne Stimme aus Medizin, Journalismus, Kunst, Politik etc, die mutig gegen diese menschenverachtende Politik das Wort erhoben hat und mehr, obwohl dieses oftmals üble Konsequenzen hatte… Ich habe mir aber auch die Stimmen gemerkt, die mir als Ungeimpfter praktisch das Lebensrecht abgesprochen haben. Diese Hetze gegen einen Teil der Bevölkerung kann und werde ich niemals vergessen!
Aktuell finde ich es schlimm, wie der Selbstmord der österreichischen Ärztin instrumentalisiert wird. Unzählige Selbstmorde und Opfer der Grundrechtseinschränkungen vieler Menschen in den letzten zwei Jahren wurden z.B. entweder gänzlich ignoriert oder heruntergespielt. Jeder Selbstmord, der dadurch ausgelöst wurde, hätte verhindert werden müssen. Die Menschen wurden in Angstneurosen und Enthemmungsaggression gegenüber Einzelnen gedrängt, entweder durch mächtigere Positionen oder durch Mehrheitsdruck. Diese Hetzereien waren ebenfalls ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, egal ob man Befürworter einer mRNA-Gentherapie Impfpflicht war oder auch nicht. Die Pharmawerbung eines Produktes war ein politisches Instrument der Unterwerfung. Verursacher ist die diffamierende Politik der Verantwortlichen, der Pharmalobbyismus, der zur politischen und auch zur gesellschaftlichen Verfolgung von Kritikern der Massnahmen und der unerforschten mRNA-Gentherapie führte, Meinungsfreiheit unterdrückte, den Minderheitenschutz aushebelte und entsprechend zum Teil auch ebenso verwerfliche Gegenreaktionen verursacht hat. Dabei fielen der Hetze viele Menschen zum Opfer, wohl aber mehr unter den Kritikern dieser Politik von 2G und Impfzwang, die lediglich ihr Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen haben. Erhebliche Diskriminierung einer Personengruppe führt immer zu Unruhen innerhalb der Gesellschaft. Verursacher sind politische Entscheidungen. Das weiss jeder Sozialwissenschaftler. So etwas darf nie mehr geschehen. Nie mehr.


«Dravens Tales from the Crypt» bezaubert seit über 15 Jahren mit einer geschmacklosen Mischung aus Humor, seriösem Journalismus – aus aktuellem Anlass und unausgewogener Berichterstattung der Presse Politik – und Zombies, garniert mit jeder Menge Kunst, Entertainment und Punkrock. Draven hat aus seinem Hobby eine beliebte Marke gemacht, welche sich nicht einordnen lässt.








