Generalstaatsanwalt Ken Paxton stützt seine Anklage auf den «Texas Deceptive Trade Practices Act». Ähnliche Vorschriften hat Europa, Deutschland und auch die Schweiz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Heilmittelwerbegesetz. Aufgrund der Faktenlage müssten unsere Staatsanwälte ebenfalls Anklage erheben.
Die Anklageschrift liest sich wie eine Zusammenfassung dessen, was in den letzten drei Jahren diskutiert wurde:
1. Pfizer hat die Wirksamkeit seines Impfstoffs vorgetäuscht und irreführend mit langfristigem Schutz geworben
2. Als das Impfversagen offenbar wurde, hat Pfizer die Aufklärer zensiert und als «Kriminelle» diffamiert
Neben den obigen Punkten kommt auch zur Anklage, dass Pfizer mit «Schutz für andere» warb, obwohl das Unternehmen einen Übertragungsschutz seiner modRNA nicht nachweisen konnte. Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil der Impfzwang auf den erfundenen Übertragungsschutz gestützt wurde. In der Anhörung winkte Pfizer Direktorin Small lachend ab, als sie nach einem Beleg für Übertragungsschutz gefragt wurde. Trotzdem warb Pfizer mit Übertragungsschutz, um an «Solidarität» zu appellieren und Impfzwang durchzusetzen.
Umso bedenklicher ist es, dass der Impfzwang immer weiter um sich greift, und zwar weltweit. Ohne den Schutz anderer ist ein Impfzwang nicht begründbar, jeder muss selbst entscheiden können.