Hast Du schon mal von den Menschen- und dem Allgemeinen Völkerrecht gehört? Wusstest Du, dass diese über dem nationalen Rechtskreis stehen und von den Ländern, die diese ratifiziert haben, einzuhalten sind? So auch in Deutschland, Österreich, Schweiz, so wie auch im Rest der Welt!

Seit etwa zwei Wochen kursieren, zunächst in den amerikanischen, nun auch in den deutschsprachigen Medien wieder vermehrt Nachrichten über neue Corona-Varianten (Eris und BA.2.86) und steigende Zahlen bei den laborbestätigten Covid-Fällen, sowohl in Deutschland, Österreich, als auch in der Schweiz, wie auch im Rest der Welt. Es gibt erste Maskenempfehlungen und in Deutschland in einem Altenheim wurden bereits Massnahmen umgesetzt.

Eine amerikanische Krankenschwester berichtete über SocialMedia, dass sie in ihrer Klinik wieder Anweisungen bekommen hätten, wie mit den neuen Corona-Erkrankten umzugehen wäre. Sie wurden angewiesen sich erneut darauf vorzubereiten. Ein TSA-Whistleblower (TSA = US-Einreisebehörde) habe bei Alex Jones erzählt, dass Masken bis Oktober für Reisende zurückkämen und bis Dezember würde man aufgrund einer neuen «gefährlichen Variante» aus Kanada zum vollen Covid-Regime zurückkehren.

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat für die angepassten Corona-Impfstoffe von Biontech und Pfizer grünes Licht gegeben und deren Zulassung empfohlen (ZDF 31.8. 2h04h). Die Medien- und Influencer-Maschinerie steht in den Startlöchern. Es scheint nochmals etwas im Busch zu sein. Vielen stecken die Geschehnisse der letzten 3 Jahre und die Kämpfe um Recht und Freiheit noch in den Knochen. Nein, nicht nochmal! Auch die Kinder sind diesbezüglich psychisch noch labil und ein Wiederkehren der Massnahmen käme einer Re-Traumatisierung gleich. Generell sind die Kleinen besonders zu schützen.

Was können wir also tun, sollte wirklich nochmals ein solches Szenario inszeniert werden? Zunächst einmal tief durchatmen, Ruhe bewahren und sich auf keinen Fall durch aufkeimende Ängste verunsichern lassen. Behalten wir einen kühlen Kopf. Klarheit und Sachlichkeit sind gefragt. Die Menschenrechte und das allgemeine Völkerrecht sind die universell gültigen, umfassenden Menschenrechtsabkommen der internationalen Staatengemeinschaft, die Vorrang vor nationalem Recht besitzen. Innerstaatliche Gesetze und Verordnungen dürfen diesen Normen, gemäss dem völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz «Pacta sunt servanda» (Verträge sind einzuhalten), nicht widersprechen und die staatlichen Institution, Ämter und Behörden ihnen nicht zuwiderhandeln. Ist dies trotzdem der Fall, dann haben wir das Recht unsere Rechte als Menschen einzufordern!

  • Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art.3. → Niemand darf Dich oder Dein Kind unter Zwang einem Nasentest unterziehen oder von Dir verlangen eine Maske aufzusetzen, geschweige denn zu einer Impfung zwingen. Siehe hierzu auch den Artikel «Völkerrecht verbietet Impfpflicht«.
  • Niemand darf Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Art.5. → Dies gilt sowohl in Begegnungen mit der Polizei, als auch für Schulleiter und Lehrer im Umgang mit den Kindern.
  • Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, [..] oder sonstiger Überzeugung. Art.2. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung. Art.7. → Kinder, die keine Maske tragen oder ungeimpft sind, dürfen vom Lehrer nicht diskriminiert und unter Druck gesetzt werden. Gilt selbsterklärend auch unter Erwachsenen.
  • Recht auf den Schutz vor willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen ins Privatleben, seine Familie und Wohnung. Art.12. → Dein Körper und Deine Gesundheit sind Teil Deines Privatlebens. Dein Haus ist Dein privater Raum, in den niemand willkürlich eindringen darf.
  • Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Art. 9. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Art. 13.→ Ein «Lockdown» als auch die so genannten 15min-Städte widersprechen diesem.
  • Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit. Art. 19. → Niemand darf Dich oder Dein Kind daran hindern, Deine, bzw. seine Meinung kund zu tun.

Und wie kannst Du diese Rechte nun für Dich und Deine Kinder einfordern? Leider stehen sie nicht, wie der Name es meinen könnte, allen Menschen frei zur Verfügung; obwohl sie dies sollten. Sie gelten nur für “völkerrechtlich geschützte Personen”. Wie Du Dich und Dein Kind in diesen Rechtskreis bringst, um dann Deine Rechte einzufordern, erfährst Du beispielsweise beim Institut Trivium United oder im Vortrag «Nur wer seine Rechte einfordert, hat auch welche!» erfährst Du, wie Du durch die so genannte «völkerrechtlich geschützte Person» Deine Rechte als Mensch einfordern kannst…

Corona die Zweite? Völkerrecht verbietet Impfpflicht!


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Mein Blog war niemals darauf ausgelegt Nachrichten zu verbreiten, geschweige denn politisch zu werden, doch mit dem aktuellen Zeitgeschehen kann ich einfach nicht anders, als Informationen, welche sonst auf allen anderen Kanälen zensiert werden, hier festzuhalten. Mir ist dabei bewusst, dass die Seite mit dem Design auf viele diesbezüglich nicht «seriös» wirkt, ich werde dies aber nicht ändern, um den «Mainstream» zu gefallen. Wer offen ist, für nicht staatskonforme Informationen, sieht den Inhalt und nicht die Verpackung. Ich habe die letzten 2 Jahre genügend versucht, Menschen mit Informationen zu versorgen, dabei jedoch schnell bemerkt, dass es niemals darauf ankommt, wie diese «verpackt» sind, sondern was das Gegenüber für eine Einstellung dazu pflegt. Ich will niemandem Honig ums Maul schmieren, um auf irgendwelche Weise Erwartungen zu erfüllen, daher werde ich dieses Design beibehalten, denn irgendwann werde ich diese politischen Statements hoffentlich auch wieder sein lassen können, denn es ist nicht mein Ziel, ewig so weiterzumachen ;) Ich überlasse es jedem selbst, wie er damit umgeht. Gerne dürfen die Inhalte aber auch einfach kopiert und weiterverbreitet werden, mein Blog stand schon immer unter der WTFPL-Lizenz.

Es fällt mir schwer zu beschreiben, was ich hier eigentlich tue, DravensTales wurde im Laufe der Jahre Kulturblog, Musikblog, Schockblog, Techblog, Horrorblog, Funblog, ein Blog über Netzfundstücke, über Internet-Skurrilitäten, Trashblog, Kunstblog, Durchlauferhitzer, Zeitgeist-Blog, Schrottblog und Wundertütenblog genannt. Was alles etwas stimmt… – und doch nicht. Der Schwerpunkt des Blogs ist zeitgenössische Kunst, im weitesten Sinne des Wortes.

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