Es gibt Urteile, die sprechen Recht. Und es gibt Urteile, die sprechen Zeitgeist. Das Kantonsgericht Schwyz hat sich am 3. März 2026 für Letzteres entschieden. Die Berufung von Manuel Albert wurde abgewiesen, ebenso die Anschlussberufung. Das Urteil des Bezirksgericht Höfe bleibt bestehen – mit einer kleinen Verschärfung: Zusätzlich schuldig wegen versuchter vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz. Zwei Ivermectin-Sendungen, vom Zoll längst abgefangen, reichen dafür aus.
Das Ergebnis: 90 Tagessätze zu 330 Franken, macht 29’700 Franken. Ivermectin und Vibasin19 werden eingezogen und vernichtet. Keine zusätzliche Busse, sofern sich der Arzt in der zweijährigen Probezeit brav verhält. Die Gerichtskosten darf er dennoch grosszügig übernehmen. Die ausführliche Begründung folgt in zwei Monaten – vermutlich sorgfältig formuliert, damit niemand auf die Idee kommt, hier gehe es um etwas anderes als Recht und Ordnung.
Offiziell dient das Urteil dem Patientenschutz. Inoffiziell wirkt es eher wie ein Schutzprogramm für ein Narrativ.
Denn bestraft wurde kein Arzt, der Patienten schädigen wollte. Bestraft wurde ein Mediziner, der während der Pandemie handelte, als es keine zugelassenen Covid-Medikamente gab. Dr. Albert beschaffte Ivermectin aus Indien und verschrieb es Off-Label. Der Off-Label-Use ist im medizinischen Alltag kein exotisches Hobby, sondern etablierte Praxis in Ausnahmesituationen. Doch hier wurde das Heilmittelgesetz maximal restriktiv ausgelegt. Handlungsspielraum? Unerwünscht.
Das Signal ist klar: Wer vom vorgesehenen Pfad abweicht, zahlt.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Rolle von Swissmedic. Die Behörde verfolgte unzugelassene Importe wie Ivermectin von Beginn an konsequent und trieb die staatsanwaltschaftlichen Schritte voran. Ihre Aufgabe ist es, nur zugelassene Arzneimittel im Verkehr zu dulden. Das ist ihr Mandat. Gleichzeitig schützt dieses System naturgemäss das Zulassungsmonopol.
Was ausserhalb dieses Systems existiert, wird nicht diskutiert, sondern entsorgt. Unter dem Banner des Bevölkerungsschutzes wird eine klare Linie gezogen: Zulassung oder Strafrecht. Dazwischen gibt es nichts.
International wirkt das Bild weniger eindeutig. Ivermectin ist in vielen Ländern legal erhältlich und wird ärztlich verschrieben. Ob man das für sinnvoll hält oder nicht, ist eine andere Frage. Fakt ist: Die Schweiz entschied sich für die Null-Toleranz-Variante. Während anderswo pragmatische Wege gesucht wurden, blieb hier die Regulierung sakrosankt. Das mag man konsequent nennen. Oder dogmatisch.
Vibasin19, ebenfalls eingezogen und zur Vernichtung bestimmt, teilt dieses Schicksal. Was nicht in die offizielle Liste passt, wird nicht diskutiert, sondern beseitigt. Die Symbolik ist deutlich: Nicht nur die Tabletten verschwinden, sondern auch der Gedanke, dass ärztliche Eigenverantwortung in Krisenzeiten weiter reichen könnte als behördliche Vorgaben.
War das Urteil überraschend? Kaum. Ein Kantonsgericht stellt sich nicht frontal gegen die Einschätzung der nationalen Aufsichtsbehörde. Ein Freispruch hätte Signalwirkung gehabt. Er hätte die Frage aufgeworfen, wie viel ärztlicher Ermessensspielraum in ausserordentlichen Situationen zulässig ist. Und er hätte andere Mediziner ermutigen können, Off-Label-Therapien offensiver zu prüfen.
Ein Präzedenzfall ist gefährlich. Er schafft Bewegung. Und Bewegung war während der Pandemie nicht erwünscht – zumindest nicht ausserhalb der vorgegebenen Bahnen.
Selbst eine Weiterziehung an das Bundesgericht dürfte daran wenig ändern. Höhere Instanzen schützen selten die Abweichung vom System, wenn das System selbst nicht infrage gestellt werden soll. Stabilität geht vor Selbstkritik.
Bleibt die Frage, was dieses Urteil langfristig bedeutet. Es sagt Ärzten: Haltet euch an die Zulassung, selbst wenn sie fehlt. Wartet, auch wenn nichts verfügbar ist. Handelt nicht zu eigenständig, selbst wenn ihr es könnt.
Ob das der evidenzbasierten Medizin dient, ist eine offene Debatte. Evidenz lebt von Prüfung, Widerspruch und Weiterentwicklung. Ein System, das Alternativen primär strafrechtlich bewertet, setzt andere Prioritäten.
Am Ende bleibt kein spektakulärer Justizskandal, sondern eine nüchterne Botschaft: Die Grenzen ärztlicher Autonomie werden nicht im Behandlungszimmer gezogen, sondern im Regulierungsapparat. Und wer glaubt, in einer Krise gelte ein grösserer Handlungsspielraum, lernt nun, dass Krisen zwar Ausnahmen sind – aber nur für Bürger, nicht für Systeme.


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