NachDenkSeiten haben einen hervorragenden Artikel zu der Evaluierung der Corona-Massnahmen geschrieben und warum diese aufs massivste bekämpft wird. Würde eine Evaluierung der Corona-Massnahmen positiv verlaufen, würden wir bereits jetzt nur noch Lobgesänge dazu hören, doch genau das Gegenteil ist der Fall – na auf was lässt dies schliessen?

Seit Beginn der Corona-Pandemie verfolgt die Bundesregierung eine Coronapolitik, die sich nicht auf wissenschaftliche Evidenz, sondern auf Verdachtsmomente stützt. Dabei fährt man nach dem Motto „Viel hilft viel“ – der mögliche Nutzen wird über-, die Nachteile, Kosten und Kollateralschäden werden unterbewertet. Auch im kommenden Herbst müssen wir wohl wieder mit Maßnahmen rechnen, deren Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist. Dabei sollte es laut Infektionsschutzgesetz doch anders laufen. Das Gesetz sieht eine verbindliche Evaluierung der Maßnahmen vor. Dafür wurde extra eine Sachverständigenkommission ins Leben gerufen. Doch deren Arbeit wird von Bundesgesundheitsminister Lauterbach offenbar sabotiert. Das ist ein handfester Skandal, wenn man die Folgen und die Kosten der verfehlten Coronapolitik bedenkt.

Schul- und Kitaschließungen, Distanzunterricht, Lockdowns, Maskenpflicht, Home-Office, Ausgangssperren, 3-, 2-, 2G+-Regelungen, die Impfkampagnen, ein ausuferndes Test(un)wesen, Abstandsregelungen und Versammlungs- sowie Veranstaltungsverbote – dies sind nur einige der Maßnahmen, mit denen Bund und Länder seit dem März 2020 auf die Corona-Pandemie reagiert haben. Anfangs konnten naturgemäß noch keine evidenzbasierten Erkenntnisse vorliegen, anhand derer man diese Maßnahmen hätte justieren können. Covid 19 war neu, man musste auf Sicht fahren. Daraus kann man der Regierung prinzipiell keinen Vorwurf machen, auch wenn kritische Stimmen, Einwände und Hinweise auf Schäden der Maßnahmen ebenfalls von Anfang an – wenn überhaupt – nur wenig Beachtung fanden. So sahen es auch die meisten Gerichte und gaben der Exekutive und der Legislative den klaren Auftrag, hier Abhilfe zu schaffen und die wissenschaftlichen Grundlagen zu ermitteln, anhand derer eine möglichst objektive Bewertung der Vor- und Nachteile dieser Maßnahmen möglich ist.

Den Gerichten folgend hat der Gesetzgeber dies sogar im März 2021 – also vor mehr als einem Jahr – im Infektionsschutzgesetz verankert. Dort heißt es in Paragraph 5, Absatz 9, dass eine Evaluation der Maßnahmen auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige zu erfolgen habe. Doch bereits mit der Ernennung dieses Sachverständigenrats zeigten Regierung und Bundestag, was sie von diesem gesetzlichen Auftrag halten – nämlich nichts. So findet man beispielsweise im Sachverständigenrat keinen einzigen Epidemiologen, dafür aber sechs Juristen. Unabhängig sind viele der Mitglieder auch nicht. So nahm bis vor kurzem auch der umstrittene Berliner Virologe Christian Drosten einen Sitz in diesem Sachverständigenrat ein. Drosten war es jedoch, der in seiner Funktion als Regierungsberater genau die Maßnahmen empfohlen hat, die er nun in seiner Funktion als Sachverständiger evaluieren sollte. Da wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Dass die Verantwortlichen die Folgen ihrer Expertisen trotz offenkundiger Interessenkonflikte selbst evaluieren – so etwas erwartet man eher in einer Bananenrepublik als in einem funktionierenden Rechtsstaat.

Doch die seltsame Zusammensetzung ist nicht der einzige Grund, warum eine wissenschaftliche Evaluierung der Maßnahmen nicht möglich ist. Um etwas zu evaluieren, muss man die Daten dazu vorher erst einmal erheben. Und genau das wurde bis heute nie ernsthaft gemacht. Wenn wir beispielsweise nicht wissen, ob die Schließung der Schulen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert hat, ist es auch nicht möglich, diese Maßnahme evidenzbasiert zu evaluieren. Es gibt keine Evidenz, da die Daten fehlen. Bis heute wissen wir noch nicht einmal die grundlegendsten Dinge zur Bewertung der Maßnahmen. Ja, wir wissen noch nicht einmal, wie viele Menschen überhaupt infiziert waren und wie viele Menschen aus den sogenannten Risikogruppen Stand heute keine Immunität durch eine Infektion oder Impfung aufgebaut haben. Das ist aber die entscheidende Kenngröße, wenn man sich überhaupt über Maßnahmen im Herbst Gedanken macht. Wenn dem Gesundheitssystem nämlich keine wie auch immer geartete Überlastung droht, sind Maßnahmen mit Kollateralschäden schlichtweg unnötig und weitreichende Eingriffe wie eine Impfpflicht wären dann auch – allein aus diesem Grunde – kein Thema, das man ernsthaft debattieren müsste.

