Je mehr sich zeigt, dass die Verbreitung des Coronavirus nicht vom Impfstatus abhängt, umso massiver wird in Sachen Impfpflicht vorgeprescht und gegen sogenannte Impfverweigerer gehetzt. Der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict fragt in seinem Gastbeitrag, was denn eigentlich die Rechtsgrundlagen für 2G- und 3G-Regelungen sowie berufsspezifische und allgemeine Impfpflichten sind, und kommt zu dem Fazit: Die Massnahmen sind verfassungswidrig. Wir sind in einer Zeit angekommen, in welchen Beweise und Tatsachen niemand mehr interessieren, was zählt ist das willkürliche Narrativ der Regierungen, wie man auch ganz klar in Kanada sehen kann. Gestern sagte mir eine OP-Schwester wortwörtlich: «Ich kann im OP-Saal arbeiten mit einer medizinische Maske, brauche aber zum einkaufen eine FFP2-Maske…

Jörg Benedict hat für Cicero die Pandemie neutral und ohne Ideologie zusammengefasst, hier ein kleiner Auszug aus diesem lesenswerten Artikel:

Winfried Kretschmann hatte sich bei Markus Lanz am 7. Dezember in Rage geredet. Es ging einmal mehr um die Einführung einer „allgemeinen Impfpflicht“, von der die ebenfalls in der Talk-Runde anwesende Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Prof. Christine Falk, meinte, sie würde „gerne ohne auskommen“, wüsste aber „im Moment ehrlicherweise nicht mehr weiter“. Die bereits aus anderen Politikfeldern bekannte „Alternativlosigkeit“ wird nun allerorten auch beim Thema Impfpflicht proklamiert und treibt die Politik seit dem Herbst 2021 zu immer neuen Bekenntnissen der Entschlossenheit: „Wir sind jetzt in einem Stadium, wo wir das mit der Corona-Krise nicht mehr anders hinbekommen“, meinte Kretschmann und betonte, man sei in einer „extremen Ausnahmesituation. Und nur in einer solchen greifen wir zu einem Mittel wie der Impfpflicht.“ Zur Begründung dieser „Ausnahmesituation“ werden freilich dieselben Narrative verwendet, die schon seit März 2020 den „Ausnahmezustand“ der seinerzeit ebenso als alternativlos vorgestellten „Lockdowns“ in der 1., 2. und 3. Welle begleitet haben: überfüllte Intensivstationen und aufgestapelte Särge in großen Hallen, „weil die Krematorien dafür nicht mehr reichen“, so Kretschmann mit Blick, diesmal nicht nach Bergamo, sondern nach Sachsen.
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Alles erschien anfangs plausibel und folgerichtig. Als Joe Biden im Mai 2021 für alle Geimpften in den USA das Ende von Abstandsregeln und Maskenpflicht verkündete, galt dies als ein „Meilenstein“ zurück zur „Normalität“. Lassen Sie sich impfen, und die Pandemie ist vorbei, war Losung und Verheißung der von Lockdowns zermürbten „freien Welt“. Die weltweit nahezu zeitgleich verkündete „Pandemie der Ungeimpften“ (PdU) konnte in diesem Kontext ursprünglich schlicht nur bedeuten: Was jetzt noch an Infektionsgeschehen stattfindet, betrifft halt nur noch diejenigen, die das freundliche „Impfangebot“ der Regierungen ablehnen. Doch schon die 3G-Regelung passte zu dieser Lesart nicht. „Wenn alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot haben, gibt es rechtlich und politisch keine Rechtfertigung mehr für irgendeine Einschränkung“, war die noch auf dem Boden der Liberalität stehende offizielle Prämisse der Bundesregierung zu Beginn und im Verlauf der Impfkampagne. Das änderte sich mit dem neuen PdU-Narrativ, das in 3G seine erste juristische Formel für eine sanfte Selektion der neuen „Gefährder“ gefunden hatte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, der muss seine partielle „Ungefährlichkeit“ durch einen Test nachweisen. Ein Novum für einen liberalen Rechtsstaat und für die bisher gültige originär störerbezogene Gefahrenabwehr auch im Gesundheitsschutz. Anders als bei den ersten beiden Gruppen (Geimpfte und Genesene), die als „immun“ gelten, wird die Gefährlichkeit von „Ungeimpften“ bei 3G pauschal vermutet. Die schon seit dem Frühjahr 2020 mit der ersten großen Narration von der „asymptomatischen Ansteckungsgefahr“ forcierte Angst vor jedem Mitmenschen als potenziellem Superspreader konzentrierte sich jetzt auf eine durch Testung klar zu identifizierende Gruppe: die „Ungeimpften“! Der Grundstein für die nun auch rechtlich manifestierte „Spaltung“ der Gesellschaft aufgrund eines „Impfstatus“ war mit 3G gelegt.
