Die Gegner des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF haben mit der Unterschriftensammlung für das Referendum begonnen. Am Dienstag haben sie ihre Argumente dargelegt. Nein sagen die Gegner zu den damit verbundenen Verletzungen von Grund- und Freiheitsrechte, besonders aber nicht nur sind die im BÜPF beschriebenen Methoden, wie das Einschleusen eines Staatstrojaners den Gegnern ein Dorn im Auge.

Stop BÜPF

In der Frühjahrssession hatte das Parlament das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gutgeheissen. Damit soll die Überwachung Verdächtiger in Strafverfahren an die technologische Entwicklung angepasst werden. Neu dürften die Strafverfolgungsbehörden zum Beispiel Trojaner in Computer einschleusen, um diesen zu Überwachen und beispielsweise Skype-Gespräche mithören zu können. Sprich der Staat darf, sofern das revidierte BÜPF durch gewunken wird, Methoden von Hackern und Crackern anwenden und so die Grund- und Freiheitsrechte der Schweizer Bürger einschränken. Wie vieles heutzutage ist absolut unverhältnismässig, wie nicht nur wir finden.

Ein Aktionsbündnis, dem Jungparteien von rechts und links angehören stellt sich dagegen: die Junge SVP, die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen und die JUSO. Hinzu kommen die Grünen, die Piratenpartei, Organisationen wie der Verein Grundrechte, die digitale Gesellschaft Schweiz oder die Operation Libero und die IT-Branche. Konkret kritisieren die Gegner, dass die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straftaten künftig Überwachungssoftware auf Computern oder Smartphones installieren dürften – und zwar nicht nur bei Mord oder Terrorismus, sondern schon bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl. Aus Sicht der Gegner ist das nicht nur unverhältnismässig, sondern auch gefährlich: Zur Installation müssten Sicherheitslücken ausgenützt werden. Dadurch entsteht ein legaler Schwarzmarkt für Sicherheitslücken, die auch Kriminelle nutzen können.

Unterschriftensammlung gegen das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF

Problematisch sind die Staatstrojaner aber laut den Gegnern auch deshalb, weil das System damit nicht nur überwacht, sondern auch beeinflussen oder Daten gar geändert werden können. So könnten Beweise manipuliert werden, der Staat kann nicht garantieren, dass das nicht geschieht. Darüber hinaus seien Staatstrojaner unnötig, argumentiert das Aktionsbündnis. Auch auf anderem Weg sei es nämlich möglich, verschlüsselte Kommunikation abzuhören. So arbeite etwa Skype und andere Anbieter auf Gerichtsbeschluss hin mit den Behörden zusammen. Auch könnten die Behörden Gruppen im Internet – etwa einen Kinderporno-Ring – infiltrieren, um an Informationen zu gelangen. Dass der Rechtshilfeweg viel Zeit in Anspruch nimmt und die Infiltration aufwändig ist, spricht aus Sicht der BÜPF-Gegner nicht gegen solche Methoden: Vielleicht sei das gar nicht schlecht, denn so sei das Risiko kleiner, dass die Behörden zu oft überwachen. Kritik übt das Aktionsbündnis auch daran, dass Telefonranddaten gespeichert werden, damit die Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf darauf zugreifen können. Solche Daten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Hier bleibt zwar alles beim Alten: Die Daten würden – anders als zunächst geplant – mit dem revidierten Gesetz nicht länger aufbewahrt als heute. In den Augen der Gegner sollte die Vorratsdatenspeicherung indes generell abgeschafft werden. Zumindest aber sollten die Daten in der Schweiz gelagert werden müssen.

https://stopbuepf.ch/

Die Gegner haben nun bis zum 7. Juli Zeit, 50’000 Unterschriften zu sammeln, was ihnen hoffentlich auch gelingen wird. Wer aktiv mithelfen will, die Unterschriften zusammen zu kriegen, findet auf Stop BÜPF alles was es dazu braucht, Unterschriftenbogen, Passantenstopper und Broschüren. Viel Erfolg!


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