Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstösst das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher «Desinformation» in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Massnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismässig und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Die NachDenkSeiten dokumentieren die Anhörung in vollständiger Länge.
Auf 55 Seiten erstreckt sich das umfassende Rechtsgutachten der Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers und Prof. Dr. Ninon Colneric, Richterin a.D. am Europäischen Gerichtshof (EuGH), welches am 11. November im Europäischen Parlament vorgestellt wurde. In Auftrag gegeben hatten das Rechtsgutachten zwei EU-Abgeordnete des BSW, Ruth Firmenich und der langjährige UN-Diplomat Michael von der Schulenburg.
Ninon Colneric: Ehemalige Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Richterin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (frühere Bezeichnung des Gerichtshofs der Europäischen Union), Honorarprofessorin der Universität Bremen und frühere Europäische Co-Doyenne der «China-EU School of Law» in Peking. Heute arbeitet sie freiberuflich.
Prof. Alina Miron: Professorin für Völkerrecht an der Universität Angers und Partnerin bei FAR Avocats. Sie vertritt regelmäßig Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof, dem International Tribunal for the Law of the Sea, dem Europäischen Gerichtshof und vor Schiedsgerichten. Co-Autorin des Standardwerks «Droit international public» und Herausgeberin des «Atlas des espaces maritimes de la France».
Die NachDenkSeiten waren bei dieser Anhörung in Brüssel dabei und wollten unter anderem wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, in Erfahrung zu bringen, welcher konkrete Staat oder welche nationale Behörde die drei betroffenen deutschen Journalisten (Hüseyin Doğru, Thomas Röper und Alina Lipp) auf die EU-Sanktionsliste hat setzen lassen.

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