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Als dann im November Fallzahlen und Inzidenzen wieder in die Höhe schossen, war das „Ende der Geduld“ mit den als „Tyrannen“ oder „Sozialschädlinge“ ausgemachten Gefährdern geradezu folgerichtig erreicht. Dass die „Ungeimpften“ dabei nicht nur als die Täter, sondern auch als die alleinigen, das Gesundheitssystem und die Bestattungsinstitute überlastenden Opfer der Pandemie adressiert wurden, findet sich leicht in der Sentenz, wie sie zuerst Karl Lauterbach und etwas später dann auch der vormalige Gesundheitsminister Jens Spahn vorgetragen haben: Am Ende des Winters seien entweder alle „geimpft, genesen oder leider verstorben“. 2G war damit quasi naturgesetzlich prognostiziert und sozialdarwinistisch mit dem Aussterben der „Ungeimpften“ alternativlos zwingend begründet. Bei dieser trivialen infektiologischen Vermutung hätte man es dann ja auch belassen können. Nicht eben wenige wünschen sich bis heute, dass es doch bitte genau so geschehen möge. Doch die Realität wollte nicht so trivial sein. Es infizierten sich und es starben auch doppelt und „leider“ auch dreifach Geimpfte. Geimpfte mussten neuerlich geimpft (d.h. „geboostert“) und neuerlich auch wieder getestet werden. Aus dem ursprünglichen 3G wurde nun ein 2Gplus. Aber Fortschritt bedeutet: Kein Zurück hinter bereits Erreichtes! Und so wie der PCR-Test immer noch als „Goldstandard“ zur Feststellung von Infektionen gehandelt wird, so gilt 2G (d.h. die Ausgrenzung von Ungeimpften) nach wie vor als der „Goldstandard“ der Pandemie-Bekämpfung, der nur noch durch die Impfpflicht veredelt werden könne. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht bereits den derzeit schärfsten geltenden Standard „2Gplusplus“ für den Zugang zum Grundgesetz aufgestellt. Und man braucht nicht Tiefenpsychologie studiert oder Kafka gelesen zu haben, um zu erkennen, dass damit für „Ungeimpfte“ der Weg nach Karlsruhe nicht nur physisch aussichtslos ist. Selbst der Bundestag ist dieser Form pandemisch begründeter Cancel Culture gefolgt. Und man nennt es gleichwohl weiterhin „Demokratie“.
[…]
Die ersten Erschütterungen der mit dem PdU-Narrativ verknüpften Freiheit-durch-Impfen-Hypothese folgten unmittelbar mit ihrer praktischen Umsetzung: Die neue Freiheit der 2G-Partys führte zu erstaunlichen Superspreader-Events unter „vollständig Immunisierten“. Ein Club in Münster und das legendäre Berghain in Berlin waren nur die medienwirksame Spitze eines unter der Oberfläche allgemeiner Wahrnehmung treibenden Eisbergs. Die ohnehin seit Beginn der Pandemie an ihren kapazitären Grenzen arbeitenden Gesundheitsämter waren nun auch damit beschäftigt, tausende geimpfte (!) Partygäste zu kontaktieren und auf ihre jeweiligen Kontakte hin zu befragen. Quarantäne für 2G-Superspreader? Noch im Herbst 2021 Fehlanzeige. Das widersprach der versprochenen 2G-Freiheit. Lassen Sie sich ggf. testen, so lautete die Empfehlung. Zum Jahresende sah die Sache schon anders aus: „Jetzt sind Tausende in Quarantäne“, titelte die Hamburger Morgenpost am 30. Dezember. Ob bei größeren oder kleinen privaten Partys, ob nur 2G oder sogar 2Gplus, die Infektionen machten keinen Bogen um die „Immunisierten“, die unter sich blieben. Pandemie der Ungeimpften?

Die Massnahmen sind verfassungswidrig


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