So kam es, wie es kommen musste. Was genau dieser Sachverständigenrat bis zum Regierungswechsel überhaupt gemacht hat, ist unbekannt. Spätestens mit der Amtsübernahme von Karl Lauterbach rückte jedoch die Deadline für die gesetzlich vorgeschriebene und nun auch von der FDP innerhalb der Koalition eingeforderte Evaluation immer näher. Erst hieß es, der Bericht sollte im Dezember 2021 vorliegen, dann war der März 2022 im Gespräch und letztlich wurde der 30. Juni 2022 als letzter Abgabetermin kommuniziert. Doch wie soll der Sachverständigenrat ohne die nötigen Daten eine detaillierte Evaluierung der Maßnahmen vornehmen?

Dass dies eigentlich gar nicht nötig sei, wurde den Sachverständigen bereits im Frühjahr von Karl Lauterbach selbst kommuniziert. Der teilte dem Vorsitzenden des Rates in einer Mail, über die die WELT berichtet hat, im April erst einmal mit, dass „es eine Verlängerung oder sogar eine neue Ausschreibung geben würde“. Bis Ende Juni sei jedenfalls keine Maßnahmenevaluierung nötig. Der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schlug Lauterbach wenige Tage später vor, dass der Sachverständigenrat bis Ende Juni keine Resultate vorlegen, sondern lediglich „Wege aufzeigen“ solle, wie die „bestehende Datenlücke“ geschlossen werden könne. Konkrete Resultate sollten dann „bis 2023“ geliefert werden. Später erklärte Lauterbach in einer Talkshow, dass die Evaluierung wohl nur Bewertungen zur Kommunikation der Politik und zu rechtlichen Fragen enthalten würde. Das widerspricht komplett dem gesetzlichen Auftrag aus dem Infektionsschutzgesetz.

Für den kommenden Herbst heißt dies, dass die Bundesregierung abermals Maßnahmen verhängen wird, die wissenschaftlich nicht evaluiert sind und von denen niemand weiß, ob sie überhaupt etwas bringen. Wieder werden Kollateralschäden in Kauf genommen. Wieder wird dies den Steuerzahler Milliarden kosten. Wieder wird die Regierung alles auf die Karte „Impfung“ setzen, obgleich ein Großteil der Bevölkerung längst immunisiert ist und bei den im Herbst zu erwartenden Virusvarianten durch die vierte oder fünfte Boosterung keinen messbaren Vorteil hat. Aber Lauterbach sitzt ja schließlich noch auf 120 Millionen Impfdosen und die Bestellungen für die nächsten Millionen Chargen sind bereits beschlossen.

Es kommt selten vor, dass eine Regierung und ein Bundesminister den Auftrag des Gesetzgebers derart dreist ignorieren. Kann man hier noch von Fahrlässigkeit sprechen oder handelt Lauterbach mit Vorsatz? Letzteres. Und hier spielen offensichtlich sogar persönliche Gründe eine Rolle. Würde Lauterbach erwarten, dass seine politische Linie durch die Evaluierung unterstützt wird, würde er sicher die Hölle in Bewegung setzen, um die dafür nötigen Daten ermitteln zu lassen. Dann gäbe es nicht den geringsten Grund, die Evaluierung auszubremsen. Wir haben es also mit einem Akt der Sabotage zu tun, um das eigene Versagen zu verdecken. Diese Sabotage kostet den Steuerzahler Milliarden und die zu erwartenden Kollateralschäden durch nicht evidenzbasierte Maßnahmen im Herbst und Winter kommen auch noch hinzu.

Lauterbachs Spezi Drosten war da schlauer. Er hat gerade noch rechtzeitig das sinkende Schiff verlassen und sich mit großem Tamtam aus dem Sachverständigenrat zurückgezogen. Zuvor ließ er verkünden, dass es besser wäre, „nicht die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen zu bewerten. Ein solches Vorgehen [könne] nach hinten losgehen“. Das hört sich ganz so an, als würden die vorliegenden Daten seine Empfehlungen in keinem guten Licht dastehen lassen. Wenige Tage zuvor veröffentlichte das “Hessischen Ärzteblatt” eine vernichtende Kritik an seinem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zu den von ihm empfohlenen Schulschließungen. Dies war wohl ein Warnschuss für den Berliner Virologen, dessen Empfehlungen nun so langsam durch die Evaluierung ins Kreuzfeuer der wissenschaftlichen Kritik geraten. Seinen Posten im Sachverständigenrat nimmt nun der pragmatische Virologe und Epidemiologe Klaus Stöhr ein. Das ist auf jeden Fall eine gute Nachricht, obgleich auch ein Klaus Stöhr ohne Daten innerhalb weniger Tage keine objektive Evaluierung vornehmen kann.

Wie es besser gehen kann, zeigt einmal mehr Dänemark. Dort wurde Covid 19 kurzerhand bereits im Januar als „nicht mehr gesellschaftskritische Krankheit“ eingestuft, was der Regierung die Möglichkeit nimmt, neue Maßnahmen zu verhängen.

Lauterbach sabotiert Evaluierung der Corona-Maßnahmen um eigenes Versagen zu verdecken. J.Berger NDS
Lauterbach sabotiert Evaluierung der Corona-Maßnahmen um eigenes Versagen zu verdecken. J.Berger NDS

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