Freunde, gestern fand die Pressekonferenz der «Freunde der Verfassung» zum Start der Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz im Käfigturm in Bern statt‼️ Nachfolgend die Statements:
Das Pandemiemanagement als Ganzes stehe auf schwacher rechtlicher Grundlage, sagte Werner Boxler aus Lausanne, Ko-Präsident der Verfassungsfreunde. Die «ausserordentliche Lage» hätte gemäss der bundesrätlichen Botschaft zum Epidemiengesetz vom 3. Dezember 2010 nur bei einer «worst case Pandemie» von der Art der Spanischen Grippe ausgerufen werden dürfen. Eine solche Situation habe höchstens in Modellrechnungen zu Beginn der Pandemie bestanden, als die Daten noch nicht zuverlässig waren. Zudem hatte sich der Bundesrat bei Einführung des Epidemiengesetz zur regelmässigen Überprüfung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen verpflichtet, die in einer ausserordentlichen oder einer besonderen Lage getroffen werden. Dies sei im Fall der Corona-Pandemie bis heute nicht geschehen.
Das Pandemiemanagement als Ganzes stehe auf schwacher rechtlicher Grundlage, sagte Werner Boxler aus Lausanne, Ko-Präsident der Verfassungsfreunde. Die «ausserordentliche Lage» hätte gemäss der bundesrätlichen Botschaft zum Epidemiengesetz vom 3. Dezember 2010 nur bei einer «worst case Pandemie» von der Art der Spanischen Grippe ausgerufen werden dürfen. Eine solche Situation habe höchstens in Modellrechnungen zu Beginn der Pandemie bestanden, als die Daten noch nicht zuverlässig waren. Zudem hatte sich der Bundesrat bei Einführung des Epidemiengesetz zur regelmässigen Überprüfung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen verpflichtet, die in einer ausserordentlichen oder einer besonderen Lage getroffen werden. Dies sei im Fall der Corona-Pandemie bis heute nicht geschehen.
Das autokratische Management der Pandemie durch den Bundesrat ist für Marion Russek, Ko-Präsidentin der Verfassungsfreunde der vorläufige Höhepunkt einer schleichenden Entmachtung des Souveräns zugunsten der Regierung und von Experten. Als Konsequenz ergreifen die Freunde der Verfassung der Verfassung das Referendum nicht nur, weil sie «die Corona-Massnahmen insgesamt für unverhältnismässig halten, sondern weil wir diesen Trend zur Entmachtung des Souveräns brechen wollen». Marion Russek hält die Gefahr einer Verlängerung des Covid-19-Gesetzes für evident, wie dies mit dringlichem Bundesrecht immer wieder geschehen sei. Das Referendum zwinge den Bundesrat, in dieser Sache klaren Wein einzuschenken. Zudem sei die Rückkehr zu normalen demokratischen Verhältnissen steinig. Nach dem Notrechtsregime der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkriegs brauchte es sieben Volksinitiativen, die alle von Parlament und Bundesrat abgelehnt wurden, bis die direkte Demokratie 1952 wiederhergestellt wurde.
Der Zürcher Kantonsrat Urs Hans bezweifelt, « dass sich die Hälfte der Bevölkerung freiwillig einer Zwangsimpfung unterziehen würde, wie Umfrageergebnisse grosser Verlage vorgeben.» Diese Resultate kämen nur zustande, weil die Bevölkerung einer gezielten Angstkampagne ausgesetzt worden sei – eine raffinierte Kommunikation, die nichts dem Zufall überlasse.
Nach Angaben des Mediensprechers Christoph Pfluger wird das Referendum von knapp 28’000 Menschen unterstützt. Rund 30 Regiogruppen seien bereits organisiert. Die Verfassungsfreunde sind deshalb zuversichtlich, dass das Referendum rasch zustande komme und damit ein deutliches Zeichen setze, dass mit dem Souverän nach wie vor zu rechnen sei. Mit dem Referendum gibt sich die Gruppierung nicht zufrieden. In Arbeit ist bereits eine Volksinitiative zur Regeln des Notrechts in der Verfassung, eine Gesetzeslücke, die quer durch alle Parteien anerkannt werde. Mit den Freundinnen und Freunden der Verfassung ist also zu rechnen.